Zehn Tage Erzwingungshaft für K21-Aktivisten Karl Braig

Am Donnerstag, 3. März 2016, wurde der langjährige K21-Aktivist Karl Braig festgenommen und zur Erzwingungshaft in die Justizvollzugsanstalt Stammheim gebracht.

Erzwingungshaft ist nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) geregelt. Die Vollstreckung richtet sich nach der Strafprozessordnung. Die Haft ist keine Strafe für eine begangene Ordnungswidrigkeit, sondern sie stellt ein Beugemittel dar. D. h. mit dieser Maßnahme soll der/die Zahlungsunwillige zur Zahlung gezwungen werden (im Mittelalter nahm man dazu Daumenschrauben). Die Erzwingungshaft ist also ein Mittel, den Willen des Betroffenen zu brechen. Das Gericht kann Erzwingungshaft anordnen, wenn eine Geldbuße nicht gezahlt wird und der Betroffene nicht erklärt, warum er nicht zahlen kann. Karl Braig war auf die Erzwingungshaft hingewiesen worden, sodass er seit Monaten damit rechnen musste, dass die Haft vollzogen wird.

Seit Donnerstag befindet sich Karl Braig „auf 46“ in Stammheim. Die Haft ist bis Sonntag, 13. März angeordnet. Im Moment wird versucht, für die kommende Woche ein Besuchsrecht zu erwirken. Dies ist insofern schwierig, als für Braig ein „Besuchsrecht mit Überwachung“ angeordnet wurde, d. h. es muss ein Beamter bei dem Besuch von Freunden und Angehörigen anwesend sein. Da alle Überwachungsbeamten für die nächsten 14 Tage ausgebucht sind, kann für Braig das Besuchsrecht nicht in Anspruch genommen werden. Somit kann ein dem Inhaftierten zustehendes Recht aus organisatorischen bzw. Personalgründen nicht wahrgenommen werden. Für den Inhaftierten bedeutet dies eine Erschwerung der Erzwingungshaft und eine zusätzliche Strafe. Es gibt allerdings eine vage Hoffnung, dass mit Bewilligung der Anstaltsleitung für einen einmaligen Besuch von drei Personen die Überwachung ausgesetzt wird. Da dies die persönliche Entscheidung eines einzelnen Entscheidungsträgers ist, ist erst Anfang der Woche klar, ob ein Besuch gestattet wird.

Unabhängig davon ist wichtig, dass Karl Braig Kontakt zu dem „Draußen“ erhält, und zwar in Form von Karten oder Briefen.  Aus Inhaftierungen von anderen K21-Aktivisten wissen wir, wie wichtig Post von draußen ist.

Schreibt also an
Karl Braig, JVA Stuttgart-Stammheim, Asperger Str. 60, 70439 Stuttgart.

Karl Braig war diese Erzwingungshaft angedroht worden, so dass er damit rechnen musste, ab Herbst 2015 nach Stammheim gebracht zu werden. Für diesen Fall hatte er im September 2015 eine Erklärung vorbereitet und hinterlassen, in der er die Gründe für seine Weigerung der Zahlung von Bußgeldern im Zusammenhang mit Stuttgart 21  darlegt. Wir veröffentlichen hier seine Erklärung:

Karl Braig:
ZehnTage  Erzwingungshaft wegen Teilnahme an Demonstrationen gegen das Prinzip S21

Das Projekt Stuttgart 21 konnte nur mit Lügen und Betrug zustande kommen. Denn hätten die Politiker nach den Sachargumenten entschieden, wären die Pläne von S21 wie in anderen Städten nicht weiter verfolgt worden.
Die Projektgegner/-innen  nennen diese Machenschaften auch „das Prinzip Stuttgart 21“.
Gegen diese kriminelle Energie der Betreiber von S21 gab es in den letzten zwanzig Jahren Hunderte von Demonstrationen. Auch in Form von Sitzblockaden fanden in den letzten fünf Jahren an den Baustellen von Stuttgart 21 viele Protestaktionen statt. Die bekannteste war die vom 30.9.2010, wo über 2000 Demonstrant(inn)en, mit körperlicher Gewalt von der Polizei (Schlagstockeinsatz, Wasserstrahl aus Wasserwerfern) an der Ausübung ihres Demonstrationsrechts gehindert wurden.

