Geplante Baumfällungen im Schlossgarten: Rechtliche Sicherheit statt Druck und Eile

Am Montagabend, den 30.01.12, reichte der BUND die Begründung für seinen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Aufhebung des Baumfällverbots im Stuttgarter Schlossgarten ein.
In seinem Eilantrag an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) fasst der BUND zusammen, warum seiner Ansicht nach im Mittleren Schlossgarten zum jetzigen Zeitpunkt keine Bäume gefällt werden dürfen. Demnach stellt der BUND fest, dass die von der Deutschen Bahn AG beigebrachten Gutachten zum Artenschutz fachlich nicht ausreichend sind, wie bereits das Regierungspräsidium Stuttgart festgestellt hatte. „Daran sieht man, dass die Versuche der Bahn, den Artenschutz auszuhebeln, nicht nur dem BUND ein Dorn im Auge sind“, betonte BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender.

Auch rechtlich sind Baumfällungen gemäß dem Urteil des VGH vom 15. Dezember 2011 zum 5. Planänderungsverfahren (Grundwassermanagement) derzeit nicht zulässig. Zur Heilung dieses Verfahrens muss laut Urteil ein Ergänzungsverfahren unter Beteiligung der betroffenen Naturschutzverbände durchgeführt werden. Dies ist bislang noch nicht geschehen. „Das ergänzende Verfahren verkäme zu einer Farce, wenn die Bahn inzwischen die Bäume im Mittleren Schlossgarten fällen würde“, so Brigitte Dahlbender.Zudem fehlen bislang sowohl die von der Bahn zwingend vorzulegende landschaftspflegerische Ausführungsplanung als auch verbindliche planungsrechtliche Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen. „Die Bahn versucht trotz höchstinstanzlicher Gerichtsurteile und einem massiven Druck vonseiten der Bürgerinnen und Bürger immer noch, sich um ihre planerische und juristische Verantwortung für Stuttgart 21 zu drücken“, kommentierte Brigitte Dahlbender, „stattdessen ergeht sie sich in überflüssigen Machtdemonstrationen wie dem Abriss des Südflügels und der ständigen Androhung der Baumfällungen.“ Die BUND-Landesvorsitzende forderte die Bahn auf, endlich ihre Hausaufgaben zu machen und die Bauarbeiten nicht zu beginnen, ehe vollständige rechtliche und planerische Sicherheit besteht.

Gegenüber den Behörden äußerte Brigitte Dahlbender den Wunsch, sich von der Bahn nicht unter Druck setzen zu lassen. „Hierzulande bestimmt immer noch der Staat die Spielregeln und nicht ein Bauherr“, so Dahlbender, „in diesem Sinne sollten Landesregierung und Polizei ihre Verantwortung wahrnehmen und nichts unternehmen, bevor rechtlich nicht alles auf einem stabilen Fundament steht.“ Insbesondere dürfe das Finanzministerium den Gestattungsvertrag für die Bauarbeiten im Schlossgarten nicht voreilig der Bahn übergeben. Brigitte Dahlbender wies zudem auf die Intransparenz des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) in der Angelegenheit hin. „Das EBA blockiert die Arbeit der betroffenen Parteien, wo es nur kann. So haben wir etwa trotz Nachfragen die Begründung der Aufhebung des Baumfällverbots bis heute nicht erhalten“, so die BUND-Landesvorsitzende, „es ist beschämend zu sehen, dass das EBA mit seiner Rolle als neutrale Aufsichtsbehörde der Bahn derart überfordert ist.“

Hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Eilantrags äußerte Brigitte Dahlbender sich optimistisch. „Wir gehen davon aus, dass wir mit unserem Anliegen im Recht sind und hoffen sehr, dass der VGH uns darin folgt. Immerhin geht es hier um die handfeste Frage, ob die Gesetze auch weiterhin für jedermann gelten, oder ob in diesem Fall die Deutsche Bahn AG gleicher ist als alle anderen Bauherren.“

Rückfragen: Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende, brigitte.dahlbender@bund.net
Gergely Kispál, gergely.kispal@bund.net
Quelle: BUND Baden-Württemberg
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2 Antworten zu Geplante Baumfällungen im Schlossgarten: Rechtliche Sicherheit statt Druck und Eile

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