Erzwingungshaft wegen Protest gegen das Prinzip S21

1280px-Justizvollzugsanstalt_StuttgartMarsch auf Stammheim am Mittwoch, den 25. Februar 2015 um 8.25 Uhr ab der Haltestelle Heutingsheimer Str. in Stammheim, U15 Ri Stammheim fährt um 8.08 Uhr ab Hbf Stgt.

Erzwingungshaft wegen Protest gegen das Prinzip S21 

Seit 3 Wochen habe ich die Ladung zum Antritt einer Erzwingungshaft, in der ich aufgefordert werde, bis spätestens Montag, 23.02.2015 in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim eine 1-tägige Haftstrafe anzutreten.

Wir bestimmen selber, wann wir welche Aktion machen. Deshalb werde ich am Mittwoch, den 25.02.2015 um 8.45 Uhr bei der JVA Stuttgart-Stammheim die - meiner Meinung nach - illegale Haftstrafe absitzen.

Ich verstehe dies nicht nur als eine Protestaktion gegen das Prinzip S21, sondern gegen weitere Aushöhlung der im Grundgesetz verbrieften Versammlungsfreiheit.

Seit 5 Jahren finden regelmäßig Protest- und Widerstandsaktionen in Form von Steh- und Sitzblockaden an den Baustelleneinfahrten von Stuttgart 21 statt. So auch am 30.04.2013 an der Baustelle Wagenburgtunnel-Westportal. Dort protestierte ich mit mehreren Menschen gegen das Prinzip Stuttgart 21.

Aufgrund dieser Widerstandsaktion wurden von der Stadt Stuttgart, Amt für öffentliche Ordnung, Bußgeldbescheide gegen mich und andere ausgestellt, mit der Begründung, wir hätten Platzverweise von der Polizei missachtet.

Das Prinzip S21 steht für Korruption, ein mit vielen Lügen zustande gekommener Volksentscheid, für Stadt- und Umweltzerstörung, für Körperverletzung durch Feinstaub und für Rückbau des öffentlichen Nahverkehrs.

Gegen dieses Prinzip S21 ist Widerstand nicht nur legitim, sondern auch notwendig.

Dies bestätigte das Verwaltungsgericht Stuttgart. Es hat in einem Urteil vom 13.06.2014, bei gleichem Sachverhalt wie bei meiner Aktion, ausgeführt, dass die von der Polizei ausgesprochenen Platzverweise bei Blockadeaktionen nicht rechtens sind. Dies sind keine Verhinderungsblockaden, wie die Polizei seit Jahren behauptete und auch weiter behauptet, sondern es sind  Versammlungen. Sie dienen dazu, den Protest gegen dieses Wahnsinnsprojekt zu zeigen und sind deshalb im Recht auf Versammlungsfreiheit abgedeckt.

Diese  Platzverweise  und die damit verbundenen Bußgeldbescheide sind willkürliche Maßnahmen der Vollzugsbehörden in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft und der Stadt Stuttgart, um die DemonstrantInnen zu kriminalisieren und den Widerstand zu brechen. Nach neuesten Zeugenaussagen von Einsatzleitern der Stuttgarter Polizei bei Verhandlungen gegen S21-GegnerInnen vor dem Stuttgarter Amtsgericht gab es immer wieder Treffen von Vertretern des Ordnungsamtes, der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums, um solche  Strategien zu entwickeln. Dieses Verhalten ist verfassungswidrig.

Das in unserem Grundgesetz verbriefte Recht auf Versammlungsfreiheit ist - nach unserer braunen Vergangenheit - eines der wichtigsten Gesetze, das Demonstrationen als Korrektiv für falsche politische Entscheidungen ermöglicht.

Ich bin nicht bereit, für diesen Rechtsbruch der Polizei und deren Hintermännern sogar  noch Bußgeld  zu bezahlen.

Deshalb lehne ich die Abgabe einer Vermögensauskunft ab, die aufgrund dieser Zahlungsverweigerung  gegen mich ergangen ist.

Mit dieser Erzwingungshaft von einem Tag und der Androhung von weiteren 10 Tagen aufgrund ähnlicher Widerstandsaktionen, soll mein Wille gebrochen und die Verweigerung der Zahlung für ein rechtswidriges Verhalten aufgegeben werden, außer bei mir übrigens auch noch bei 2 anderen Mitstreitern!

