Recht auf Widerstand

Grube leugnet das Recht auf Widerstand:
Bild am Sonntag
Süddeutsche Zeitung

Hier ein kurzer Nachhilfeunterricht für den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG (100% Staatsunternehmen):

ARTIKEL 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Bitte erklären Sie Grube höflich, aber bestimmt, dass Sie durchaus das Recht auf Widerstand haben und lesen Sie ihm Artikel 20 des Grundgesetzes vor.
(Kontakt zu Rüdiger Grube)
Sollten Sie völlig aus Versehen einmal Schwarzfahren, überweisen Sie die Gebühr in 1-Cent-Beträgen und schreiben Sie Artikel 20 des Grundgesetzes abschnittsweise in den Verwendungszweck. (1 Cent gegen Stuttgart 21)

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6 Antworten zu Recht auf Widerstand

  1. sir lobster sagt:

    hatte man bereits auf der facebook seite KEIN s21 veröffentlicht, am abend des 30.9.. leider ist der artikel bei uns politikwissenschaftlern und bei verfassungsrechtlern recht umstritten. eine wortwörtliche auslegung gilt aber durchaus als legitim.

  2. Fritz sagt:

    Selten so einen Unfug gelesen.
    Artikel 20 Abs. 4 begründet natürlich kein Widerstandsrecht gegen Baumaßnahmen. Es sei denn dadurch würde die verfassungsmäßige Ordnung beseitigt. Und die verfassungsmäßige Ordnung sieht wenn ich mich recht entsinne eine parlamentarische Demokratie vor.
    Den Verfassern des Artikels sei auch die Lektüre des Absatzes 3 empfohlen. Die Vollziehende Gewalt, mithin die Regierung und der Gemeinderat sind an Recht und Gesetz gebunden. Und S21 ist nunmal per Gesetz beschlossen und durch Gerichte bestätigt.
    Bei der Gelegenheit können sie ja mal darüber nachdenken auf welcher Grundlage sie das aus Art. 14 GG folgende Eigentumsrecht der Bahn und ihr darauf gründendes Baurecht einschränken wollen.

    • rauskucker sagt:

      Seltsam, daß niemand auf diesen Kommentar von „Fritz“ geantwortet hat.
      Meine kurze Antwort: Selten so einen korporativistischen Unfug gelesen.
      Meine lange Antwort habe ich gleich an Bahnchef Grube selber gesandt:

      http://rauskucker.wordpress.com/2010/10/05/mein-lieber-herr-bahnchef/

      Und noch eine Antwort auf deine Frage zu Art. 14.
      Die steht dort schon drin, im zweiten Absatz:
      „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. “
      Ein Satz, der in diesem Land leider inzwischen jegliche faktische Bedeutung verloren hat.

  3. Ich finde das auch unmöglich, dass es überhaupt soweit kommen muss. Schrecklich. Wofür gibt es Regelungen, Gesetze und Demokratie? Das Vorgehen ist einfach nicht in Ordnung und im Endeffekt hat keiner was davon!

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