Presseerklärung: Skandalöses Urteil im Prozess gegen einbetonierten Parkschützer

Die Verhandlung gegen den Parkschützer Dominik Blacha endete mit einem skandalösen Urteil, denn er wurde zu 70 Tagessätzen à 40 EUR verurteilt (zum Vergleich: Teilnehmer von Sitzblockaden gegen Stuttgart 21 wurden zu 10-30 Tagessätzen verurteilt). Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft lautete "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte", obwohl der Angeklagte an einem Betonblock festgekettet auf dem Boden lag und keinen Widerstand leistete. Der angeblich geschädigte Polizist der technischen Einheit aus Biberach, der Herrn Blacha am 15.2.2012 vom Betonblock befreite, gab als Zeuge an, in keiner Weise geschädigt worden zu sein. Der Angeklagte habe kooperiert und sich friedlich verhalten.

RA Andreas Kurth, der Dominik Blacha vor Gericht vertritt: „Ich halte die Verurteilung für rechtsfehlerhaft und einen konstruierten Kriminalisierungsversuch. Nirgendwo sonst in Deutschland werden und wurden bisher Ankettaktionen als strafbarer Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet. Das Urteil mit seinem uferlosen Gewaltbegriff ist eine Diffamierung gewaltfreier Protestaktionen.“ Rechtsanwalt Kurth weiter: „Die Anzahl der Tagessätze ist nicht tatangemessen, der Tatvorwurf ist falsch und wurde von den Polizisten, die als Zeugen auftraten, widerlegt. Wir werden gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.“

Dominik Blacha hat völlig zu Recht mit seiner gewaltfreien Aktion gegen die Baumfällungen protestiert. Schon am Tag der Fällungen am 15.02.2012 stand fest, dass das Grundwassermanagement nicht genehmigungsfähig ist und es außerdem zu einer weiteren Planänderung kommen wird. Dass diese 7. Planänderung jetzt auch noch unter Einbeziehung der Öffentlichkeit geschieht, führt zu einer Genehmigung frühestens im nächsten Jahr. Bisher sind außer Erdbewegungen und einzelnen Probebohrungen keine weiteren Baufortschritte im Bereich der gefällten Bäume erfolgt. Die Baumfällungen waren also völlig verfrüht und alle Stuttgarter Bürger hätten den Sommer 2012 im Schlossgarten genießen können. Dominik Blacha sieht sich im Nachhinein erst recht in seiner Tat bestätigt.

Darüber hinaus haben die Probebohrungen ergeben, dass der Untergrund im Schlossgarten so instabil ist, dass die Bahn zusätzlich 300 weitere Betonrammpfähle verbauen will. Entgegen der Vorgaben sollten diese bis zu sechs Meter in die Grundgipsschichten gerammt werden, welches ein Aufsteigen des Mineralwassers zur Folge hätte. Dies wurde am 25.9.2012 einstimmig vom Umwelt- und Technikausschuss des Gemeinderats abgelehnt. Die Erkenntnisse der Probebohrungen hätte man aber auch ohne die sinnlosen Baumfällungen erzielen können.

Der Gerichtssaal war voll besetzt (60 Sitzplätze), nicht alle Interessierten hatten einen Sitzplatz gefunden und durften nicht in den Saal.

Diese gewaltfreie Protestaktion richtete sich gegen die Betreiber des Projektes S21 und die unnötigen Bäumfällungen, nicht aber gegen die Polizei. Im Aktionskonsens der Parkschützer steht ganz klar: „Insbesondere ist die Polizei nicht unser Gegner.“

Siehe auch die Presseerklärung von heute Vormittag.

Vor der Verhandlung hatten Parkschützer eine Kunstaktion vor dem Amtsgericht aufgebaut, um auf die unverhältnismäßigen, oft sogar absurden Tatvorwürfe und Urteile gegen S21-Gegner hinzuweisen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, PSPE abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

10 Antworten zu Presseerklärung: Skandalöses Urteil im Prozess gegen einbetonierten Parkschützer

  1. B.-C. Kämper sagt:

    http://www.youtube.com/watch?v=ogVWjSBz-fM

    1. Wie nun, ihr Herren, seid ihr stumm,
    daß ihr kein Recht könnt sprechen?
    Was gleich und grad ist, macht ihr krumm,
    helft niemand zu sein Rechten.
    Mutwillig übt ihr G´walt im Land,
    nur Frevel geht durch eure Hand,
    was will zuletzt draus werden?

    2. Ihr ungerechten Herren wißt,
    dass ihr der Armen Dulden
    doch einmal bitter büßen müßt
    als euer eigen Schulden.
    Der bösen Taten Klagemund
    wird euch in eures Herzensgrund
    ein bitter Urteil sprechen.

    3. All Erdenrund ist voll Geschrei,
    verletzt sind Recht und Sitten.
    Ihr armen Menschen kommt herbei,
    ist´s nicht genug gelitten?
    Wir brauchen aller Seel und Kraft,
    daß nach viel böser Leidenschaft
    ein neu Geschlecht erwachet.

    Musik: Heinrich Schütz (1585-1672), Text: Cornelius Becker (1561-1604) nach Psalm 58

  2. thomas sagt:

    Urteile nach Lästigkeitsfaktor zeigen , vor dieser Aktion hat die Obrigkeit am meisten Schiß. An Kommentaren anderer Prozeße schimmert durch, daß die Richterlein eine besonders kurze Leine spüren. Hoffentlich hat die nächste Instanz das gleiche Gefühl , daß dem Recht rücksichtslos Unrecht widerfahren ist.

