Rede von RA Frank-Ulrich Mann bei der 227. Montagsdemo

Rede von Frank-Ulrich Mann, Rechtanwalt im Wasserwerfer-Prozess, auf der 227. Montagsdemo am 30.6.2014

Wasserwerfer-Prozess

Es hat über 3 ½ Jahre gedauert, aber am letzten Dienstag begann der langerwartete Wasserwerferprozess vor dem Landgericht Stuttgart.

Nachdem das Amtsgericht bereits Strafbefehle gegen Teile der Besatzung bzw. den Staffelführer der Wasserwerfer erlassen hatte, die Strafen bis zu 7 Monaten auf Bewährung festlegten und die mittlerweile rechtskräftig sind, nun also der Prozess gegen zwei Einsatzabschnittsleiter vom Schwarzen Donnerstag.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft ihnen fahrlässige Körperverletzung im Amt vor und bleibt so hinter den Erwartungen vieler zurück, die mit einer Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung gerechnet haben. Bemerkenswert finde ich in dem Zusammenhang, dass sich die Staatsanwaltschaft – und zwar unter Federführung des damaligen Oberstaatsanwaltes Häussler – schon sehr früh auf Fahrlässigkeit festgelegt hat, noch bevor die jetzt Angeklagten als Beschuldigte vernommen wurden bzw. die Ermittlungen abgeschlossen waren.

Dabei ist die Grenze fließend. Vorsatz ist dann gegeben, wenn der Täter den Erfolg, hier also die Körperverletzung, als möglich angesehen hat und diese billigend – wie es im Juristendeutsch heißt – in Kauf nimmt, während der Täter bei Fahrlässigkeit darauf vertraut, dass die Verletzung schon nicht eintreten würde.

Aber immerhin wird das Verhalten nunmehr rechtlich aufgearbeitet und das trägt hoffentlich mit dazu bei, dass der Schwarze Donnerstag einmalig bleibt in der Geschichte unseres Landes.

Zwei Verhandlungstage liegen bereits hinter uns, insgesamt 30 sind vorläufig angesetzt. Vorläufig deshalb, weil sich der Prozess noch bis weit ins nächste Jahr hinein ausdehnen kann.

Entgegen meiner Erwartung sind die Angeklagten bereit, sich zur Sache zu äußern und unsere Fragen zu beantworten. Ob diese Aussagen immer der Wahrheit entsprechen und überdies noch vollständig sind, hat das Gericht zu gegebener Zeit zu entscheiden.

In den ersten beiden Verhandlungstagen ging es im Wesentlichen um die Zeit vor dem Schwarzen Donnerstag, also um die Frage, ob und inwieweit die Angeklagten in die Planung des Polizeieinsatzes eingebunden waren. Ab Morgen geht es dann um den Schwarzen Donnerstag selbst.

Erst wenn die Vernehmungen der Angeklagten beendet sind, wird in die Beweisaufnahme eingetreten. Dann werden Videos gesichtet (es liegen ca. 200 Stunden Videomaterial vor) und Zeugen vernommen. Zu den Zeugen gehören u.a. die Besatzungen der Wasserwerfer, deren Kommandant, andere Polizeibeamten, aber auch der Polizeiführer und damalige Polizeipräsident Stumpf. Mitarbeiter der Bahn konnte ich noch nicht auf der Zeugenliste finden, obgleich es schon interessant wäre, ob Mitarbeiter der Bahn auf den Termin zur Räumung des Schlossgartens bestanden haben.
Der Prozessauftakt jedenfalls hat breites öffentliches Interesse gefunden. Und das nicht nur im Ländle, sondern bundesweit. Sogar im Ausland wurde darüber berichtet, kurioserweise sogar in China.

Ich denke, dass auch bei Ihnen Interesse an dem Prozess besteht und so möchte ich Sie ermuntern, den öffentlichen Sitzungen beizuwohnen. Lassen Sie sich nicht abschrecken von den hohen Sicherheitsbestimmungen beim Landgericht. Ich gehe davon aus, dass sich diese bald lockern werden.

Für alle, die sich das nicht einrichten können, werde ich zu gegebener Zeit an gleicher Stelle wieder berichten.

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Eine Antwort zu Rede von RA Frank-Ulrich Mann bei der 227. Montagsdemo

  1. thomas A sagt:

    Der Verwaltungsrichter ließ doch nach 14 Tagen verlauten – ihm seien Unterlagen (Juchtenkäfer, Bauleiter) vorenthalten worden. Mit diesen Unterlagen hätte er die verweigerte einstweillige Verfügung erlassen. Der Bauleiter wurde für einen! Baum bestraft (alte Baumsatzung !)vom Umweltamt der Stadt Stuttgart. Gibt es Beweisanträge in diese Richtung ?

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