Mischfinanzierung: OB Kuhn verweigert Revisionssprung zum Bundesverwaltungsgericht

PRESSEMITTEILUNG der Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE, 6. September 2013
Das Warten auf Rechtssicherheit bei der Mischfinanzierung geht weiter - Stuttgarter OB verweigert Revisionssprung zum Bundesverwaltungsgericht

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS und LINKE kritisiert die Entscheidung von Oberbürgermeister Kuhn scharf, im Rechtsstreit um die Zulässigkeit des 2. Bürgerbegehrens gegen S21 den Weg eines Revisionssprungs zum Bundesverwaltungsgericht zu verbauen. Damit wird einmal mehr vom grünen OB eine Chance vertan, zügig Rechtssicherheit in Bezug auf die Mischfinanzierung bei Stuttgart 21 zu bekommen.

Thomas Adler (DIE LINKE), Fraktionsvorsitzender SÖS und LINKE: „Seine Entscheidung, von Seiten der Stadt dem Revisionssprung zum Bundesverwaltungsgericht zu widersprechen, ist nicht im öffentlichen Interesse. Denn der ‚Revisionssprung’ hätte ermöglicht, dass die zentrale Frage der Initiatorinnen des Bürgerbegehrens geklärt wird, direkt vor dem Bundesgerichtshof, ohne zeitlichen Verzug und zusätzliche Kosten durch Verhandlung in der vorgeschalteten Instanz: Nämlich, ob die Mischfinanzierung des Projekts S21 durch Bund, Bahn, Land und Stadt rechtswidrig ist.“

Stadtrat Gangolf Stocker (SÖS): „Die Bürger begreifen es ohnehin nicht mehr: Sie unterschreiben auch ein zweites Bürgerbegehren, der Gemeinderat lehnt es wieder aus rechtlichen Gründen ab, wogegen die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens erfolglos klagen. Das Verwaltungsgericht lässt aber Revision wegen der Bedeutung der Mischfinanzierung für das Projekt zu. Egal wer in der nächsten Instanz verlieren würde, geht doch auf jeden Fall zum Bundesverwaltungsgericht. Also doch lieber gleich dorthin! Aber nein, Kuhn versucht lieber, die Murks-Baustelle zu verwalten statt zu verhindern und verpasst wieder eine Chance, Schaden von der Stadt abzuwenden!“

„Ständig wird den S21-Gegnern vorgeworfen, sie würden das Projekt verzögern“, sagt Thomas Adler ergänzend: „Hier wollen jetzt aber Projektbefürworter und OB ohne Not den komplette Instanzenweg gehen. Offensichtlich nur, um für die ‚Baufortschritts-Simulation’ des destruktiven Projektes mehr Zeit zu gewinnen. Denn die dafür vorgebrachten Argumente sind völlig unplausibel, weil sie mit der Kernfrage des Rechtstreits – der Mischfinanzierung – nichts zu tun haben. Schlimm genug, dass die Bürger diese Grundsatzfrage klären lassen müssen! Denn auch OB Kuhn als Mischfinanzierungsbefürworter müsste eigentlich ein Interesse daran haben, dass der Widerspruch zwischen Verfassung und der Finanzierungspraxis von S21 schnellstmöglich geklärt wird.“

Siehe dazu auch die Presseerklärung der Stadt Stuttgart.

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Eine Antwort zu Mischfinanzierung: OB Kuhn verweigert Revisionssprung zum Bundesverwaltungsgericht

  1. Michael sagt:

    „Schlimm genug, dass die Bürger diese Grundsatzfrage klären lassen müssen!“

    Wieso denn; diese von der Rechtswissenschaft längst beantwortete Frage wurde von diesen Bürgern doch erst wieder aus der Mottenkiste herausgekramt, nachdem die Grünen diese nach Landeswahlkampf wieder dort hinein packten.

    http://www.sueddeutsche.de/politik/die-gruenen-und-stuttgart-ehrenvoll-verlieren-und-dann-endlich-regieren-1.1144448
    Die Grünen haben Stuttgart 21 Hürde um Hürde in den Weg gestellt und das Projekt doch nicht zu Fall gebracht. Und die meisten glauben auch nicht mehr daran, dass das noch gelingt. Inzwischen hat Kretschmann etwa seine Überzeugung korrigiert, Stuttgart 21 werde an der verfassungswidrigen Mischfinanzierung durch Bund und Land scheitern. „Da habe ich den Mund etwas voll genommen“, sagt er. „Das ist allübliche Praxis.“

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