Mitmach-Aktion: Einspruch gegen Erhöhung der Grundwassermenge

[UPDATE]
Bevor es zu Verwirrungen wg. der genannten 8,005 Mio. m³ Wasser kommt: Das ist die Gesamtwassermenge, die in den Planfeststellungsabschnitten 1.1, 1.2, 1.5 und 1.6a zusammen anfällt, siehe Stellungnahme Bericht PDF S. 28. In Bauabschnitt 1.1 (Trog) beantragt die Bahn die bekannte Menge von 6,8 Mio. m³, siehe Erläuterungsbericht PDF S. 66


Bei der 142. Montagsdemo haben wir Beispiel-Argumentationen für den Einspruch gegen die 7. Planänderung (erhöhte Grundwassermenge) verteilt, nun steht diese Argumentationshilfe auch online als PDF-Datei (neue Version seit 8.10.!) bereit.

Nutzen Sie einzelne Aspekte dieser Argumentationshilfe, reichern Sie diese mit eigenen Argumenten an. Formulieren Sie individuelle Einsprüche, das ist am wirksamsten. Bedenken Sie dabei den Einsendeschluss: Spätestens am 23.10.2012 müssen Ihre Einwendungen beim Regierungspräsidium Stuttgart eingegangen sein. Sie können auch mehrfach Einwendungen zu unterschiedlichen Aspekten einreichen.

Für Tipps, Fragen und Antworten wurde auf parkschuetzer.de ein Diskussionsthema angelegt.

Hier der vollständige Text der Einspruchsvorschläge:

Erheben Sie möglichst individuell und vielfältig Einspruch gegen den 7. Planänderungsantrag zum Planfeststellungsabschnitt 1.1, 1.5 u. 1.6 von Stuttgart-21.

Einspruch mit Begründung, Adresse und Unterschrift bis zum 23.10.2012 (Posteingang!) an:
REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART
Abtlg. Wirtschaft und Infrastruktur
Postfach 800709
70507 STUTTGART

Vorschlag für ein Anschreiben

Einspruch gegen den 7. Planänderungsantrag zum PFA 1.1, 1.5 u. 1.6a von Stuttgart-21

Ich/wir fordern das Eisenbahn-Bundesamt als unmittelbar betroffene/r
o EigentümerIn
o MieterIn
o MineralbadnutzerIn    o SchlossgartennutzerIn
o Bahnkunde/Bahnkundin
o BürgerIn der Stadt Stuttgart
auf, das beantragte Vorhaben nicht zu genehmigen.

Vorschläge zur Begründung

1. Grundwasser-Absenkung
Die beantragte Erhöhung der bauzeitlichen Grundwasser-Entnahme von 3,2 Mio. m³ um das 2 ½ fache auf nunmehr 8,005 Mio. m³ bedeutet eine noch größere Absenkung des Grundwassers als bisher geplant, zumal die Infiltrationsmenge nicht erhöht werden soll. Dies ergibt neue, größere Risiken und zusätzliche Betroffenheiten.

2. Gefährdung Grund- und Mineralwasser-Vorkommen
Auf Seite 1/2 des Erläuterungsberichtes heißt es u.a.: „Die geplanten Baumaßnahmen liegen alle innerhalb des Funktionsraumes von Grund- und Mineralwasser-Vorkommen des Quartär und Trias. Die Bauwerke schneiden dabei in die oberen Grundwasservorkommen im Quartär und Gipskeuper (Obere Trias) ein. Zudem liegen sie im engeren Zustrombereich der wasser-wirtschaftlich bedeutsamen Heil- und Mineralquellen von Stuttgart-Bad Cannstatt und -Berg (Zonen B II und C II Innenzone des fachtechnisch abgegrenzten Heilquellenschutzgebietes) im unterlagernden Oberen Muschelkalk (Mittlere Trias). Die Baugruben unterschneiden zum Teil die Druckfläche des Mineralwasservorkommens.“
Hieraus folgt: Die Baumaßnahme birgt nach wie vor erhebliche Risiken für das Grund- und Mineralwasser.

3. Trinkwasser-Einleitung in den Untergrund
Die zur Stützung des Mineralwassers vorgesehene Einleitung von Trinkwasser aus dem Trink-wassernetz der Stadt Stuttgart von insgesamt 610.000 m³ in den Untergrund ist in mehrfacher Hinsicht verwerflich und deshalb abzulehnen. Zum einen kann eine Vermischung von Trink- und Mineralwasser im Untergrund nicht ausgeschlossen werden; damit wäre das Mineralwasser aber geschädigt und kein „Mineralwasser“ mehr.

Zum andern stellt dies eine sinnlose Vergeudung von Trinkwasser dar, die angesichts der welt-weiten Verknappung von Trinkwasser nicht zu verantworten ist! Die o.g. Menge entspricht dem Trinkwasser-Bedarf von 120.000 Menschen während der gesamten 7jährigen Bauzeit (2 l/Tag).

4. Hangrutsch-Gefahr und Setzungsschäden
Sowohl das Absenken des Grundwassers in großen Teilen der Innenstadt als auch das Versenken (Infiltrieren) des Wassers im Untergrund zur Begrenzung der Grundwasser-Absenkung bergen große Risiken, die nicht hinnehmbar sind. Betroffen sind davon nicht nur die verbliebenen Bäume im mittleren Schloßgarten, die trotz des vorgesehenen „Bewässerungs-Programmes“ absehbar Schaden nehmen werden, weil ihnen das Grundwasser genommen wird. Auch für zahllose Gebäude in der Innenstadt besteht die Gefahr von Setzungen und damit Rißbildungen, weil sich durch die Grundwasser-Absenkung die Standfestigkeit des Baugrundes ändert. Für die sich daraus ergebenden Schäden will die Bahn jedoch nicht aufkommen.

