Presseerklärung: Freigabe ungeschwärzter S21-Vermerke eingeklagt

Merkel ©weibergAktionsbündnis verlangt vom Kanzleramt volle Akteneinsicht

Freigabe ungeschwärzter S21-Vermerke eingeklagt

Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper lässt beim Bundeskanzleramt nicht locker: Mit einer näher begründeten Klage beim Verwaltungsgericht Berlin will der Sprecher des Aktionsbündnisses K21 erreichen, dass das Kanzleramt interne Vorgänge aus dem Jahre 2013 offenlegt. Damals hatte das Machtwort der Kanzlerin und ihrer Wortführer den Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG zu dem Beschluss getrieben, Stuttgart 21 trotz des von ihr eingestandenen Anstiegs der Kosten um zwei Milliarden Euro weiter zu bauen.

Zwar erhielt von Loeper bereits fünf teilweise geschwärzte Vermerke des Kanzleramts an die Bundeskanzlerin und an den früheren Kanzleramtschef Ronald Pofalla. Der bisherigen Rechtsprechung der Verwaltungsjustiz zufolge müsse das Kanzleramt diesen Informationszugang jedoch vollständig gewähren. So der Bündnissprecher während seiner Rede bei der heutigen Montagsdemonstration auf dem Stuttgarter Schlossplatz.

Inzwischen habe die Bundesregierung ja selbst anerkennen müssen, dass die Aufsichtsratsmitglieder der Deutschen Bahn AG persönliche Mandate innehätten. Sie habe auch Stuttgart 21 als „eigenwirtschaftliches Projekt der Bahn“ bezeichnet und könne sich schon deshalb nicht auf geschützte „gubernative Eigenverantwortung“ berufen.

Den Beschluss zum Weiterbau von S21 trotz erwiesener Unwirtschaftlichkeit hält von Loeper daher für einen „politischen Machtmissbrauch“ speziell gegenüber den drei Aufsichtsratsmitgliedern, die zugleich beamtete Staatssekretäre der Bundesregierung waren. Wie bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen gewähre die Rechtsprechung dem Informationsinteresse bei „möglichen Rechtsverstößen“ der Regierung besonders große Bedeutung.

Vorsorglich hat der Rechtsanwalt beim Verwaltungsgericht Berlin auch Beweisanträge auf Vernehmung der politisch Verantwortlichen einschließlich der Bundeskanzlerin und auf Beiziehung der Verwaltungsakten des Kanzleramts gestellt.

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Eine Antwort zu Presseerklärung: Freigabe ungeschwärzter S21-Vermerke eingeklagt

  1. Thomas Arweiler sagt:

    Nie wäre eine Regierung auf die Idee gekommen, dass die Bevölkerung Anrecht auf die Informationen hat, die ihr unangenehm sind. Straftaten oder anderes. Das Gesetz ist also ein Missverständnis was einem einfach denkenden Rechtsanwalt unterläuft, wenn er in einem Satz die Worte Information Recht und Freiheit liest. Und das Gesetze für alle gelten…dass diese Unverfrorenheit nicht noch den Behörden hier zu Ohre kommt.

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