Rede von Dieter Reicherter bei der 206. Montagsdemo

Liebe Demonstrantinnen und Demonstranten,
an der Anrede sollt Ihr schon merken, dass es heute um ein spezielles Thema geht, nämlich um die Zukunft der Montagsdemos. Ich kann und will nur dazu beitragen, ruhig und sachlich die jetzige Situation abzuwägen. Wir müssen alle Meinungen in unserer Bewegung ernst nehmen. Dazu gehört auch ein respektvoller Umgang miteinander. Keiner hat das Recht, den anderen zu bevormunden.

Auch wenn wir untereinander um eine tragfähige Lösung ringen, muss das eine Diskussion unter Freunden sein. Unsere Gegner sind nicht das Demo-Team, das Aktionsbündnis, einzelne Gruppen in der Bewegung, auch nicht Menschen, die tagsüber hart gearbeitet haben und am Montagabend möglichst schnell nach Hause kommen wollen. Unsere Gegner sind vielmehr diejenigen, die ein Wahnsinnsprojekt betreiben und fördern. Unsere Aufgabe ist, Lügnern und Betrügern die Masken vom Gesicht zu reißen und nüchtern und sachlich darüber aufzuklären; ebenso, wenn Verantwortliche ihre Aufgabe nicht erfüllen, seien es Abgeordnete, die sich belügen und täuschen lassen, seien es Amtsträger, die ihren Amtseid und die Verfassung verletzen, seien es Medien, die nicht objektiv berichten.

All diesen Gegnern arbeiten wir zurzeit leider in die Hände. Ihnen ist gelungen, manche von uns wegen Differenzen zum Ort der Demo und zur Zukunft des Aktionsbündnisses gegeneinander aufzubringen und uns in der Öffentlichkeit als Chaoten darzustellen. Damit lenken sie erfolgreich vom eigentlichen Skandal und Chaos, nämlich der Weiterführung des Projekts, ab. Deshalb ärgern wir mit unseren Aktionen und Diskussionen diese Gegner nicht, sondern sorgen bei ihnen nur für Freude. Wer erwartet im Ernst, einen Herrn Schairer zu beeindrucken, der uns schon am 30.9.2010 im Schlossgarten im Stich gelassen hat?

Eigentlich soll ich zur juristischen Seite, also zum Versammlungsrecht, sprechen. Aber das wollte ich trotzdem loswerden. Juristisch geht, was die Durchführung einer Kundgebung auf dem Arnulf-Klett-Platz betrifft, zumindest auf die Schnelle gar nichts. Bei den gerichtlichen Eilentscheidungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht sind wir unterlegen. Ob das juristisch richtig oder falsch war, wird weiter diskutiert werden müssen. Das führt aber im Moment überhaupt nicht weiter. Die Argumentation des Verwaltungsgerichtshofs in der Eilentscheidung zu Demos im Dezember passt zu 100 Prozent auf alle Montage das ganze Jahr über. Es ist klar, dass neue Eilverfahren gegen die Versammlungsbescheide der Stadt Stuttgart, die diese rechtliche Argumentation natürlich gerne übernommen hat, keinerlei Erfolgsaussichten haben und nur unnütz Kraft und Geld vergeuden. Man müsste ja gegen jeden einzelnen Versammlungsbescheid durch alle Instanzen gehen.

Eine endgültige Klärung unseres Versammlungsrechts und damit eine Änderung dieser rechtlichen Situation kann daher erst in einem sogenannten Hauptsacheverfahren erfolgen, das mit Sicherheit einige Jahre dauern wird. So lange können und wollen wir nicht warten. Realistisch gibt es daher auf absehbare Zeit keine Chance, eine regelmäßige Kundgebung auf dem Arnulf-Klett-Platz abzuhalten. Dazu müsste man ja zum Beispiel eine Bühne aufbauen, was rein technisch bei dieser juristischen Situation nicht zu bewerkstelligen ist. In der Lautenschlagerstraße ist ein solcher Aufbau und damit eine Kundgebung auch nicht möglich.