Außerdem besteht für die Hanglagen des Kernerviertels und am Killesberg die Gefahr von Hangrutschungen, ausgelöst sowohl durch das Absenken des Grundwassers am Hangfuß als auch durch das Wiedereinleiten des Wassers an anderer Stelle am Hang, weil in beiden Fällen die veränderten Feuchte-Gehalte die Standfestigkeit des Untergrundes verringern. Dafür gibt es viele Beispiele, u.a. die Hangrutsch-Katastrophe von Nachterstedt am 18.7.20009, bei dem zwei Wohnhäuser in die Tiefe gerissen wurden und dabei 3 Menschen umkamen.

Diese Gefährdung ist bislang überhaupt nicht ernsthaft untersucht worden, obwohl bekannt ist, daß die Hänge des Stuttgarter Talkessels zu Rutschungen neigen, hat es doch in der Vergangen-heit schon mehrfach solche Hangrutsche gegeben. Die den Antragsunterlagen beigefügte 3 ½ seitige Stellungnahme des Prof. Dr. Wittke als Gutachter der Bahn ist dafür nicht hinreichend.

5. Meß- und Überwachungsprogramm
Die Bahn beantragt, die im Planfeststellungsbeschluß festgelegten Maßnahmen zur Aufbereitung wie auch zur Überwachung deutlich zu verringern. So sollen die vom Umweltamt festgelegten Grenzwerte für Schwermetalle und Fluoride nicht eingehalten werden müssen, s. S. 4/1.

Die Ergebnisse der Überwachung sollen lt. Ziff. 7.1.13.11 „Bericht“ PFB 1.1 der Unteren Wasserbehörde und dem EBA vor und während der Bauzeit monatlich vorgelegt werden. Die Bahn hat jetzt unter Ziff. 7.4 beantragt:
„Dem Auftraggeber und den Überwachungsbehörden werden quartals- und jahresweise zusammenfassende Berichte der laufenden Arbeitsergebnisse übergeben.“

Damit aber wird die Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeit durch die Untere Wasserbehörde gerade während der Bauzeit ganz wesentlich eingeschränkt! Änderungen werden zu spät festgestellt, so daß sich abzeichnenden Schäden nicht mehr unverzüglich begegnet werden kann.

6. Entsorgung von Schlamm und Problemstoffen
Über die in großen Mengen anfallenden Schlämme und Reststoffe wird im Antrag der Bahn lediglich erwähnt:
„Der entwässerte, in Containern gesammelte Schlamm muß entsprechend den gesetzlichen Vor-schriften entsorgt werden.“
Angaben über Art und Menge dieser Problemstoffe, deren Zuordnung zu Gefahrstoff-Klassen udgl. Angaben, wie sie sonst bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG gefordert werden, fehlen hier gänzlich, ebenso der Nachweis dafür infrage kommender Entsorgungsbetriebe und Sonder-Deponien. Dies zeigt einmal mehr, welche große Umweltbelastungen mit dem Vorhaben S-21 verbunden sind.

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7 Antworten zu Mitmach-Aktion: Einspruch gegen Erhöhung der Grundwassermenge

  1. Pingback: Wichtige Infos | Bei Abriss Aufstand

  2. Reiner Drignath sagt:

    Hallo,

    zu Punkt 1 des Einspruchs: woher kommt die Zahl 8,005 Mio. m³? Im PDF-File „PFA1.1 – Erläuterungsbericht“ wird eine Erhöhung von 3,0 auf 6,8 m³ beantragt. Ausserdem wird eine Infiltrationsmenge von bis zu 100% beantragt.

    Ich möcht nicht aufgrund falscher Zahlen Einspruch einlegen.

    Gruß,
    R. Drignath

  3. Reiner Drignath sagt:

    Sorry, es sind natürlich 6,8 Mio.m³!

    • Ich habe extra noch einmal bei unseren Ingenieuren nachgefragt, diese Summe wird im Planänderungsantrag genannt.
      Auch die 610.000 Liter Trinkwassereinleitun ins Mineralwasser waren auch schon mal als 710.000 Liter kommuniziert.

      Schreiben Sie im Zweifelsfall beide Zahlen und geben Sie alleine das schon als Einsprucjsbegründung an, dass hier unterschiedliche Zahlen von der Bahn kursieren.

  4. Angelika sagt:

    Wie kann es eigentlich sein, dass all diese Maßnaghmen beantragt werden, ohne die Untersuchungsergebnisse des MAG Planes ab zu warten. Diese Untersuchung, die den Steuerzahler viel Geld kostet und z.T. auch aus EU Mitteln finanziert wird,dient dazu fest zu stellen wo und in welchem Umfang im Stuttgarter Untergrund das hochgiftige LCKW eingelagert ist. Es ist völlig unklar, ob und wie diese Eingriffe in’s Grundwasser die LCKW Ablagerungen beeinflussen, diese z.B. wieder „aufwirbeln“ und vermehrt in’s Stuttgarter Grundwasser bzw. in’s Mineralwasser spülen.
    Das Ergebnis wird erst 2014 vorliegen. Wie kann das EBA eine Entscheidung für das GWM fällen, ohne die Ergebnisse des MAG Plan zu kennen?

  5. Angelika sagt:

    Bitte die beantragte Menge im Text korrigieren, bevor sie falsch verwendet wird

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