S21 Montagsdemo: Eilantrag zur Genehmigung beim VGH

HBF Halle Stuttgart ©weiberg 007Die kommende Montagsdemo gegen Stuttgart 21 (sowie an zwei weiteren Montagen im Dezember) darf nicht in der großen Bahnsteighalle des Stuttgarter Hauptbahnhofs stattfinden. Das Verwaltungsgericht bestätigte den ablehnenden Bescheid des städtischen Ordnungsamts. Anders als beim sogenannten "Fraport"-Urteil, das die Terminals des Frankfurter Flughafens für Protestaktionen öffnete, stuft das hiesige Verwaltungsgericht die Stuttgarter Bahnsteighalle nicht als öffentlichen Ort zum Verweilen ein. Vielmehr sei die Halle funktionsorientiert und vor allem ein Zugang zu den Bahnsteigen.

Die Demo-Organisatoren versuchen nun per Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sich Zutritt zur Bahnhofshalle zu verschaffen. Mit einer Entscheidung ist erst am kommenden Montag zu rechnen.

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7 Antworten zu S21 Montagsdemo: Eilantrag zur Genehmigung beim VGH

  1. M.G.-B. sagt:

    Danke euch Organisatoren! Ich hoffe mit euch, mit uns . . .

  2. Kopfbahnhoffreund sagt:

    In der Bahnsteighalle will ja auch niemand demonstrieren. Die Bahnsteige sind frei zugänglich und dafür gibt es doch diese provisorischen Stege. Aber Konzerte in der Bahnhofshalle werden genehmigt, solange nur Eintritt dafür verlangt wird. Danke für Eure Arbeit und weiterhin viel Glück.

    P.S. Sonst ladet die Gruppe Pur mal dazu ein auf der Montagsdemo zu spielen. Wer am 30.09.1995 die Bahnhofshalle bespielen durfte, kann doch ein paar Jahre später nicht verboten werden.

    • Petra A sagt:

      Im Frankfurter Flughafen finden jeden Montag oder Samstag Demos statt, zB:

      Demonstration am 22.11.2014:„Flughafen stoppen – Zähne zeigen“ 118. Montagsdemo am Samstag für alle, die montags nicht ins Terminal kommen können

      Das Bündnis der Bürgerinitiativen ruft für den Samstag, 22. November 2014, um 12:00 Uhr am Flughafen im Abflugbereich des Terminal 1 zur Demonstration unter dem Motto „Flughafen stoppen – Zähne zeigen“ auf. Die 118. Montagsdemonstration findet am Samstagmittag statt, um all denen ein Kommen zu ermöglichen, die montags verhindert sind…mehr HIER

      Desweiteren gibt es immer und überall Veranstaltungen in Bahnhöfen wie zB:

      Im Wiesbadener Hauptbahnhof
      Die Wiesbadener Werbegemeinschaft des Hauptbahnhofs veranstaltet besondere Musikevents in der Bahnhofshalle…mehr HIER

      Kultur am Haltepunkt in der Bahnhofshalle Varel:
      Für ihren ersten Auftritt in einem Bahnhof hatten sie extra ein Zugfahrerlied einstudiert..mehr HIER
      oder das Schokoladenkonzert-Tour im Bahnhof..mehr HIER

      Bahnhofshalle Gießen:
      Seit einigen Jahren geben wir ein kleines Weihnachtskonzert im Gießener Hauptbahnhof..mehr HIER

      Selbst in der Züricher Bahnhofshalle, dem grössten Bahnhof der Schweiz dürfen Veranstaltungen stattfinden, wie hier zB ein Gospelkonzert..mehr HIER

  3. beate würtele sagt:

    Warum sollen nur wir uns noch an irgendwelche Gesetze, Vorschriften halten ?
    Rammarbeiten am Totensonntag, Nachtarbeiten,
    Energiefresserschiefbahnhöfle,
    Barrierefreiheit…

  4. WOLFgang sagt:

    Sehe ich genauso @Beate Würtele .
    Egal was VGH sagt – es geht um
    JA ZUR VERSAMMLUNGS-FREIHEIT !
    Reclaim the Station;-)!

    Wessen Straßen ? UNSERE Straßen!
    Wessen Bahnhof ? UNSER Bahnhof !

  5. Reini sagt:

    Hält sich die Bahn, oder gar die Politik an Gesetze?? Eher nicht!
    Sollte sich ein Gesetz als störend bei der Gewinnmaximierung erweisen wird kurzerhand ein Ausnahmegenehmigung erteilt.
    Ich kann mich noch an Zeiten erinnern als Demozüge nicht angemeldet, sondern durchgeführt wurden.

    Die Stadt will uns von der Bildfläche entfernen…aus den Augen aus dem Sinn! Herr Schairer denkt wohl, dass der Betrug 21 dann zur Weihnachtlichen Ruhe übergeht.
    Recht und Gesetzt haben in Stuttgart nur Erfolg, wenn es der Wirtschaft und den Bahninteressen dient! Marktkonforme Demokratie eben, so wie es sich Merkel wünscht!

  6. Pingback: Die 249. Montagsdemo am 01.12. | Bei Abriss Aufstand

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