Die an den letzten Montagen üblich gewordene spontane Benutzung der Fahrbahn am Arnulf-Klett-Platz ersetzt in meinen Augen die Kundgebung nicht, die zum Austausch und zur Information der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wichtig ist. Sie führt dann zu einer Spaltung zwischen denjenigen, die die angemeldete Demoroute benutzen, und den anderen und macht ein einigermaßen gleichzeitiges Eintreffen am Kundgebungsort unmöglich. Das führt dazu, dass viele an der eigentlichen Kundgebung gar nicht mehr teilnehmen, weil sie zu früh oder zu spät am Veranstaltungsort eintreffen oder gar nicht mehr hingehen. Und die Versammlungsleiterin kommt in Teufels Küche und wird der Gefahr erheblicher juristischer Konsequenzen bis hin zur Haftung bei Unfällen ausgesetzt.

Wenn man – so wie ich – die Kundgebung für ebenso wichtig wie den Demonstrationszug hält, bleibt meines Erachtens nur die Möglichkeit, mit der Kundgebung an einem verlässlichen und technisch machbaren Ort zu beginnen, der auch allen bekannt ist, die nicht jeden Montag dabei sind. Anschließend können der Demozug und sonstige Aktionen je nach aktuellem Anlass so wie heute zu verschiedenen Orten führen.

Ich persönlich habe mit dem Marktplatz kein Problem, weil er ein zentraler Ort ist und wir den Stadtoberen heimleuchten können. Den Ort nur deswegen abzulehnen, weil ihn auch die Stadt vorgeschlagen hat, schränkt uns in einer Weise ein, die höchstens unsere Gegner freuen kann, die mit diesem Vorschlag ja offensichtlich Unruhe stiften wollten. Das Ziel für den anschließenden Demozug kann durchaus der Bahnhof sein, aber auch andere Ziele sind wichtig. Wir müssen wieder zeigen, dass es nicht nur um einen Bahnhof geht, sondern um ein dahinter stehendes System. Warum geben wir dabei den Personen und Institutionen, die dahinter stecken, nicht ein Gesicht?

Zum Beispiel gehören die Direktoren unseres Provinzflughafens, die Hunderte von Millionen für den Anschluss mit Murksbahnhof und Tunnel als Todesfalle ausgeben, zu den Großverdienern unserer öffentlichen Unternehmen. Sie würden sich genauso wie Projektsprecher Dietrich und die für ein sich abzeichnendes Stadtbahnchaos verantwortliche SSB über unseren Besuch freuen. Und gerade ist wieder der Rosensteinpark ein wichtiger Ort. Den uralten Bäumen und geschützten Tieren ist es nämlich egal, ob sie für einen Auto- oder für einen Eisenbahntunnel geschreddert werden.

Wir dürfen unseren Versammlungsort nicht zur spaltenden Glaubensfrage machen, sondern müssen kühl kalkulieren, womit wir am meisten erreichen, auch und gerade bei denjenigen, die wir überzeugen wollen und ohne deren Unterstützung wir realistisch keine Chancen haben. Und das ist auch und gerade die Bürgerschaft, die hier wohnt oder arbeitet und die gerade erfolgreich gegen uns aufgehetzt wird. Dabei haben wir gerade diesen Menschen viel und Wichtiges zu sagen, was verhindert wird, wenn sie uns nicht vertrauen. Zum Beispiel müssen wir vielen tausend Besitzern von Häusern und Eigentumswohnungen, die von Tunnel- und anderen Bauarbeiten betroffen sind, klarmachen, dass sie bei Schäden durch die Arbeiten keinerlei Aussicht haben werden, auf gerichtlichem Weg Schadenersatz zu bekommen.

Ebenso wichtig ist für uns, Menschen für Unterschriften bei den Bürgerbegehren „Storno 21“ und „Leistungsrückbau S21“ zu gewinnen, wobei ich persönlich auch noch das Bürgerbegehren „Fernwärme“ des Wasserforums empfehlen möchte.

Ihr seht, es gibt eine Menge zu tun. Packen wir es an und kämpfen nach außen und nicht nach innen, damit wir
OBEN BLEIBEN !

Rede von Dieter Reicherter

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6 Antworten zu Rede von Dieter Reicherter bei der 206. Montagsdemo

  1. parkschuetzer sagt:

    stimme voll zu. gut dass einer mal wieder den Fokus auf das Wesentliche lenkt!

    • Christoph Hofrichter sagt:

      Eine großartige Einschätzung! Vor allem die juristische Situation habe ich nun voll verstanden. Danke!

