Schutzgemeinschaft Filder: Keine Baugenehmigung für S21!

Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft Filder e. V.

Von sechs Teilabschnitten S 21 ist nur (noch) ein Abschnitt planfestgestellt
Schutzgemeinschaft Filder wirft der Deutschen Bahn unverantwortliches Handeln vor

Die Bahn habe für fünf von sechs Teilabschnitten von Stuttgart 21 im Moment keine Baugenehmigung und dennoch werden überstürzt millionenschwere Aufträge und Vergaben getätigt, so die Schutzgemeinschaft Filder (SGF).

Der Vorsitzende der SG Filder, Steffen Siegel, führt die Abschnitte der Reihe nach auf:

- Der Tiefbahnhof (Abschnitt 1.1) kann nicht, wie bisher genehmigt, gebaut werden, da das Grundwassermanagement nicht funktioniert. Mehr als die doppelte Menge Grundwasser soll nun abgepumpt werden und die dafür erforderliche Genehmigung fehlt. Zurzeit liegt keine Baugenehmigung vor.

- Für den Filderaufstiegstunnel (Abschnitt 1.2), der bereits 2005 planfestgestellt wurde, wird demnächst ein größeres Planänderungsverfahren eingeleitet. Es werden jetzt doppelt so viele Sicherheitsverbindungsröhren verlangt, der Tunnelmund auf den Fildern wird verändert, neue Leit- und Sicherungstechnik kommt zum Einsatz und neben einem neuen Tunnelquerschnitt soll grundsätzlich die Art des Tunnelvortriebs geändert werden. Auch hier gibt es kein Baurecht.

- Für den Bereich Messe, Flughafen, Rohrer Kurve (Abschnitt 1.3) gibt es keinerlei belastbare Pläne, es ist noch nicht mal ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden. Bis zu einer Baugenehmigung werden mehrere Jahre vergehen.

- Die Zuführstrecken Feuerbach und Bad Cannstatt (Abschnitt 1.5) haben im Moment auch keine Baugenehmigung, da sie ebenfalls von den Grundwassermanagement-Planänderungen betroffen sind.

- Für den Abstellbahnhof Untertürkheim (Abschnitt 1.6) ist die Planfeststellung eingeleitet worden, aber es gab noch keine öffentliche Anhörung und damit keine Plangenehmigung. Bis zu einer Baugenehmigung kann es Jahre dauern.

- Allein für den Bereich Filder – Wendlingen (Abschnitt 1.4) liegt eine Genehmigung vor. Die schweizer Gutachter von SMA haben allerdings im Stresstestverfahren dringend gefordert, diese „Wendlinger Kurve" kreuzungsfrei auszubauen, da sonst kein vernünftiger Fahrplan gefahren werden könne. Diese ´große Wendlinger Schleife` bedeutet allerdings eine wesentlichen Planänderung.

Nach rechtsstaatlichen Vorgaben hat die Bahn zurzeit in fünf Abschnitten kein Baurecht. „Wie kann man Aufträge z. B. an Tunnelbauer vergeben, wenn man nicht einmal weiß, wie die Tunnel gebaut werden sollen?“ fragt die SG Filder und merkt an: Planfeststellungsverfahren sind ergebnisoffen durchzuführen, d.h. es wäre sogar eine grundsätzliche Ablehnung denkbar.

„Was die Bahn hier praktiziert, ist unverantwortlich. Man will offensichtlich möglichst rasch unumkehrbare Fakten schaffen und sei es nur dadurch, dass man irgendwo viel Geld bindet", kommentiert Steffen Siegel und sagt weiter: „So viel Stümperei nach 17 Jahren Planung ist einzig und allein auf das Unvermögen und die Fehler der Planer zurückzuführen und ist nicht die Schuld der Gegner von Stuttgart 21. Ohne die klugen Gegner wäre wohl viel Unsinn nicht aufgedeckt worden und alles wäre noch viel schlimmer."

Keine Baugenehmigung für S 21

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

21 Antworten zu Schutzgemeinschaft Filder: Keine Baugenehmigung für S21!

  1. Lügendetektor sagt:

    Vor allem lügt Volker Kefer wie gedruckt, wenn er vollmundig behauptet

    „Ich weise darauf hin, dass wir für Stuttgart 21 über die nötigen Planfeststellungsbeschlüsse und einen rechtskräftigen Finanzierungsvertrag verfügen.“

  2. Evelyn sagt:

    Bitte auch gleich an Herrn Züfle weitergeben. Für die Räumung des Parks und weitere Baumaßnahmen setzt er nämlich voraus, dass die rechtlichen Grundlagen bestehen. Und wie man sieht, bestehen diese gerade nicht! Man sollte auch immer wieder darauf hinweisen, dass sich die Bahn ihr „Baurecht“ auf Grundlage falscher Zahlen und Daten erschlichen hat. Beweise gibt es zuhauf, schriftlich und unmissverständlich. Die Verträge, auf die Dr. Kefer nicht müde wird zu verweisen, sind somit ungültig. Das wird einem jeder Fachanwalt für Wirtschaftsstrafrecht bestätigen.

