13.2.: Prozess wegen Banneraktion an Bibliothek

Wann? Donnerstag, 13.02.2014 9.30-12.30 Uhr

Wo? Amtsgericht Stuttgart

Am 20.04.2011 hingen rund 20 AktivistInnen der Parkschützer und von Robin Wood, darunter vier Kletterer, das bisher wohl größte Banner gegen S 21 mit dem Aufdruck "Augen auf, Herr Raumsauer! S 21 ist eh schon tot!" an die Bibliothek, die sich damals noch im Bau befand.

Die Bilder der Aktion schafften es bis in die Tagesschau und in viele überregionale Zeitungen.

Fast drei Jahre, einen Verkehrsminister und einen Stuttgarter OB später stehen nun die ersten drei AktivistInnen wegen "Hausfriedensbruch" vor Gericht.

Die Stadt Stuttgart hat den Vorschlag der AktivistInnen an OB Kuhn, die Strafanzeige zurück zu ziehen, da der Stadt ja kein Schaden entstanden ist, mit den kühlen Worten kommentiert: "Eine Rücknahme der Strafanträge würde eine ungerechtfertigte Privilegierung bedeuten und kommt deshalb für die Landeshauptstadt Stuttgart nicht in Frage."

Die AktivistInnen freuen sich über Publikum bei der Verhandlung!

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4 Antworten zu 13.2.: Prozess wegen Banneraktion an Bibliothek

  1. Tom sagt:

    Kurios. Hausfriedensbruch wenn das Gebäude noch gar nicht fertig ist. Vergleichbar mit einem Schiffbruch in der Werft oder halb schwanger.
    Und wenn dann wäre es eher Bunkerfriedensbruch oder Kanstfriedensbruch.

  2. Johann sagt:

    Auch hinsichtlich einer umfriedeten Baustelle existiert ein Hausrecht, das ist nun keineswegs kurios.

    Es wäre vielmehr zu prüfen, wer dieses zum damaligen Zeitpunkt inne hatte.

    Hierbei wäre interesant, ob das Gebäude von der Stadt seinerzeit schon abgenommen war.

    Andernfalls könnte die Baufirma oder z.B. der GÜ noch Inhaber des Hausrechtes gewesen sein und hätte dann den Strafantrag stellen müssen.

  3. Thomas sagt:

    Ein schönes Eigentor: durch den Prozess bekommt die Aktion nochmal öffentliche Aufmerksamkeit!

  4. Johann sagt:

    Thomas: Wo außerhalb unserer einschlägigen Seiten konnte man denn über den Prozess etwas lesen, was eine öffentliche Aufmerksamkeit erzeugen könnte?
    Die Angeklagten haben nun die Auflagen und die Verfahrenskosten / Gerichtskosten an der Backe.

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