Viele Demonstrationen mit  Sitz- oder Stehblockaden vor den S21-Baustellen folgten.  So auch am 16.7.2013 und am 26.11.2013 an der Baustelle Kurt-Georg-Kiesinger-Platz in Stuttgart. Aufgrund dieser Versammlungen wurden von der Stadt Stuttgart (Amt für öffentliche Ordnung) Bußgeldbescheide ausgestellt, auch gegen mich. Die Begründung lt. Bußgeldbescheid: „Sie hielten sich um 7:23 Uhr im Einfahrtsbereich des Baustellengeländes Kurt-Georg-Kiesinger-Platz auf,  obwohl Sie bereits um 7:21 Uhr durch PK Richter verbal von  diesem Platz verwiesen wurden, so dass Sie den Lkw mit dem Kennzeichen S-GB 161 an der Einfahrt behinderten.“

Es hatte jedoch keinerlei Aufforderungen zur Auflösung der Versammlung von der Polizei gegeben, wie es  nach dem Versammlungsrecht hätte sein müssen. Deshalb verstießen diese  Maßnahmen der Polizei und der Versammlungsbehörde gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Diese Verstöße werden jedoch meines Erachtens gezielt angewandt, um die DemonstrantInnen einzuschüchtern. Da es zu keinerlei Ausübungen von Gewalt seitens der Protestierenden kam und sich die Versammelten mit Transparenten gegen den Weiterbau von S21 in friedlicher Absicht trafen, widersprachen diese Platzverweise dem Recht auf Versammlung nach § 8 des Grundgesetzes.

Nach Aussagen von Einsatzleitern der Stuttgarter Polizei vor dem Stuttgarter Amtsgericht und Landgericht gab es  Treffen von Vertretern des Ordnungsamtes, der Staatanwaltschaft und des Polizeipräsidiums. Sie entwickelten  Strategien, wie sie den Protest/Widerstand gegen S21 verhindern bzw. mit Repressionsmaßnahmen einschränken könnten. Dazu gab es ein von der Staatanwaltschaft Stuttgart verfasstes Schreiben als Grundlage für das Verhalten der Polizei bei Protestversammlungen. Die Forderung der S21-Gegner/-innen, dieses Papier - auch Matrix genannt - zu veröffentlichen, wird von der Staatanwaltschaft nach wie vor nicht erfüllt. Das Versammlungsgesetz wird ignoriert und der Einsatzleiter der Polizei oder der Gruppenleiter entscheidet vor Ort nach eigener Einschätzung aufgrund willkürlicher, nicht rechtstaatlicher Kriterien, ob diese Ansammlung von Menschen eine Versammlung ist oder nicht. Dieses Verhalten der Polizei ist verfassungswidrig. Kommt es aufgrund der Bußgeldbescheide zu Gerichtsverhandlungen und die PolizistInnen werden als Zeugen vernommen, mahnen die Richter/-innen die falsche Rechtsauslegung der Polizei an. Trotzdem setzen sich die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart  weiter über diese Entscheidungen der Richter/-innen hinweg.

Das im deutschen Grundgesetz verbriefte Recht auf Versammlungsfreiheit ist eines der wichtigsten Gesetze, das als Korrektiv für falsche politische Entscheidungen fungiert. In mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts wird den Demonstrierenden ein sehr breites Betätigungsfeld zur Ausübung ihrer Meinungsfreiheit zugestanden, zum Beispiel auch das Recht, mit Sitzblockaden auf ein Unrecht hinweisen zu dürfen. Dieses Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird aber nicht nur hier in Stuttgart immer mehr beschnitten, sondern in ganz Deutschland, ja weltweit. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die Ordnungsbehörde Stuttgart und das Polizeipräsidium Stuttgart verhalten  sich wissentlich verfassungswidrig. Sie sind somit Teil des Prinzips Stuttgart 21.

