Stuttgarter Justiz fällt aus dem Rahmen

Sehen Sie HIER die Stellungnahme von Aktionskünstlerin Loubna Forer anlässlich der Hausdurchsuchung am 20.2.2014 um 6 Uhr morgens.

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Eine Antwort zu Stuttgarter Justiz fällt aus dem Rahmen

  1. K. Neumann sagt:

    Sorry, korrigiert und noch etwas erweitert:

    Das hat mir gefallen: Rahmenbefehl gleich Gefahrengebiet. Und natürlich kommt das Aktionsvideo in meinen Verteiler. Nicht nur aus Solidarität!

    Da hier die Klobürste auftaucht für alle jene, die mit diesem Symbol noch nicht so recht vertraut sind und zur allgemeinen Belustigung bei all der Ernsthaftigkeit des Themas, das in seiner Übertreibung eigentlich schon der Kategorie des Witzes zuzuordnen ist, hier dann ein Netzvideo, das zeigt, wie ein Beamter bei einer Personenkontrolle im Hamburger Gefahrengebiet eine Klobürste aus dem Hinterteil einer männlichen (?) Hose zieht, Titel “Hamburg bleibt widerborstig”
    http://www.vice.com/de/read/klobuerste-hamburger-gefahrenzone-symbol

    Man beobachte die beiden Beamten bei der Entdeckung des corpus delicti „Klobürste“! Die Bildsequenz sagt mehr als tausend Worte. Man kann sich das nicht oft genau anschauen, weil die Beamten bei dieser “abscheulichen” Entdeckung zum Ausdruck bringen, was tausend und viel mehr Worte nicht vermögen.

    Von der Neckarstrasse hätte der Träger dieser das Gewaltmonopol des Staates verletzenden „Waffe“ sicher eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses in einem besonders schweren Fall bekommen. Und ein Richter findet sich in Stuttgart für alles. Siehe die ein Grundrecht verletzende Wohnungsdurchsuchung bei Herrn Reicherter.

    Ein rechtsstaatlich organisierter Wohnungseinbruch ist schnell organisiert. Herr Stefan Biehl hat sich da die ersten Zuverlässigkeitssporen mit Herrn Reicherter verdient, mit denen er sich für Höheres im Ländle empfohlen hat. Für den Entscheid zur Klage darüber beim BVerfG dann lassen sich die Richter in Karlsruhe wohl 10 oder mehr Jahre Zeit, obgleich das in diesem Fall eine mail-schnelle Formsache für ein solches Gericht sein sollte. Aber da gab´s vielleicht auch einen Verfahrenshinweis aus dem Kanzleramt?

    Vorschlag an Loubina: die Eingangtür zur Wohnung unüberwindbar jeden Abend mit Klobürsten zu verrammeln. Solches wäre dann im Falle einer überraschenden Hausdurchsuchung sicherlich ein Fall für die Neckarstrasse, besonders schwerer Widerstand gegen die Staatsgewalt und so, wenn sich die Beamten durch die Klobürsten in die Wohnung hindurch wühlen müssten.

    Ansonsten sollte man richterliche Verletzungen der Grundrechte in S langsam als normal ansehen. Man übt eben im Ländle schon mal für das, was kommen soll. Und das bleibt sich dann nach Merkel mit UvdL wohl gleich. Denn dass man auch mit einem „Befriedigend“ im Staatsexamen Richter werden kann, daran liegt das hier sicher alles mal nicht.

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