Personalienfeststellung und Ingewahrsamnahme/Festnahme

Personalienfeststellung

  • Die Polizei (nicht die privaten Sicherheitsdienste) darf jederzeit den Personalausweis (oder Reisepass) verlangen. Am besten, Sie haben ihn bei allen Demonstrationen und Aktionen dabei.
  • Wenn Sie kein Ausweisdokument dabei haben, kann es sein, dass die Polizei Sie nur deswegen in Gewahrsam nimmt, um auf der Wache oder im Polizeipräsidium Ihre Personalien zu überprüfen.
  • Welche Angaben müssen Sie machen?
    • Alles, was auf dem Personalausweis steht (Vollständiger Name, Geburtsdatum,
    • Geburtsort, Meldeadresse)
    • Sonst nur noch:
      • Allgemeine Berufsbezeichnung (Student/-in, Auszubildende/-r, Zivildienstleistende/-r, Arbeiter/-in, Angestellte/-r, Selbstständige/-r, arbeitslos)
      • Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden)
      • MEHR NICHT! (Auch keine Telefonnummer!)
  • Wenn die Polizei Sie fotografieren will (außerhalb der Wache/des Polizeipräsidiums), nachdem sie Ihre Personalien festgestellt hat: Es ist umstritten, ob die Polizei das darf. Legen Sie Widerspruch ein und bestehen Sie darauf, dass er von der Polizei schriftlich notiert wird!

Ingewahrsamnahme/Festnahme

  • Dauer: In der Regel nur wenige Stunden. Rechtlich möglich bis Mitternacht des Folgetages
    – spätestens dann müssen Sie einem Haftrichter/einer Haftrichterin vorgeführt werden, der/die dann die sofortige Freilassung oder die Einweisung in die Untersuchungshaft verfügt.
  • Sobald Sie oder andere in Gewahrsam genommen werden (z. B. im Polizeitransporter weggebracht werden sollen):
    Verständigen Sie den EA („Ermittlungausschuss“). Tel. 0176-38501758 und teilen Sie mit:

    • Vor- und Nachname,
    • Geburtsdatum der Festgenommenen und
    • (in einem Satz) die Umstände/den Ort
  • Ganz wichtig: Nichts zur Aktion/Festnahmesituation/Widerstand gegen S 21 reden!
    Nicht in der Nähe der Polizei, nicht mit der Polizei, nicht im Polizeitransporter, nicht in der Wache, nicht im Polizeipräsidium.
  • Während des gesamten Gewahrsams gilt:
    Nichts unterschreiben! Kein Formular und kein Protokoll!
  • Auf der Wache/auf dem Polizeipräsidium/in einer Gefangenensammelstelle (Gesa) kann Folgendes passieren:
    • Personalienfeststellung, falls noch nicht geschehen (s. o.)
    • Durchsuchung der Kleider und des Gepäcks.
  • Die Polizei kann zur gründlichen Durchsuchung verlangen, die Kleider auszuziehen (nur in Gegenwart gleichgeschlechtlicher Beamt(inn)en!)
  • Abnahme von Tascheninhalt und Gepäck.
    • Die Polizei hat ein Formular, auf dem die Gegenstände angekreuzt/ eingetragen werden (Sie erhalten eine Durchschrift). Auf vollständige Eintragung bestehen, aber nicht unterschreiben! Normalerweise erhalten Sie die Sachen bei der Entlassung zurück. Ausnahme: Beweismittel, die die Polizei beschlagnahmt.
  • Belehrung über die Rechte. Auf dem Formular steht:
    • Sie sind unverzüglich, spätestens aber am Tag nach Ihrer Festnahme, dem Gericht vorzuführen, das Sie zu vernehmen und über Ihre weitere Freiheitsentziehung zu entscheiden hat, wenn Sie nicht zuvor freigelassen werden.
    • Sie können sich zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen äußern oder nicht zur Sache aussagen.
    • Sie können zu Ihrer Entlastung einzelne Beweiserhebungen beantragen.
    • Sie können jederzeit, auch schon vor einer Vernehmung, einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger befragen.
    • Sie können die Untersuchung durch eine Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl verlangen.
    • Sie können einen Angehörigen oder eine sonstige Person Ihres Vertrauens von der Freiheitsentziehung benachrichtigen, soweit der Zweck der Untersuchung einer solchen Benachrichtigung nicht entgegensteht.
  • Unterschreiben Sie auch das Belehrungsformular NICHT!
  • Sie dürfen zwei erfolgreiche Telefonate führen. Sie sollten jetzt den EA (0176-38501758) von Ihrer Festnahme verständigen, falls noch nicht geschehen. U. U. verlangt die Polizei Geld für die Telefonate (dafür Kleingeld einstecken) oder wählt für Sie.
  • Ein/e Anwalt/Anwältin wird bei einer vorläufigen Festnahme nicht zu Ihnen vorgelassen, insofern bringt auch die telefonische Kontaktaufnahme zu diesem Zeitpunkt nichts.
  • Wenn Sie verletzt sind, lassen Sie Ihre Verletzungen von einem Arzt oder einer Ärztin untersuchen und behandeln und verlangen Sie ein schriftliches Attest über Ihre Verletzungen.
  • Zellenaufenthalt
    • Seien Sie darauf gefasst, dass Sie Minuten bis Stunden allein oder zu mehreren in einer Zelle verbringen müssen. Meist müssen Sie Gürtel und Schuhe vor der Tür ausziehen und abgeben.
  • Vernehmung
    • Zwei Polizeibeamte/-beamtinnen werden Ihnen sagen, was Ihnen vorgeworfen wird und wollen eine Aussage von Ihnen dazu haben. Nichts sagen! Nichts unterschreiben (auch nicht, dass Sie die Unterschrift verweigern)! Sie vermeiden damit, sich selbst oder andere zu belasten.
  • Erkennungsdienstliche Behandlung (ED):
    • Teil der ED können sein: Messen, Wiegen, Aufnahme von Narben und Muttermalen, Abnahme der Finger-
    • und Handballenabdrücke, Fotografieren von mehreren Seiten. Selten auch Blutabnahme oder Speichelprobe.
    • Die Polizei darf körperlichen Zwang ausüben, so dass eine Verweigerung sehr schmerzhaft werden kann. Zur Beantwortung der Fragen kann sie Sie allerdings nicht zwingen. Legen Sie Widerspruch gegen die ED/ Blutabnahme/Speichelprobe ein und lassen Sie ihn protokollieren (aber nicht unterschreiben)!

