S21: Strafe für Polizisten wegen Wasserwerfern?

Wie bereits am Wochenende über dapd berichtet, müssen einige Polizeibeamte knapp zwei Jahre nach ihrem Einsatz mit Wasserwerfern gegen Stuttgart-21-Gegner im Schlossgarten mit Strafen rechnen. "Wir haben Anhaltspunkte dafür entdeckt, dass bei diesem Einsatz die von der Polizei festgelegten Spielregeln nicht eingehalten worden sind", sagte Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger. Die Ermittlungen gegen die Beamten seien weitgehend abgeschlossen, derzeit hätten die Verteidiger Akteneinsicht. In zwei bis drei Monaten werde man die Verfahren beenden. Zu einem möglichen Strafmaß wollte Pflieger nichts sagen.

Beim «schwarzen Donnerstag» am 30. September 2010 hatte es hunderte Verletzte gegeben. Das Bild eines Demonstranten mit blutenden Augen ging um die Welt. Das komplette Interview mit Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger ist in der heutigen Montagsausgabe der «Stuttgarter Nachrichten» zu lesen.

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6 Antworten zu S21: Strafe für Polizisten wegen Wasserwerfern?

  1. K. Neumann sagt:

    quote Pflieger: „“Wir haben Anhaltspunkte dafür entdeckt, dass bei diesem Einsatz die von der Polizei festgelegten Spielregeln nicht eingehalten worden sind“, sagte Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger.“ Guten morgen Herr Pflieger. Es wurden offensichtlich Dienstvorschriften für den Einsatz verletzt, so dass der Einsatz unverhältnismässig war. Das festzustellen braucht Ihr miserabler Laden fast 2 volle Jahre! Hier ab min 6:20 http://www.prosieben.de/tv/galileo/videos/clip/28530-extrem-wasserspritzen-1.1919887/ Nun ja, Ihre Formulierung „Anhaltspunkte“ lässt noch vieles da offen, wo es für Sie eigentlich schon längst schlüssig sein müsste nach einer solchen Auszeit vom Recht, die Sie sich mit Ihrer Behörde bei der klaren Rechtslage genehmigt haben. Wenigstens schreiben Sie nicht, wie das Ihr Kollege Braun bei mir bei einer vorsätzlichern Straftat einer der Finanzbehörden des Landes gemacht hat, jetzt entsprechend, dass der Verlust des Augenlichtes durch den widervorschriftlichen Einsatz des WaWes des Herrn Wagners auf den Vorstellungen des Herrn Wagners beruht. Aber Ihre Behörde hat sich ja wenigstens nicht entblödet, das Verfahren gegen Herrn Wagner wegen der Kastanienwürfe gegen den Wasserwerfer mit der Begründung einzustellen, dass der Mann eh schon hart genug getroffen sei, hier zur Erinnerung http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.stuttgart-21-gegner-kein-verfahren-wegen-steinwurf.4ecbf78d-fbce-4a51-8b67-562a3af8405a.html . Von solcherlei grosszügigen Rechtsauslegungen, wie sie in Ihrer unsäglichen Behörde produziert werden lebt der Rechtsstaat, den Sie wollen, aber kein Bürger wirklich wollen kann. Mahlzeit!

  2. Frohmund Wiedmann sagt:

    Was oben Petra A. posted ist teils unerträglicher Euphemismus. An diesem Tag bluteten die Augen von Dietrich Wagner nicht, sie waren im ausgeschossen worden und hingen aus den Augenhöhlen herunter! Das rechte Auge baumelte auf rechter Wangenhöhe! Die verantwortlichen Einsatzleiter, die verantwortlichen Polizisten müssen Höchststrafen erhalten und verurteilt werden, lebenslängliche Versehrtenrente, Haushilfen, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu bezahlen!

    • Petra A sagt:

      Dieser Artikel dient lediglich als HINWEIS auf eine Pressemeldung, stellt somit auch nicht die weiteren Vorkommnisse der brachialen Gewaltanwendungen vom 30.9.10 dar.

      Den Vorwurf des sogenannten Euphemismus, bitte den politisch gesteuerten Medien vor Augen halten!

  3. Peter Illert sagt:

    Den Sinn des Wasserwerfereinsatzes vom 30.9. 2010 verstehe ich bis heute nicht. Die Wasserwerfer sind eigentlich Defensivgeräte, um Leute auf Abstand zu halten. Sie waren für die Aufgabe einer Platzräumung, für die viel zu wenig Kräfte da waren, ungeeignet. Die Kommandanten haben mit viel zu hohem Druck spritzen lassen . Einzelne Leute „abzuschiessen“ ist meines Wissens nur bei starker Eigengefährdung, die hier nie gegeben war, statthaft.
    Vielleicht wäre es anders gekommen, hätte die Polizei so einen Einsatz mal auf dem Hof der Polizeischule geübt, so wie sie es vor dem „heissen Herbst“ anno 1983 bundesweit gemacht hat.
    Ich wüsste bis heute gerne, warum der zweite Wasserwerfer nachmittags aus dem Einsatz herausgezogen wurde.
    Von „Bauernopfer“ zu sprechen wie es die GdP tut, stimmt nur teilweise. Eine moderne Polizei baut doch darauf, dass BeamtInnen als Korrektiv möglicherweise falscher taktischer Entscheidungen generell das Verhältnismässigkeitsgebot beachten.

  4. gold account sagt:

    Lange Zeit hatten die Fahnder mit DNA-Analysen einen Zusammenhang zwischen dem Polizistenmord und 40 anderen Einbrüchen, Morden und weiteren Straftaten hergestellt. Jede Tat, jeder Tatort wird akribisch untersucht, die Spur der angeblichen Polizistenmörderin wird aber immer länger und verworrener. Auch unaufgeklärte Fälle im Ausland, vor allem in Österreich, werden in die Ermittlungen einbezogen. Die Heilbronner Polizistenmörderin wird zu einem Phantom, einer geheimnisvollen Serientäterin, die immer wieder absurdeste Spekulationen hervorrief. Doch dann kommt der 27. März 2009. Es ist für die baden-württembergische Polizei ein bitterer Tag: Das LKA und die Sonderkommission müssen zugeben, dass die „unbekannte weibliche Person“, die sie über Jahre gesucht haben, eine unbescholtene Verpackerin von Wattestäbchen war.

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