Strafanzeige wegen erschlichener EU-Mittel für S21 in Höhe von 114,5 Millionen Euro

Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21

Will die Bundeskanzlerin einen Subventionsbetrug verantworten?

Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich jüngst wieder so vehement für das Projekt „Stuttgart 21“ ausgesprochen hat, wird sich fragen müssen, ob sie damit einen Subventionsbetrug gegenüber der Europäischen Union mitverantworten will. Diesen Schluss zieht das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 aus der Strafanzeige, die der Richter i. R. Christoph Strecker von den Juristen zu Stuttgart 21 am 19. Februar bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht hat.

Diese Anzeige richtet sich formal gegen jenen Beamten des Bundesverkehrsministeriums, der den Antrag auf EU-Subventionen unterzeichnet hat. Sie wirft den Verantwortlichen vor, “eine Subvention der Europäischen Union in Höhe von 114.470.000 Euro erschlichen zu haben“. Die Subvention war beantragt worden mit der Begründung, der künftige Durchgangsbahnhof erreiche wegen der „Beseitigung des Engpasses Stuttgarter Hauptbahnhof auf den Zulaufstrecken und durch Fahrstraßenausschlüsse im Kopfbahnhof“ die doppelte Leistungsfähigkeit (siehe Seite 13, Ziffer 4.1 im Subventionsantrag). Tatsächlich aber wird mit Stuttgart 21 die Leistungsfähigkeit des Hauptbahnhofs um ein Drittel verringert.

Erst nach langen Recherchen – auch bei der EU-Kommission – war Richter Strecker in den Besitz des Subventionsantrags gelangt. Dessen Inhalt wertet der Jurist und Bündnissprecher Dr. Eisenhart von Loeper als klare Rechts- und Wahrheitsbeugung. Diese mit falschen Angaben erschlichene Subvention müsse die Bundesrepublik – ob über den Rechtsweg oder freiwillig – an die Europäische Union zurückzahlen. Der Kanzlerin drohe eine weitere europaweite Blamage, wenn sie darauf bestehe, ein überflüssiges Prestigeprojekt auch noch mit betrügerisch erworbenen Subventionen zu Lasten der EU-Kasse zu finanzieren.

Als weiteren Effekt der Strafanzeige verspricht sich das Aktionsbündnis nun endlich eine öffentliche Debatte über die Leistungsfähigkeit des geplanten Tunnelbahnhofs. Während die Kostenexplosion nach jüngsten Erkenntnissen der Bahn schon seit 2009 bekannt war, dürften die S21-Verantwortlichen – einschließlich Ministerpräsident Kretschmann und Verkehrsminister Hermann – seit den Publikationen von wikireal.org und Dr. Christoph Engelhardt im November 2011 gewusst haben, dass Stuttgart 21 die Leistungsfähigkeit des Bahnhofs nicht erhöht – schon gar nicht um 100 Prozent –, sondern vielmehr die Kapazität des zentralen Bahnverkehrsknotens im Südwesten um 30 Prozent verringert. Dies belegen auch bahninterne Unterlagen.

Anlagen:
Strafanzeige gegen das Bundesverkehrsministerium
EU-Subventionsantrag

Kontakt:
Dr. Eisenhart von Loeper
Werner Sauerborn (auch zu Christoph Strecker)
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Eine Antwort zu Strafanzeige wegen erschlichener EU-Mittel für S21 in Höhe von 114,5 Millionen Euro

  1. Andreas Haupt sagt:

    Ich habe aus dem fernen Berlin einen Großteil der Schlichtung verfolgt und war schon damals von den Argumenten der „Gegner von S21“ überzeugt. Insbesondere die angebliche Leistungsfähigkeit mit nur 8 Gleisen ist utopisch. In Berlin haben wir einen Durchgangsbahnhof mit 16 Gleisen(incl.U-Bahn).
    Auch dort sind die Ein/Austiegszeiten oft ein Horror für die Bahnbenutzer. Insofern ist ein Kopfbahnhof immer kundenfreundlicher, weil das Gleis nicht für Folgezüge geräumt werden muss. Die Berliner und BER-Gestressten drücken die Daumen.
    Freundliche Grüße, A.Haupt

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