Das Amt für öffentliche Ordnung stellte am 28.8.2013 für meine erste Teilnahme an der Versammlung am 16.7.13 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 200 Euro und für die zweite Teilnahme  am 19.2.2014 einen Bußgeldbescheid in Höhe von 300 Euro aus.
Da ich der Überzeugung bin, dass meine beiden Teilnahmen an den Versammlungen rechtens sind, bin ich weder bereit, „Buß“gelder zu  bezahlen, noch bin ich bereit, Zwangsmaßnahmen wie einer Vermögensauskunft nachzukommen.

So liefen die Zwangsmaßnahmen nach und nach an: Der Obergerichtsvollzieher aus Calw ließ im Juni 2014 einen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft ausstellen.
Am 10.9.2014 beschloss das Amtsgericht Stuttgart, aufgrund des Bußgeldbescheids über 200 Euro eine Erzwingungshaft in Höhe von vier Tagen und aufgrund des Bußgeldbescheids über 300 Euro eine Erzwingungshaft in Höhe von sechs Tagen.
Am 13.3.2015 bekam ich von der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft für zehn Tage, die ich bis spätestens 30.3.2015 in der JVA Stuttgart Stammheim hätte antreten sollen.  Auch der am 27.5.2015  ausgestellten zweiten Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft - die ich bis zum 8.6.2015 hätte antreten sollen, kam ich nicht nach. So muss ich jeden Tag damit rechnen, dass mich die Polizei - wo auch immer - zum Antritt der Erzwingungshaft aufgreift und in die Justizvollzugsanstalt nach Stuttgart Stammheim bringt.

Ich  bin nicht mehr bereit, für ein illegales Verhalten der Stadt Stuttgart, der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Stuttgart sogar noch Bußgeld zu zahlen und verweigere mich weiteren Maßnahmen wie z. B.  der Offenlegung meiner Vermögensverhältnisse. Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Stuttgart, 28.9.2015
Karl Braig

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13 Antworten zu Zehn Tage Erzwingungshaft für K21-Aktivisten Karl Braig

  1. Nina sagt:

    Das nenne ich Rückgrat. Da könnten sich einige aus Politik/Justiz/Polizei/Behörden eine dicke fette Scheibe von Abschneiden.

    Ohren steif halten für die nächsten Tage. Hoffe auch,dass Du viel Post kriegst:-)

    Für den Bericht auch ein Danke schön

  2. der Wolf gegen S 21 - Parkschützer sagt:

    Das ist wirklich ein vorbildliches Verhalten im konsequenten Widerstand gegen das Prinzip Stuttgart 21: alle Achtung und weiter Oben Bleiben gegen das Prinzip Stuttgart 21. Was erzählen uns die Verantwortlichen jetzt im Wahlkampf für Märchen von Demokratie, Freiheit und Bürgernähe!? Sie drehen und wenden es so wie es ihnen passt: aber nur solange wir das zulassen.

  3. Christine Benz sagt:

    Hallo Karl,
    ich werde Dir eine wunderschöne Karte schreiben mit blühenden Landschaften.
    Das wird Dich in Deiner grauen Zelle sicher aufheitern.
    Mit respektvollen Grüssen
    Christine

  4. Ernest Petek sagt:

    Hallo Karl,
    also auf ein Neues mein Kommentar zu Deiner Haft.
    Diesmal eine weitere positive Nachricht an Dich, wie bereits am 24.02.2015 unter BAA „Erzwingungshaft wegen Protest gegen das Prinzip S21“ http://www.bei-abriss-aufstand.de/2015/02/24/erzwingungshaft-wegen-protest-gegen-das-prinzip-s21/

    Doch zunächst meinen Dank an Petra B. für Ihre Feststellung „langjährige K21-Aktivist Karl Braig“, also vielen Dank dafür.
    Was sich im Übrigen darin begründet, dass ein Bau der noch nicht existiert,
    sich nicht als Gegen-stand zum Gegen-sein eignet!
    Sehr wohl eignet sich unser Kopfbahnhof, wie auch unser Schlossgarten,
    zum Dafür-sein! Dem Dafür-sein den Kopfbahnhof zu erhalten und unseren
    Schlossgarten – Landesverfassung B-W Art. 3 c!!