Wieder draußen:

  • Rufen Sie sofort den EA (0176-38501758) an, dass Sie wieder draußen sind.
  • Wenn Sie verletzt sind: Lassen Sie sich am selben Tag noch einmal von einem Arzt oder einer Ärztin Ihres Vertrauens untersuchen und das Attest über Ihre Verletzungen aushändigen.
  • Schreiben Sie möglichst schnell ein Gedächtnisprotokoll mit allem, was Ihnen wichtig erscheint (Demo-/Aktionsverlauf, Verhalten der Polizei, Festnahmesituation, Behandlung in Gewahrsam). Seien Sie vorsichtig mit der Weitergabe des Gedächtnisprotokolls und Erzählungen: nur an Menschen, denen Sie vertrauen. Hintergrund: Sie könnten sich oder andere mit den Angaben belasten.

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Was tun bei Personalienfeststellung und Ingewahrsamnahme

17 Antworten zu Personalienfeststellung und Ingewahrsamnahme/Festnahme

  1. Simonepar sagt:

    noch ein paar mehr Details zum Erstellen eines Gedächtnisprotokolls:

    Gedächtnisprotokoll
    Im Gedächtnisprotokoll haltet Ihr fest, was genau geschehen ist. Es dient für etwaige spätere Verfahren als Gedächtnisstütze und zu eurer Entlastung. Daneben dient es der Dokumentation von Polizeigewalt. Beim Schreiben immer daran denken: Je genauer das Protokoll, desto besser kann später auf mögliche Anklagepunkte reagiert werden. Ungenaue Protokolle nutzen euch und dem Anwalt später wenig!
    Bitte schildere so detailliert wie möglich den Geschehensablauf.
    Die folgenden Punkte sollen dir als Orientierung dienen:
    • Name und Alter bei Jugendlichen und Heranwachsenden
    • Datum & Uhrzeit?
    • Ort des Geschehens (Straße?)
    • Beteiligte Polizisten (Polizeieinheit, Landespolizei/Bundespolizei, Dienstnummer, Kfz-Kennzeichen, Art der Uniform)
    • Verletzung? (Wenn ja, welcher Art?)
    • Wer hat wann, was, von welchem Standpunkt aus, in welcher Reihenfolge gesehen.
    • Falls Du festgenommen wurdest: Wann wurdet Ihr wo festgenommen? Was genau ist geschehen, vor, während und nach der Festnahme? Wie wurdet Ihr behandelt? Was wird Dir vorgeworfen? Kam es zu einer ED-Behandlung/DNA-Entnahme? Hast Du eine Aussage gemacht? Hast Du etwas unterschrieben?
    • Gab es (andere) ZeugInnen? (Vorname, Telefonnummer)
    Weitere Hinweise zum Erstellen eines Gedächtnisprotokolls:
    • ACHTUNG: Ein Gedächtnisprotokoll darf weder dich noch andere belasten
    • Es enthält ausschließlich Fakten !
    • Keine Vermutungen, Emotionen, persönliche Lageeinschätzungen…
    • Keine Beschreibung der Aktion, sondern nur des Übergriffs (durch die Polizei)
    • Ausschließlich die Namen von den VerfasserInnen und von den Menschen, die tatsächlich festgenommen wurden, aufschreiben (Namen von PolizistInnen sind natürlich wünschenswert)
    Das Protokoll sollte zeitnah, am Besten direkt nach der Festnahme, geschrieben werden und beim EA abgegeben werden.

