Juristisches / Tipps zum Verhalten im Park

Aufgrund großer Nachfrage hat sich unsere Jura-Gruppe zusammengesetzt und folgende Verhaltensregeln und Tipps für den zivilen Ungehorsam zusammengestellt. Wir werden diese Tipps auch auf der Jura-Seite veröffent-lichen.

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Wir, der Juristische Arbeitskreis haben uns heute ein paar Gedanken gemacht und auch recherchiert.

Der Übergang der Nutzungsrechte auf die Deutsche Bahn AG ändert für unseren Widerstand erst einmal nichts. Denn die Nutzungsverhältnisse spielen keine Rolle, wenn das Gelände eingezäunt und damit umfriedet wird. In jedem Fall bedeutet dies bei Überwindung des Bauzauns, Sachbeschädigung (für die erste Reihe sozusagen) und für die anderen Hausfriedensbruch. Der wird natürlich erst geahndet, wenn von Seiten der Deutschen Bahn AG, aber auch vom Land Baden-Württemberg (im Falle des Schlossgartens) Strafanzeige gestellt wird. Erfahrungswerte haben wir noch nicht, weil noch keine Verfahren beim Gericht anhängig sind.

Es gilt das in den Rechtshilfevorträgen Gesagte:

In dem Moment, wo ein Bauzaun - wie auch immer - überwunden wird, befinden wir uns im Bereich des Hausfriedensbruchs. Wenn das nur Flatterbänder sind, nicht.

Wir können davon ausgehen, dass um die Bauzäune Polizeiketten stehen, weshalb es dringend geboten ist, dass im Vorfeld Tausende von uns im Park mit voller Ausrüstung stehen, liegen und sitzen. Eine Versorgung etc. wird dann durchaus mit Anlaufschwierigkeiten erfolgen können. Zunächst muss die Masse Mensch im Park stehen und meiner Ansicht nach haben wir in Stuttgart genügend Menschen, die stocksauer sind, und trotzdem - und vielleicht auch jetzt erst recht - gewaltfrei bleiben wollen, um den Park zu füllen.

Deshalb der Appell des Arbeitskreises Jura der Parkschützer:

Wer kann, geht hin mit voller Ausrüstung und bleibt.

Sinnvolle Verhaltensweisen

Gehen Sie in einer Gruppe auf Demonstrationen. Tauschen Sie sich in dieser Gruppe über Ihre Einstellungen und Empfindlichkeiten aus. Achten Sie auf einander. Keiner darf verlorengehen.

Bleiben Sie ruhig.

Unterschreiben Sie nichts bei der Polizei. Machen Sie keinerlei Aussagen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten. Eine Aussage kann Ihre Situation nicht verbessern!

Nehmen Sie keinesfalls Dinge mit auf Demonstrationen, die als Waffen oder Drogen angesehen werden können.

Informieren Sie den Ermittlungsausschuss, wenn Sie oder jemand anderes aus Ihrer Gruppe verletzt, verhaftet oder freigekommen ist.

Informieren Sie die Jura-Selbsthilfe, wenn Sie Vorladungen o.ä. bekommen.

Fertigen Sie Gedächtnisprotokolle an, sobald Sie wieder zuhause sind.

Denken Sie bei amtlichen Schreiben an Fristen. Wenn Sie diese nicht einhalten, erschweren Sie unsere Arbeit und die der Anwälte.

Legen Sie mündlich Widersprüche bzw. Einsprüche oder förmlichen Protest bei polizeilichen Maßnahmen ein.

Ermittlungsausschuss
Zur akuten Hilfe während und direkt nach einer Aktion.
In-Gewahrsamnamen, Vermisste, Freigelassene, Verletzte
E-Mail: ea(KLAMMERAFFE)unser-park.de
Telefon: 0176 – 38 50 17 58 (nur direkt während und nach Aktionen geschaltet)

Bitte allgemeine juristische Anfragen nur schriftlich über mail, da wir alle berufstätig oder unterwegs ins Sachen §kandal 21 arbeiten. Wir antworten, so schnell wir können.

Schreiben Sie sich diese Telefonnummer am besten auf Ihr Bein oder den Unterarm, dann haben Sie diese immer bei sich.

Wir sind auf jeden Fall für Sie dann da.

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4 Antworten zu Juristisches / Tipps zum Verhalten im Park

  1. Gewaltloser sagt:

    Man sollte noch die möglichen Delikte wie Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch und evtl. noch weitere aufnehmen. Da kann durchaus Einiges zusammenkommen.

    Das Land BW sollte mehr in Gefängnisse investieren…

    • Sybille sagt:

      Wir können nicht noch mehr Infos in eine Information packen. Wer mehr wissen will, der sei verwiesen auf die Rechtshilfevorträge (z.B. heute Forum 3, 19:30 Uhr) und die Blockadefibel. Auf dieser website gibt es die Verlinkung.

  2. Christian-K21 sagt:

    Hallo & Danke an die Juristen,

    ich würde aber gerne noch nachfragen, was genau an Verhalten erlaubt ist, wenn ich „vertrieben“ werde, damit der Zaun gebaut werden kann.

    Braucht ein Polizist nicht eine offizielle Verfügung gegen mich? Wo ist seine Rechtsgrundlage?

    Eine muss allen klar sein: Wenn der Zaun steht, ist es vorbei!!!!!!!!! Wie am Nordflügel!!!!!!!!!!!!

    Gruß
    Christian.

  3. Hallo liebe Aktive,
    wenn es irgendwie möglich ist, hätte ich gerne die Mailadresse des Tübinger Juristen, der bei der letzten Montagsdemo gesprochen hat wegen seines Redetextes.
    LG
    Katharina Bausch, AkBü Reutlingen

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