Briefe von der Polizei

Grundregel: Briefe von der Polizei ignorieren (außer Gebührenbescheide)!

Gebührenbescheid (Wegtragegebühr nach Sitzblockaden etc.)

Die Wegtragegebühr beträgt 40 Euro je „beanspruchter/m“ PolizeibeamtIn.

Vorgehen:

  • Betrag fristgerecht überweisen (sonst kommt eine Mahnung und der Betrag erhöht sich um die Mahngebühren).
  • Schriftlichen Widerspruch einlegen (Per Post an Polizei schicken – Aktenzeichen nicht vergessen, formlos, keine Begründung nötig: „Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen den Gebührenbescheid xy“). Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung – gezahlt werden muss trotzdem. Der Widerspruch kann nützen, wenn die Kostenbe- scheide eines Tages für unrechtmäßig erklärt werden.
  • Bei finanzieller Bedürftigkeit: Antrag an Rechtshilfefonds Kritisches Stuttgart stellen: www.kritisches-stuttgart.de

Ermittlungsbogen der Polizei

„Ermittlungsverfahren gegen Sie“ / „Schriftliche Äußerung zu vorliegendem Sachverhalt“

Zeugenvorladung der Polizei

Textbeispiel:
„ Vorladung. Im Ermittlungsverfahren wegen XXX ....
Sehr geehrter...., im o. g. Verfahren ist beabsichtigt Sie als Zeugen zu hören. Sie werden gebeten, sich am Montag, den XXX um 19 Uhr bei dem Polizeirevier XX unter Vorzeigen dieser Vorladung einzufinden. Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte ich um Benachrichtigung.“

Vorgehen bei Ermittlungsbogen oder Zeugenvorladung der Polizei

Nicht reagieren! Nichts schicken, nicht anrufen, nicht absagen, nicht hingehen!
Daraus können Ihnen keine juristischen Nachteile entstehen und Sie belasten weder sich noch andere.

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Was tun bei Briefen von der Polizei

11 Antworten zu Briefe von der Polizei

  1. Gehts Noch?? sagt:

    ist jetzt nicht Euer ernst ?

    • *Cät* sagt:

      Ihr habt leider allesamt den Schuss nicht gehört. Und unterlasst es gefälligst, mir euren Propaganda-Müll in den Briefkasten zu werfen. Unter „Bitte keine Werbung“ ist auch politische Werbung zu fassen, also lässt den Schrott und sucht euch ne sinnvolle Aufgabe im Leben. Ihr nervt echt gewaltig!

      • Dichtbert sagt:

        *Cät* „sinnvolle Aufgabe im Leben“ … kommt ausgerechent von Leuten die normale Menschen, die noch bei Verstand sind mit Slogans wie „S21 macht Sinn“ beleidigen. Fröhliches Weiterärgern/Buddeln

  2. Anni Berta Zeh sagt:

    Lieber Manuel,

    die Polizei müßte halt ihrer eigentlichen Aufgabe nachgehen, Diebe fassen und Vergewaltiger, anstatt sich in den Dienst von öffentlicher Grundstücksspekulation und der Verschleuderung unserer Steuergelder für ein Wahnsinnsvorhaben wie S21 zu begeben. Auch Polizisten dürfen/müssen Nein sagen. Manche tun’s sogar.

    • Jörg Berg sagt:

      Was für ein propagandistischer Unsinn!

      • James sagt:

        Ich finde es zwar äusserst bedenklich indirekt zu einem Boykott bezüglich der Zusammenarbeit aufzurufen, aber letzlich bewegt es sich innerhalb des gesetzlichen Rahmen. Man sollte dann aber auch so fair sein und darauf hinweisen das in der regel weitere Schreiben folgen, dann auch von der Staatsanwaltschaft… dies zu ignorieren hat dann unangenehme Folgen….

        Nach dem 20.06. ist es zu Strafanzeigen gekommen… Zeugen könnten die Darstellung durchaus beeinflussen, muss jeder für sich selber wissen….

        • Wunderer sagt:

          Zeugen, die einen Tathergang bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft derart „bezeugen“, dass es GEGEN die Polizei, GEGEN die Anordnungen der Behörde etc. spricht, werden grundsätzlich ignoriert! Das beste Beispiel dafür ist der ehemalige Richter am Landgericht Stuttgart, der als „Zeuge“ vor dem Untersuchungsausschuß zum 30.9. NICHT aussagen durfte …………..

          So viel zu den „Zeugenaussagen“, die die juristische Darstellung beeinflussen könnten …………..

    • James sagt:

      Sachbeschädigung ist genauso eine Straftat wie Diebstahl und Vergewaltigung…. Recht mag in vielerlei Hinsicht Auslegungssache sein, aber in erste Linie auf der Auslegung eines Richters, mit Sicherheit nicht die Auslegung eines Beschuldigten oder Zeugen….

  3. Parzival sagt:

    Der große Vorteil, wenn man DOCH zu einer Zeugenvernehmung bei der Polizei erscheint ist der, dass man sich den Termin aussuchen kann. Bei einer Ladung von der Staatsanwaltschaft oder gar einem Richter steht immer ein fester Zeitpunkt drauf, an dem man zu erscheinen hat. Wie man das dann mit der Arbeit, Kinder, Freizeit hinbekommt, bleibt einem selbst überlassen. Und im Endeffekt hat der Richter die gleichen Fragen wie die Polizei. Wenn ihr also vorher schon etwas zur Sache gesagt habt (dazu seit ihr als Zeuge verpflichtet) steigt die Chance später bei einer Gerichtsverhandlung nicht mehr als Zeuge geladen zu werden.

  4. rofl sagt:

    und was steht dann in einem brief in dem man angeklagt wird?

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