  2. Rainer sagt:

    Sehr gut und weitsichtig! Vielen Dank Herr Reicherter! Wie wäre es, den Fokus auch auf die kommenden Wahlen zu lenken und die Opposition zu stärken. Warum soll z.B. nicht auch mal ein Redner zum Rentenbetrug sprechen, und aufzeigen welche Parteien da mitgeholfen haben?

  3. K. Neumann sagt:

    Es war Herr Lebsanft, der am 17. d. M. im Rathaus gesagt hat, dass die Grunstücks- und Wohnungseigentümer in keinem Fall nicht unterschreiben, sondern vielmehr in Verhandlungen mit der Bahn um Verträge für den Fall von Schäden treten sollten, um ihre rechtliche Position gegen über der Bahn im Falle von Schäden zu verbessern.

    Dieser Meinung stand ein verzweifelter Bürger mit seiner entgegen, der eine Totalverweigerung der Unterschrift unter die Gestattungsverträge von möglichst vielen, er nannte eine Zahl von 90 %, forderte, um der Politik eine entsprechende Rückmeldung zu geben.

    Herr Reicherter nun schätzte am Montag die rechtliche Position der Eigentümer so ein, wie ich das auch sehe: “ Zum Beispiel müssen wir vielen tausend Besitzern von Häusern und Eigentumswohnungen, die von Tunnel- und anderen Bauarbeiten betroffen sind, klarmachen, dass sie bei Schäden durch die Arbeiten keinerlei Aussicht haben werden, auf gerichtlichem Weg Schadenersatz zu bekommen.“

    Man kann das auch so formulieren: ganz gleich, was Ihr macht, Ihr seid im Schadensfall dran. Weil, ergänzt von mir, unser Rechtssystem, und das ist wohlüberlegt, zugunsten aller „Produzenten“, keine Beweislastumkehr kennt, es sei denn man regelte sie hier wenigstens zum Teil. Aber das wir sich die Bahn aus Kostengründen nie gefallen lassen, auch weil sie nach unserem Recht nicht klein beigeben muss.

    Mit anderen Worten: die dicken Bretter, die da nach dem weiteren des Abends Referenten Dr. Wirsing bei der Bahn zu bohren sind, werden nie ein Loch bekommen!

    Ich stelle hier die beiden Positionen vom 17.1. im Rathaus abends von Herrn Lebsanft und des zu recht ziemlich verzweifelt wirkenden Bürgers nochmals direkt gegen über:
    nach Herrn Lebsanft soll der Bürger vor der Unterschrift unter den Gestattungsvertrag mit der Bahn in Verhandlung um bessere, das Eigentum schützende Haftungsregelungen treten.

    Gegenargument: wie lange lässt sich die Bahn solche Verhandlungen gefallen, bis sie die Besitzeinweisung vom RP verlangt, weil der Bürger am Ende der Sozialbindungsverpflichtung seines Eigentums für ein nach der Bahn und Politik notwendiges Infrastrukturprojekt unterliegt. Wobei jeder von uns weiss, dass hier die Sozialbindung des Eigentums für einen Milliardenbetrug pervertiert wird und den Eigentümer oben drein vor seine komplette Existenzvernichtung stellen kann.

    Die durch Gerichte, vor allem durch das Skandalurteil des VGH aus dem Jahre 2006 zur Leistungsfähigkeit festgeschriebene rechtliche Situation ist eine andere als die tatsächliche. Und der Skandal ist nun einmal als rechtliche Realität festgeschrieben, hinter der die gesamte Megamaschine der Exekutive zu dessen Umsetzung in die Realität steht.

    Ist es unter diesen Bedingungen nicht aus PR-Gründen geboten, dass möglichst 100 % die Unterschrift unter den Gestattungsvertrag verweigern, so dass es in der Presse heisst: alle Eigentümer mussten von der Bahn enteignet werden?

    Höchst wahrscheinliches Risiko bei der Sache: die Meldung bleibt lapidar und geht nicht auf den Hintergrund dieser 100% igen Unterschriftsverweigerung ein. Chance aber auch: es wird über die Praxis der Bahn, alle Risiken auf die betroffenen Bürger abzuwälzen, berichtet und die Komplettverweigerung der Bürger erklärt.

