„Volksabstimmung hat keine verbindliche Wirkung mehr“

Die Welt zitiert den Verfassungsrechtler Joachim Wieland, der auch heute Abend in der ARD-Sendung plusminus zu sehen sein wird, wie folgt:

Nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers Joachim Wieland hat die Volksabstimmung zu "Stuttgart 21" dagegen keine verbindliche Wirkung mehr für die baden-württembergische Landesregierung. Wieland sagte dem ARD-Wirtschaftsmagazin "Plusminus", die Baden-Württemberger hätten im November 2011 unter der Prämisse abgestimmt, dass der Kostendeckel von 4,5 Milliarden Euro nicht überschritten werde.

Nachdem sich jetzt erwiesen habe, dass die Kosten weit höher liegen werden, sei die Landesregierung nicht mehr an die Volksabstimmung gebunden, sagte der Rechtsprofessor.

Wenn Kretschmann und Hermann nun weiter an ihrer angeblichen Pflicht, S21 zu bauen, festhalten, dann geschieht dies aus einem völlig falsch verstandenen vorauseilenden Gehorsam heraus. Die grünen Landespolitiker haben bei ihrem Amtsantritt geschworen, Schaden vom Land abzuwenden. Wenn nun die Finanzierung von S21 in sich zusammenkracht und die Bahn seit Jahren an der technischen Umsetzung scheitert, dürfen die Politiker nicht zulassen, dass die Bahn weiter Schaden in der Stadt und im Rosensteinpark anrichtet. Alle Beteiligten, auch die Bahn, müssen nach dieser Offenbarung durch die McKinsey-Rechnung innehalten. Weitermachen, als wäre nichts geschehen, ist die falsche Devise!

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2 Antworten zu „Volksabstimmung hat keine verbindliche Wirkung mehr“

  1. Walli sagt:

    DIESE sogenannte Volksabstimmung war gar keine, denn das Quorum war nicht erfüllt und war auch nicht zu schaffen!

    Ständig wird auf der sogenannten rechtlichen Verbindlichkeit rumgeritten. Die Volksabstimmung ist gescheitert und das Volk war beschäftigt – nicht mehr und nicht weniger. LGNPCK!!!

  2. Pingback: S 21- Widerstandsmeldungen – turbulente Zeiten – umfangreiche Presseberichte « rauscherpeter

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