    Jetzt der Übergang zum Erfreulichen für Dich und mich. Mein Kommentar der BAA-Seite (siehe oben) 24. Februar 2015 um 14:57 Anerkennung der Rechtswidrigkeit durch Gerhard Groß Leiter PP VW REDAS vom 19.02.15!

    Würde uns beiden das Urteil vom 25.04.2007 AZ 1 S 2828/06 VGH B-W, bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen sein, so würden wir selbstverständlich das Nachfolgende zitiert haben – Auszug:
    Rn 35 „Danach sind die Anordnungen, auch wenn sie zugleich auf eine Beschränkung der Versammlungsfreiheit abzielen, am Maßstab des Art. 5 GG zu messen.“ http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE070003578&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all

    Dieser Auffassung, dass die Meinungsfreiheit der Versammlungsfreiheit als Vorrecht in Anwendung zu nehmen ist, schließt sich der VGH Hessen am 31.05.2012 an – 8 A 514/12 http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:5014475

    Was im Urteil des VGH B-W auch noch ausgesagt wird:
    Rn 20 „Die polizeilichen Maßnahmen gegenüber dem Kläger waren rechtswidrig.“
    Von der Beklagten werden die angewandten Polizei Gesetze §§ 1, 3, 28 und 33 angegeben, die also nicht angewandt werden durften
    Rn 20 „Der Anwendungsbereich des Polizeigesetzes, auf das die Beklagte die Maßnahmen gestützt hat, war unmittelbar nicht eröffnet.“
    und
    Rn 33 „Denn insoweit stünde einem polizeilichen Einschreiten die Subsidiaritätsklausel des § 2 Abs. 2 PolG entgegen. Im Übrigen hätte allein ein solcher Rechtsverstoß weder die Auflösung der Versammlung noch die Anordnung der Beseitigung der Plakate gerechtfertigt.“

    Zu den Aussagen der Beklagten:
    Rn 6 „Es habe auch eine Gefahr für die öffentliche Ordnung bestanden.“
    „Die Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit des Klägers sei nach Art. 5 Abs. 2 GG nicht zu beanstanden.“
    wird vom VGH B-W entschieden widersprochen:
    Rn 7 „Eine Störung der öffentlichen Ordnung habe ebenso wenig vorgelegen.“
    „Das Vorgehen der Beklagten stelle eine unzulässige Zensur der politischen
    Meinungsäußerung dar; ohnehin habe jedermann, der sich durch diese
    politische Meinungskundgabe gestört fühle, die Möglichkeit, wegzusehen
    oder die Handzettel ungelesen wegzuwerfen.“
    und
    Rn 35 „Danach sind die Anordnungen, auch wenn sie zugleich auf eine Beschränkung der Versammlungsfreiheit abzielen, am Maßstab des Art. 5 GG zu messen.“

    Was sagt uns das, die wir uns für den Erhalt unseres Kopfbahnhofs einsetzen (Landesverfassung Art. 3 c)?
    Die Staatsdiener, in unmittelbarem Kontakt mit uns Bürgerinnen und Bürgern, verweigern Gerichtsentscheidungen unserer obersten Landesverwaltungsgerichte in Anwendung zu nehmen – ja noch mehr, sie stellen sich sogar gegen unsere unabhängige Justiz!!
    Gefolgt von den Staatsanwälten und den Richtern der 1ten Instanz, denen das Urteil VGH B-W 1 S 2828/06 Leitfaden und Rechtnorm zu sein hat!!
    –Amtspflichtverletzung verjährt nicht (LDG § 1 und weitere)–

  5. Stusttgarter Solidaritätsbürger sagt:

    Zivilcourage, die sich sehen lassen kann.
    Persönliche Opfer, die nicht hoch genug
    einzuschätzen sind.
    Die Justiz sollte sich schämen. Ebenso die Exekutive, die das Recht schlicht ignoriert.

  6. Stusttgarter Solidaritätsbürger sagt:

    Bitte Stusttgarter korrigieren auf Stuttgarter

  7. DB V200 sagt:

    Wir warten gespannt auf den profunden Rechtskommentar von RA von Loeper. Wie wir ihn kennen erwirkt er Straffreiheit für Sie Herr Braig. Keine Sorge.