  3. Uwe sagt:

    In Stuttgart wird eben der PLANMÄSSIG gut vorbereitete Widerstand gegen die Räumung schlechthin als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angesehen. Ob sich das in der Revision halten lässt, wird man sehen. Man kann jedenfalls eine politisch strafen wollende Justiz erkennen.

    Interessant ist die Presseerklärung im Vorfeld des Prozesses, die auf fortgesetztes Unrecht durch die Projektbetreiber und das Missverhältnis in der Unrechtsverfolgung in diesem Lande hinweist:

    Zitat: „Dieter Reicherter, Richter a.D. bemängelt: „Die Waagschale der Justiz ist aus dem Gleichgewicht geraten. Es darf in einem Rechtsstaat nicht sein, dass die S21-Gegner, die auf ein Unrecht hinweisen, härter bestraft werden als die Projektbetreiber, die das Unrecht zu verantworten haben. Beim Projekt Stuttgart 21 gibt es viele Hinweise auf Rechtsbrüche (siehe Seite 2), für die sich bisher niemand verantworten musste.“

    Dafür, dass die Waagschale wieder ins Gleichgewicht kommt, ist der zivile Ungehorsam das adäquate Mittel. Und wenn dazu nur wenige bereit sind, fällt ihr Einsatz umso opferbereiter aus.

  4. Manfred sagt:

    Wir verstehen das nicht: warum musste denn der gute Dominik Blacha aus seiner Einbetonierung von dem Polizisten befreit werden? In einer Demokratie kann sich doch jeder einbetonieren oder einschweissen oder hinketten oder sich eingraben oder sich zumüllen wie es ihm beliebt. Warum hat dann der Beamte den guten Dominik Blacha nicht in seiner selbsgewählten Situation belassen? Hatte er Angst, trug er Sorge um den rührigen Aktivisten, ihm könne bei der Fällaktion etwas passieren, sich verletzen, ja gar vom Baum erschlagen zu werden? Hätte es eine andere Möglichkeit als das Ausschaufeln gegeben?
    Wir meinen ja: alle Bäume bis auf den Blacha Baum fällen und den tapferen Aktivisten den kalten Tagen und Nächten ausgesetzt lassen. Selbstverständlich die ganze Zeit über begleitet von Getreuen, die ihn gewärmt und gefüttert hätten. Irgendwann dann im Frühjahr oder Sommer, bevor Gras über den guten Dominik Blacha gewachsen wäre, hätte er aufgeben müssen: er hätte den Fortpflanzungszyklus der Juchtenkäfers empfindlich gestört.
    Eins hätte der Tapfere aber erreicht: die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgen hätten noch bis Mitte des Sommers den einzigen Baum im gerodeten Park geniessen dürfen, sich unter ihm entspannen und zu lustwandeln. Der einzig echte Widerstandsbaum.
    Die böse Justiz hat anders entschieden, schade, mit den 2800 Euro hätte man vierzig Kisten nagelneue Trillerpfeifen kaufen oder sieben neue Wigwams oder das Monatsgehalt eines neuen Kochs der Mitmachküche aufbringen können.
    Es hätte anders besser laufen können. Jetzt verstehen wir´s.

  5. Lars sagt:

    Mich überrascht die Verurteilung nicht.
    Die „Gewaltdefinition“ des BVerfG hinsichtlich des Schaffens von Hindernissen wie solcher Ankettaktionen ist ja nun nicht neu.
    BVerfGE 104, 92: Gewalt i.S.d. § 240 I StGB
    liegt vor, wenn die Teilnehmer über die durch ihre körperliche Anwesenheit verursachte psychische Einwirkung hinaus eine physische Barriere errichten -> hier: Anketten an Pfosten des Einfahrtstors.
    „Die Ankettung gab der Demonstration eine über den psychischen Zwang hinausgehende Eignung, Dritten den Willen der Demonstranten aufzuzwingen. Sie nahm den Demonstranten die Möglichkeit, beim Heranfahren von Kraftfahrzeugen auszuweichen und erschwerte die Räumung der Einfahrt.“

    Maßgeblich ist aber weiterhin, dass die Zwangswirkung nicht rein psychischer Natur ist.
    Nur hier sehe ich einen Ansatzpunkt für die Verteidigung.

    Andererseits setzt man mit solchen Aktionen, insbesondere bei den seinerzeit herrschenden Temperaturen, ja auch einen psychischen Druck, den Demonstranten aus der hilflosen Lage zu befreien, um später keine unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen zu bekommen.

    • Dieter sagt:

      Unterlassene Hilfeleistung ? Keine Angst mit so einem Argument passiert gar nichts. Da sonst 100erte Polizisten verurteilt werden müssten die am 30.09.2010 die Hilfeleistung 100erte Verletzen verweigert haben.

      Und was die psychische Gewalt angeht sollten Sie auch mal die Punkte 33 und 34 lesen. BVerfG, Beschluss vom 24. 10. 2001

    • Peter Illert sagt:

      Mich überrascht die Verurteilung schon.
      Es liegt doch keinerlei Widerstand gegen natürliche Personen (Polizisten) vor, sondern bestenfalls eine Nichtbefolgung eines Platzverweises. Was hier verurteilt wird, ist rechtlich völlig unbestimmt. Ein Paragraphen zur Beeinträchtigung oder Verzögerung polizeilicher Massnahmen lässt sich höchstens aus dem Owig-Recht klauben.
      OSta Häussler und die Richterin gehen mit ihrer Vergeistigung des Widerstandsbegriffs entschieden zu weit.

  6. Pingback: Unglaubliches Urteil « Der neue Scherz Europas

Kommentare sind geschlossen.