    Nur mal so als Problemstellung in den Raum! Ich selbst sehe keine Lösung. Beides, die Verhandlungen mit der Bahn oder die Totalverweigerung kann richtig oder falsch sein.

    Bei Totalverweigerung hat die Bahn immer noch einen Trumpf: den der mangelhaften Solidarität unter den Menschen. Wenn sie die 100% Phalanx bemerkt, dann wird sie mit einigen unter der Hand zu Sonderkonditionen zu kommen versuchen, um diese aus der Phalanx heraus zu brechen und die anderen dumm aussehen zu lassen. Wir erinnern uns an den Messebau: ein Bauer bekam vom Land in Geheimverhandlungen Ersatz im Bodenseeraum und schon war die Messe in diesem Punkt durch.

    Allerdings, man muss die Hoffnung nicht aufgeben: diejenigen, denen die Bahn bei einer 100%igen Verweigerung der Unterschriften Verhandlungen anbietet gehen zum Schein darauf ein und denunzieren die Bahn in der Öffentlichkeit. Ich bin eben einer, der einfach nicht aufhören kann, an den Menschen zu glauben, der sich nicht allein sondern alle rettet. In dem Fall: für alle die Bahn in der Öffentlichkeit bossstellt.

    • K. Neumann sagt:

      Berichtigt:
      Es war Herr Lebsanft, der am 17. d. M. im Rathaus gesagt hat, dass die Grundstücks- und Wohnungseigentümer in keinem Fall nicht unterschreiben, sondern vielmehr in Verhandlungen mit der Bahn um Verträge für den Fall von Schäden treten sollten, um ihre rechtliche Position gegen über der Bahn im Falle von Schäden zu verbessern.

      Dieser Meinung stand ein verzweifelter Bürger mit seiner entgegen, der eine Totalverweigerung der Unterschrift unter die Gestattungsverträge von möglichst vielen, er nannte eine Zahl von 90 %, forderte, um der Politik eine entsprechende Rückmeldung zu geben.

      Herr Reicherter nun schätzte am Montag die rechtliche Position der Eigentümer gegen über der Bahn so ein, wie ich das auch sehe: “ Zum Beispiel müssen wir vielen tausend Besitzern von Häusern und Eigentumswohnungen, die von Tunnel- und anderen Bauarbeiten betroffen sind, klarmachen, dass sie bei Schäden durch die Arbeiten keinerlei Aussicht haben werden, auf gerichtlichem Weg Schadenersatz zu bekommen.“

      Man kann das auch so formulieren: ganz gleich, was Ihr macht, Ihr seid im Schadensfall dran. Weil, ergänzt von mir, unser Rechtssystem, und das ist wohlüberlegt, zugunsten aller „Produzenten“, keine Beweislastumkehr kennt, es sei denn man regelte sie hier wenigstens zum Teil privatrechtlich. Aber das wird sich die Bahn aus Kostengründen nie gefallen lassen, auch weil sie nach unserem Recht nicht klein beigeben muss.

      Mit anderen Worten: die dicken Bretter, die da nach dem weiteren Referenten des Abends Dr. Wirsing bei der Bahn zu bohren sind, werden nie ein Loch bekommen!

      Ich stelle hier die beiden Positionen vom 17.1. im Rathaus abends von Herrn Lebsanft und des zu recht ziemlich verzweifelt wirkenden Bürgers nochmals direkt gegen über:
      nach Herrn Lebsanft soll der Bürger vor der Unterschrift unter den Gestattungsvertrag mit der Bahn in Verhandlung um bessere, das Eigentum schützende Haftungsregelungen treten.

      Gegenargument: wie lange lässt sich die Bahn solche Verhandlungen gefallen, bis sie die Besitzeinweisung vom RP verlangt, weil der Bürger am Ende der Sozialbindungsverpflichtung seines Eigentums für ein nach der Bahn und Politik notwendiges Infrastrukturprojekt unterliegt. Wobei jeder von uns weiss, dass hier die Sozialbindung des Eigentums für einen Milliardenbetrug pervertiert wird und den Eigentümer oben drein vor seine komplette Existenzvernichtung stellen kann.

      Die durch Gerichte, vor allem durch das Skandalurteil des VGH aus dem Jahre 2006 zur Leistungsfähigkeit festgeschriebene rechtliche Situation ist eine andere als die tatsächliche. Und der Skandal ist nun einmal als rechtliche Realität festgeschrieben, hinter der die gesamte Megamaschine der Exekutive zu dessen Umsetzung in die Realität steht.

