[2. UPDATE] Kernerviertel: Jetzt Antrag auf Beweissicherung stellen!

Wir haben einen Vordruck erstellt, mit dem alle Bewohner des Kernerviertels gleich heute beantragen können, in die Beweissicherung aufgenommen zu werden. Wir bieten Ihnen den Antrag als Word-Datei (.doc) und als PDF-Datei zum herunterladen an.

[2. UPDATE]
An der Mahnwache erhalten Sie Vordrucke dieses Antrags. Dieses Angebot richtet sich v.a. an Kernerviertel-Bewohner ohne Drucker und an Bekannte von Ihnen, die keinen Internet-Zugang haben.

An dieser Stelle auch schon der Hinweis für alle Eigentümer, in deren Nähe ein Tunnel geplant ist: Infoveranstaltung am 15. September um 15 Uhr im Rathaus, siehe BAA-Kalender links bzw. Kalender-Eintrag.

[1. UPDATE]
Zunächst richtet sich der Antrag an alle Eigentümer (Haus, Wohnung, Garage, Grundstück). Wenn Sie Mieter im Kernerviertel sind, dann sollten Sie dringend den Antrag an Ihren Vermieter weitergeben und ihn auffordern, den Antrag ans EBA zu schicken!
Und auch als Mieter können Sie politisch aktiv werden: Schreiben Sie an Umweltminister Untersteller (s.u.), an die Gemeinderäte des Umwelt- und Technikausschusses, an die OB-Kandidaten, an Baubürgermeister Hahn: Sie alle sollen gegenüber der Bahn durchsetzen, dass das gesamte Kernerviertel in die Beweissicherung aufgenommen wird! Lassen Sie sich nicht mit leeren Versprechen und gutem Zureden abspeisen, messen Sie die Politiker an ihren Taten.

Schicken Sie eine Kopie per Post, Fax od. E-mail zusätzlich auch an folgende zuständige Behörden:

  • Regierungspräsidium Stuttgart
    Ruppmannstr. 21
    70565 Stuttgart
    Fax: 0711 /904-11190
    E-mail: poststelle@rps.bwl.de
  • Umweltministerium Baden-Württemberg
    Kernerplatz 9
    70182 Stuttgart
    Fax:  0711 / 126-2881
    E-mail: poststelle@um.bwl.de
  • Amt für Umweltschutz Stuttgart
    Gaisburgstraße 4
    70182 Stuttgart
    Fax: 0711 / 216-88640
    E-mail: poststelle.amt36@stuttgart.de

Im Folgenden der Antragstext, den Sie so auch in den oben verlinkten Dateien finden:

Sehr geehrter Herr Fischer,

mit der 7. Planänderung beantragt die Bahn, für den Bau des Tunnelbahnhofs S21 mehr als doppelt so viel Grundwasser abpumpen zu dürfen, als ursprünglich berechnet und genehmigt. Dadurch wird der Grundwasserspiegel im Kernerviertel stärker absinken als in der alten Planfeststellung zu Grunde gelegt. Die höhere Abpumpmenge hat außerdem zur Folge, dass erheblich mehr Wasser in den Untergrund des Kernerviertels reinfiltriert werden muss.

Wie nicht zuletzt die dramatischen Fälle in Köln und Amsterdam zeigen, kann die Absenkung des Grundwasserspiegels einerseits zu Setzungen im Untergrund führen. Dadurch können Risse an Häusern und Schäden an Fundamenten verursacht werden, zumal, wenn das Fundament bei älteren Häusern nicht betoniert ist oder gar noch Eichenpfähle verbaut sind. Andererseits zeigen die Hangrutschungen in Nachterstedt und Longarone, dass zusätzlich eingebrachtes Wasser die Stabilität des Hanges in gefährlicher Weise beeinträchtigen kann – im schlimmsten Fall kann es zu Hangrutschungen kommen. Und schließlich stellt die Wasser-Infiltration in Kombination mit den Anhydrit-Vorkommen unter dem Kernerviertel eine große Gefahr für die Bebauung dar, wie die unkontrollierbaren Hebungen u.a. in Staufen i.B., Leonberg, Sindelfingen oder über dem Engelbergtunnel zeigen.

Aufgrund dieser Risiken, denen die Bahn AG mein Haus im Zusammenhang mit dem Bau des Tunnelbahnhofs S21 aussetzen will, fordere ich Sie auf, mein Haus / meine Wohnung unter folgender Adresse in die Beweissicherung aufzunehmen:

__________________________________
Straße und Hausnummer, PLZ, Stuttgart

Bitte informieren Sie mich bis spätestens 15. September 2012 über den weiteren Ablauf des Verfahrens bezüglich der 7. Planänderung und über die Modalitäten der Beweissicherung.

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3 Antworten zu [2. UPDATE] Kernerviertel: Jetzt Antrag auf Beweissicherung stellen!

  1. Falk sagt:

    Die Ursachen in Köln und Amsterdam waren doch Lecks in den Schlitzwänden. Dies kann so in Stuttgart doch gar nicht eintreten, insbesondere auch nicht im Kernerviertel.

    Weshalb werden diese unpassenden Beispiele hier denn angeführt?

    Damit liefert man doch eine Steilvorlage für eine Ablehnung dieser Anträge.

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