  8. Jens Niemeyer sagt:

    Lieber Herr Braig!
    Ich kann vor soviel Konsquenz und Unbeugsamkeit nur den Hut ziehen.
    Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass „Vernunft“ einkehrt und dieses falsche „Spiel“ der Justiz beendet wird!
    Oben bleiben!

  9. Horst Ruch sagt:

    Lieber Herr Braig, denken Sie einfach an die Plakativen Sätze unseres womöglich zukünftigen Ministerpräsidenten „ich bin nah bei den Menschen“, also ich bin Euer Gott sozusagen, der Herr über Leben und Tod in BW. Vielgepriesenes Land der in der Vergangenheit oft inhaftierten Dichter und Denker. Heute das Land der Schlichter und L(h)enker.
    Es hat sich in kaum was verändert im Ländle, außer … der Steigerung der Verbohrtheit.

  10. WOLFgang sagt:

    Das ist,-kurz vor der LTW,- womöglich noch ein Schuß ins Knie für IM Gall und JM Stickelberger. #spd13 – da geht noch weniger ! Zeigt, daß der Komödienstadel in der Villa Lügenstein vor paar Monaten die reinste Farce war. Wie sovieles…
    Freiheit und Amnestie für alle (politisch) kriminalisierten S21-GegnerInnen und Solidarität mit Karl Braig !

  11. Antonietta Ferri sagt:

    Ich schicke Dir eine wundervolle Karte, du Guter.

  12. Jue.So Jürgen Sojka sagt:

    Jetzt stelle sich MANN und FRAU vor, das was Ernest Petek in seinem Kommentar am 5. März 2016 um 18:09 schreibt, würde bereits vor dem 30.09.2010 „Schwarzer Donnerstag“ als Grundlage angewandt worden sein!
    Von jenen angewandt, die behaupten sich einzusetzen, für die Befürworter des Kopfbahnhofs und den Erhalt unseres Schlossgarten, und damit (erst) gegen die geldverschwendenden Verweigerer sich an geltendes Recht zu halten!!
    Besonders unsere Ministerinnen und Minister, unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unsere …
    Also zu http://www.parkschuetzer.de/statements/188720 den 3 Kommentaren
    18.02.2016 um 15:31 • Die Polizeipräsidenten der Landeshauptstadt Stuttgart
    18.02.2016 um 16:43 • Die Landespolizeipräsidenten Baden-Württemberg
    04.03.2016 um 12:40 • Die Justizminister Baden-Württemberg ==>> Ulrich Goll und die Betrachtung von 2 Online-Artikel StZ 19. Oktober 2010 Polizeieinsatz im Schlossgarten | Für Goll steht der Freispruch fest
    StN 16. März 2011 Aktion zur Landtagswahl | Thema Stuttgart 21 | mit der Frage von F. Breining und der Antwort von Ulrich Goll – also Ulrich Goll…
    Die Vorgängerin von Ulrich Goll – 2002 – 2004 | Corinna Werwigk-Hertneck (FDP/DVP)
    2004.05.27 Justizministerin ‚Schlechter Rechtsrat kann Ruin bedeuten‘ Pk FDP BW http://www.fdp-bw.de/pressemitteilung.php?num=614
    2004.07.22 Erklärung zum Rücktritt Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck http://www.fdp-bw.de/pressemitteilung.php?num=676
    2004.07.22 Staatsanwaltschaft ermittelt https://de.wikipedia.org/wiki/Corinna_Werwigk-Hertneck
    Ihr wurde vorgeworfen, sie habe im Sommer 2004 in mehreren Telefonaten Wirtschaftsminister Walter Döring Details aus den Ermittlungen gegen ihn mitgeteilt. Am 27. September 2007 verurteilte das Landgericht Stuttgart Frau Werwigk-Hertneck zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Verrats von Dienstgeheimnissen. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
    2004.07.28 Neuer Justizminister Ulrich Goll PK FDP BW http://www.fdp-bw.de/pressemitteilung.php?num=684

  13. Peter Illert sagt:

    Besser für das Land Tag im Knast als im Landtag …….

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