  3. Privileg sagt:

    Wenn alles so stimmt, warum geht dann niemand mit einer Klage gegen die Bahn vor?Das ist meine Frage die mich beschäftigt.Darf es in einem (angeblichen) Rechtsstaat wirklich möglich sein,daß ein Projekt angefangen werden kann bevor alles gemehmigt ist? So kann doch jedes größere Unternehmen den Staat erpressen um in jedemfall weiterbauen zukönnen! Wo ist da die Bundesanwaltschaft und der Gesetzgeber!Es ist an der Zeit diese Herren zuwecken und anzuzeigen wenn sie nichts Unternehmen. Sonst ist Bananenrepublik ein Schmeichelbegriff für Deutschland! Oder sind wir schon weiter!Die Kleinen hängt man die großen werden mit herrlichen Abfindungen in den nächsten Vorstand gelobt.Einer muß Anfangen demokratie zuwagen!Warum nicht wir.Für unsere Kinder und Enkel brauchen wir ein verläßliches Rechtssystem das für jeden Gleich ist.

    • James sagt:

      „““Wenn alles so stimmt, warum geht dann niemand mit einer Klage gegen die Bahn vor?“““
      Weil es vielleicht doch nicht glasklar ist, wie von vielen Gegnern behauptet? Viele schwingen sich plötzlich zu Gesetzeskennern auf und scheitern schon an der Auslegung der Grundrechte. Gesetze bestehen nicht umsonst aus Wurstsätzen die fast kein normaler Mensch verstehen kann. Für den einen glasklar, für den anderen zweifelhaft, für den Entscheider nicht ausreichend…

  4. Gerd Schenk sagt:

    Genau; bei den Kleinen steht man mit ner Mannschaft vor der Tür und will durchsuchen…
    Warum steht nicht die gleiche Mannschaft vor den Türen der Bahn AG und verlangt „Einsicht“?
    Rechtsstaat?????

  5. Stephantastisch sagt:

    Sorry, das alles interessiert weder Bahn, noch SPD! Und wenn die Stuttgarter jetzt nicht endlich aufwachen und massiv auf die Straße gehen, dann ist das Thema durch! Alles andere zu behaupten ist reiner Selbstbetrug. Diese unglaubliche Ignoranz welche wir am Freitag erleben durften ist kalkuliert und wird ganz bewusst angewendet. Dass ein Herr Schmid so dumm sein kann und all die Argumente, welche gegen S21 sprechen nicht erkennt, nehme ich ihm nicht ab. Da steckt mehr dahinter!

  6. König Franz sagt:

    Ich denke schon, dass heute abend durchaus 3.000 Leute, also mindestens 0,5 % der Einwohner Stuttgarts zusammenkommen werden, wenn man die aus der Umgebung anreisenden Protestierer mal als Stuttgarter mitzählt.

  7. Marian sagt:

    Stopp – Fallen wir nicht auch auf den Trick der Bahn rein. Die Auftragsvergabe heißt noch nichts, die heißt erstmal nur, wenn ich das richtig verstanden habe, dass jetzt halt das Unternehmen weiß dass es gewonnen hat und mal anfangen kann sich darauf einzustellen (Arbeiter suchen, Ablaufplan überlegen, Firmen für Subaufträge suchen, so Zeug halt). Irgendwo hab ich davon gelesen, dass es ein ganze Jahr dauert, bis die wirklich anfangen was zu tun (und wirklich Geld anfällt).

    Wenn es schon die Presse nicht tut: Wir müssen aufhören, von den Vergaben so zu reden, als ob das irgendwas bedeuten würde.

  8. Alfred E Neumann sagt:

    ich hoffe wirklich, dass jeder der gegen das Wahnsinnsprojekt S21 ist seinen Schweinehund überwindet und auf die Straßen geht um sich an den Aktionen zu beteiligen! Wir können doch denen diese Verschwendung von Milliarden die andersweitig dringend gebraucht würden doch nicht so einfach durchgehen lassen…

  9. König Franz sagt:

    Die Projektgegener überwinden doch nun schon seit langer Zeit ihren Schweinehund und erscheinen Montag für Montag auf der Demo.

    Die Milliarden können sicher auch z.B. in Hessen oder NRW „verschwendet werden“, dort wird man in diesem Fall sogar mehr S 21 -Gegner auf die Straße bekommen, als in Stuttgart.

  10. J.R. sagt:

    @Privileg:
    Welche Staatsanwaltschaft soll sich sich denn damit befassen? Was nur wenige wissen: Hierzulande sind Staatsanwaltschaften und Staatsanwälte WEISUNGSGEBUNDEN!!! Das nenne ich Bananenrepublik.
    Guckst du:
    http://www.buergerstimme.com/Design2/2011-08/staatsanwaltschaften-kontra-grundgesetz/
    Die dürfen einfach nicht ermitteln, auch wenn noch so viele Beweise vorliegen.
    Öffentlicher Druck ist das einzige Mittel.
    Oben bleiben!

