Die Last mit den Bürgerinnen und Bürgern

Die Bußgeldbescheide zur Parkräumung am 15.02.2012 flattern in die Briefkästen:

"... mir wird zur Last gelegt, am 15.02.2012 in Stuttgart, Mittlerer Schloßgarten als Fußgäner/in folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: habe mich nicht unverzüglich aus einer öffentlichen Versammlung entfernt, obwohl diese Veranstaltung durch die zuständige Behörde aufgelöst wurde." Zur Tatzeit habe ich ganz bewusst keinen Fuß vor den anderen gesetzt. Der Stadt Stuttgart lege ich zur Last: Stadt- und Kulturzerstörung.

Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung (Briefumschlag aufbewahren, ist Zustellungsnachweis) kann Einspruch eingelegt werden: "Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid AZ ... ein."

Meldet euch beim AK Jura jura(at)unser-park.de. Lasst uns gemeinsam überlegen, wie wir auch ggf. vor Gericht uns den Raum nehmen, um auf das Unrecht, das hier in Stuttgart geschieht, hinzuweisen.

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2 Antworten zu Die Last mit den Bürgerinnen und Bürgern

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