      Ist es unter diesen Bedingungen nicht aus PR-Gründen geboten, dass möglichst 100 % die Unterschrift unter den Gestattungsvertrag verweigern, so dass es in der Presse heisst: alle Eigentümer mussten von der Bahn enteignet werden?

      Höchst wahrscheinliches Risiko bei der Sache: die Meldung bleibt lapidar und geht nicht auf den Hintergrund dieser 100% igen Unterschriftsverweigerung ein. Chance aber auch: es wird über die Praxis der Bahn, alle Risiken auf die betroffenen Bürger abzuwälzen, berichtet und die Komplettverweigerung der Bürger erklärt.

      Nur mal so als Problemstellung in den Raum! Ich selbst sehe keine Lösung. Beides, die Verhandlungen mit der Bahn oder die Totalverweigerung kann richtig oder falsch sein.

      Bei Totalverweigerung hat die Bahn immer noch einen Trumpf: den der mangelhaften Solidarität unter den Menschen. Wenn sie die 100% Phalanx bemerkt, dann wird sie mit einigen unter der Hand zu Sonderkonditionen zu kommen versuchen, um diese aus der Phalanx heraus zu brechen und die anderen dumm aussehen zu lassen. Wir erinnern uns an den Messebau: ein Bauer bekam vom Land in Geheimverhandlungen Ersatz im Bodenseeraum und schon war die Messe in diesem Punkt durch.

      Allerdings, man muss die Hoffnung nicht aufgeben: diejenigen, denen die Bahn bei einer 100%igen Verweigerung der Unterschriften Verhandlungen anbietet gehen zum Schein darauf ein und denunzieren die Bahn in der Öffentlichkeit. Ich bin eben einer, der einfach nicht aufhören kann, an den Menschen zu glauben, der sich nicht allein sondern alle rettet. In dem Fall: für alle die Bahn in der Öffentlichkeit bossstellt.

  4. Horst Ruch sagt:

    ……. die Bahn“AG“ist die eine Seite. Schlimmer ist jedoch, dass diese „AG“ von unserer alten Landesregierung hofiert wurde, und der Betrug von der „neuen“ Landesregierung gefördert wird. Das VGH-Urteil vom 06.04.2006 bezieht sich mit seinem Urteilsspruch auf Zahlen der Rahmenverträge des Jahres 1995!!! So begannen die Betrügereien des „Fortschritts“. „Die Prüfung des Kosten-Nutzenverhältnisses obliege der Vorhabenträgerin und den an sich an der Finanzierung beteiligten Körperschaften im Rahmen ihrer Haushaltsverantwortung.“
    Dann ist es doch ganz einfach.
    Die an der Finanzierung beteiligten Körperschaften. Stadt,Land und Bund beteiligen sich in voller Höhe am Risiko sämtlicher vorprogrammierten Schäden die durch die Baumassnahmen von dem Betrugsprojekt S21 auf die Eigentümer, Nutzer und Unbeteiligte umgelegt werden sollen.
    Ungeachtet der noch nicht gelösten technischen Probleme meine ich, dass hierüber erstmal das Ergebnis einer „echten“ Volksabstimmung, den Betrug,-auch für die „Fortschrittsgläubigen“- entlarven würde. Deshalb weil diesmal die vom Bundesrechnungshof ermittelten echten Zahlen zur JA/NEIN Vorlage zur Entscheidung vorliegen müssten.
    Als „ökonomisches“ Super-Beispiel sei noch angeführt:
    Der Nürnberger HBF hat als vielgepriesener Durchgangsbahnhof 22 Gleise.
    Stuttgart soll zur Verbesserung seiner Leistungsfähigkeit,-deren durchschnittliche Personenbeförderung pro Tag höher als die von Nürnberg ist- 8 Durchgangsgleise zur Leistungsteigerung erhalten. Da lachen sich die Fachleute halb tot auf der ganzen Welt.
    Nur im Herzen Europas-genannt Stuttgart- gilt Vertrag ist Vertrag: ist das nicht mehr als ein Armutszeugnis für die Schlauberger in der „Käs isch gesse“-Regierung?

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