    • James sagt:

      sagt das Gesetzbuch schon, bei Offizialdelikten erstmal die Weisung abwarten……. *ironiemodus*
      tztztz
      Glaubst Du auch was Du schreibst?

      *kopfschüttel*

      Wobei ich grundsätzlich nicht ausschliessen möchte, das politischer Druck durchaus Auswirkungen auf die Ermittlungen einer Staatsanwaltschaft haben können….

  11. König Franz sagt:

    Ermittelt könnte ja nun nur werden, wenn es wenigstens einen Anfangsverdacht geben würde.

  12. König Franz sagt:

    „Das wird einem jeder Fachanwalt für Wirtschaftsstrafrecht bestätigen“

    Fachanwälte für Wirtschaftsstrafrecht gibt es ja nun gar nicht, ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht könnte natürlich erklären, dass die DB sich auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit bewegt.

  13. Wolfgang Mohr sagt:

    Hallo,

    ich wohne zwar im Taubertal und verfolge die Aktionen mit sehr viel Interesse.

    Ich frage mich allerdings, wenn hier Planfeststellungsbeschlüsse fehlen und die DB AG Bauaufträge vergibt und das nicht Rechtens ist, warum klagt man denn hier nicht. Wir leben doch nicht in einem DB AG rechtsfreiem Raum.

    Wenn man den Nachweis führen kann dass da etwas nicht rechtens ist sollte man doch klagen!

    • kontrollfeld sagt:

      Wir wir am Freitag live und in Farbe miterleben dürften ist gegen die Bahn AG „kein Kraut gewachsen“. Denen ist Recht, Bürgerwille und Demokratie völlig egal und sie schaffen es – dank Leuten wie Heiner Geißler – immer wieder, damit durchzukommen. Ich fürchte, dass wir da tatsächlich mit einem „Staat im Staat“ zu tun haben, den wir alle unterschätzen.

  14. König Franz sagt:

    „wenn hier Planfeststellungsbeschlüsse fehlen und die DB AG Bauaufträge vergibt und das nicht Rechtens ist, warum klagt man denn hier nicht. Wir leben doch nicht in einem DB AG rechtsfreiem Raum. “

    Das liegt einfach daran, dass gegenwärtig gar keine notwendigen Beschlüsse fehlen.

  15. S21-Nein-Danke sagt:

    Herum gelogen wurde trotzdem, nachweislich. Wenn ein Vertrag durch arglistige Täuschung zustande kommt, ist er nicht rechtens und kann angefochten werden. Ich versteh es auch nicht, warum nicht geklagt wird 🙁

    Ich wollte heute zur Montagsdemo, es reichte leider nicht – wann ist die nächste Wochenend – Großdemo?

    • König Franz sagt:

      Was verstehst du denn unter Großdemo?
      Mehr als 3.000 Protestler werden wohl nicht wieder zusammenkommen. Die anderen ehemaligen Gegner sind den Sachargumenten ja offenbar zugänglich gewesen.

  16. Popeve sagt:

    diesen Fragen liegt immer noch der „Irrglaube“ zu Grunde, dass unser Rechtssystem tatsächlich dem Zwecke der Rechsstaatlichkeit oder gar „Gerechtigkeit“ dient.
    Das ist nunmal nicht der Grund, es dient dem Schutz der Herrschenden Interessen (auch wenn das einige wieder für Verschwörungstheorie halten, weil es ja so „ungeheuerlich“ wenn das stimmen würde).

    Hat man einmal mit dem Rechtssystem zu tun, ist man plötzlich ständig mit „unfassbaren“ Tatsachen und Regulierungen konfrontiert, die dem Gedanken der Rechtsstaatlichkeit / Gerechtigkeit völlig wiedersprechen (was einem auch erst mal niemand glaubt – man zweifelt auch erst mal am eigenen Verstand oder denkt, man hat da sicher was falsc verstanden)

    Gibt so viele Beispiele (z.B….Richter entscheidet selbst (!) über die Zulässigkeit eines Befangenheitsantrages, der gegen ihn gestellt wird)

    Zum Thema:
    Warum in so vielen offensichtlich, kriminellen Sachverhalten nicht geklagt wird liegt zum einen daran,
    dass man „Klageberechtigt“ sein muss, d.h. es hat von uns „Normalbürgern“ gar keiner das „Recht“ (laut unseres Rechtssystems) zu klagen, das kann dann z.B. in manchen Fällen nur nur die Landesregierung (die aber kein Interesse daran hat), in anderen Fällen nur direkt Geschädigte Bürger usw.

Kommentare sind geschlossen.