Ich fordere sämtliche politischen Vertreter auf, das Prinzip S21 sofort einzustellen oder zurückzutreten.

Wir lassen uns nicht beugen und zwingen, wir haben die besseren Argumente.

Deshalb werde ich am Mittwoch, den 25. Februar 2015, die 1-tägige Haftstrafe antreten. Alle, die meine Aktion unterstützen wollen, können sich weiter an den Widerstandsaktionen gegen das Prinzip S21 beteiligen.

Karl Braig

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

6 Antworten zu Erzwingungshaft wegen Protest gegen das Prinzip S21

  1. Pingback: Wichtige Termine und Infos | Bei Abriss Aufstand

  2. Thomas Erben sagt:

    Servus Karl, Hut ab und DANK für Dein konsequentes Einstehen für die Versammlungsfreiheit! In Gedanken bin ich mit Dir auf dem Weg! Mit Solidarischen Grüßen Tom, Prag

  3. WOLFgang sagt:

    Ich schließe mich Tom voll und ganz an.
    Die werden uns nicht los…und wenn es bis zur Abwahl von „Grünrosa“ geht ;-)!!!
    OBEN BLEIBEN ! Solidarische Grüße aus Baden.

  4. Ernest Petek sagt:

    Hallo Karl,
    gerade hole ich folgenden Brief aus dem Briefkasten (Stempel 23.02.) vom VG S;
    enthalten Schreiben vom PP REDAS (Referat Recht und Datenschutz) vom
    19.02. „Die Rechtswidrigkeit der Personenfeststellung der Kläger und der Durchsuchung des Rucksacks des Klägers Braig am 20.11.2012 wird anerkannt.“
    Hiermit sind gleichzeitig die Verfahren 25.09., 04.12. 2012 + 26.11. 2013 entsprechend zu entscheiden (gleichgelagert)!
    Alle 4 Verfahren Kurt-Georg-Kiesinger-Platz / Nichtbefolgung Weisung Polizei.

    Besonnener Umgang, Einfordern der Menschen- und Grundrechte und beständiges dafür Einstehen wirkt doch!!
    LG S 4 Freisprüche wegen Nötigung, mit Kommentar 12.02.2015 um 11:24
    http://www.parkschuetzer.de/statements/180399

  5. Jue.So Jürgen Sojka sagt:

    Hallo Karl und Ernest,
    naja, dann passt folgende Internetseite (mit enthaltenen Links) dazu
    http://www.parkschuetzer.de/statements/179266
    Auszug:
    Das LKA bietet über das Internet die Möglichkeit
    „Straftaten im Bereich der Korruption und Wirtschaftkriminalität!“, auch anonym, zu erstatten.
    Auszüge von der Startseite:
    – Helfen Sie mit bei der Aufklärung schwerer Straftaten
    – Korruption und Wirtschaftkriminalität haben weitreichende negative Auswirkungen.
    – bekannt gewordene finanzielle Schaden beträgt jährlich viele hundert Millionen Euro.
    – Gründe genug, sich aktiv an der Bekämpfung der Ursachen zu beteiligen

    AUFRECHT GEHEN EIGENVERANTWORTEND STEHT ZIELGERICHTET

  6. Jue.So Jürgen Sojka sagt:

    Eine weitere Internetseite auf Parkschützer
    http://www.parkschuetzer.de/statements/178333
    Auszug:
    Hier eine INFO zu S21-Gerichtsverfahren; der vergangenen Zeit.
    Einen großen Dank (Lob) an Wolfgang Hänisch –Internetseite http://www.trueten.de– zur Anregung!

    Im Anhang (Bild) mein Kommentar vom Mo. 10.11. 2014, zum einlesen.
    (mit mehreren Links auf Parkschützerstatements, KONTEXT und …)

    Link zur Internetseite Beitrag vom 08. November; Wolfgang Hänisch
    Der (RECHTS-) WEG IST DAS ZIEL – STUTTGART 21 GEGNER IM IRRGARTEN DER JUSTIZ

Kommentare sind geschlossen.