  2. André Efos sagt:

    Eines versehe ich bei Euren \sinnigen\ Tipps überhaupt nicht – warum soll ich nichts unterschreiben? Ich kann doch meine Belehrung unterschreiben bzw. meinen eigenen Widerspruch???!?!??

    Was soll denn das, Widerspruch einlegen und denselben nicht unterschreiben dürfen – da mach ich mich ja lächerlich – wenn´s was zu beanstanden gibt, dann stehe ich dazu! Wurde schon einige Male in einen PG gesteckt und mir wurde noch NIE – bei allen gemischten Gefühlen die man der Staatsmacht entgegen bringen kann – versucht, ein Schuldeingeständnis unterzujubeln…

    Mann muss sich nicht vernehmen lassen – ok! Aber ich kann auch dafür unterschreiben, dass ich NICHTS sagen möchte! Also wer lesen kann ist klar im Vorteil…

    • anonym sagt:

      ichab gehört, die würden da manchmal / könnten

      was im nachhinein draufschreiben. ob sie das wirklich tun, weiß ich nicht, aber sie können es natürlich tun. also ich wär da erstmal vorsichtig. wenn das nämlich stimmt, dann sitzt man fett in der scheiße wenn es dann so aussieht als würde man seine schuld eingestehen.

      • anderer anonym sagt:

        Dagegen, dass nach dem Unterschreiben noch was hinzugefügt wird, kann man doch vorbeugen, in dem man

        1) direkt unter dem Text unterschreibt,
        2) dazuschreibt, wie viele Zeilen / Wörter dastehen
        3) freie Stellen auf dem Papier durchstreicht. (Auf Cheques macht man ja auch einen Strich vor und nach dem Betrag, damit da kein freier Platz mehr ist um noch Zahlen davor oder dahinter zu schreiben).

        Was spräche dagegen?

  3. anonym2 sagt:

    Klar schreiben die Ordnungshüter noch etwas auf die Formulare! Aber nicht in Deutschland! Wenn ihr sowas denkt, dann geht doch in den Irak. Wer hinter jedem Polizisten einen Erfüllungsgehilfen der Deutschlandweiten Stuttgart21-Verschwörung sieht, der sollte sich mal auf paranoia untersuchen lassen oder seine Kommune wechseln und erwachsen werden. Die Beamten machen nur ihren Job. Denkt daran, wenn mal jemand eure Familie meuchelt oder ihr eine runter gehauen bekommt. Denn dann kommen genau die gleichen Beamten, die ihr hier so verteufelt!

    • anonym sagt:

      politisch aktive empfehlen oft bis immer, nichts zu unterschreiben, da die gefahr bestünde, die beamten könnte noch was dazuschreiben. wird also schon was dran sein und keine nur so in den raum gestellte empfehlung.

    • Mitdenken sagt:

      Wenn ich das hier so lese, dann muss ich mich schon fragen wer denn solche Tipps gibt. Vielleicht sollte sich derjenige, wie schon oben erwähnt, tatsächlich mal auf Paranoide Wahnvorstellungen untersuchen lassen. Es kann doch nicht sein, dass hier in aller Öffentlichkeit Polizisten verdächtigt werden gegen grundlegende rechtstaatliche Verfahrenregeln zu verstoßen. Glaubt denn jemand mit einer normalen Intelligenz denn tatsächlich, dass einer Aussage was zugefügt werden würde ? Wie sollte sowas denn vor einem Gericht standhalten ? Oder glauben manche hier auch noch an eine Verschwörung der Justiz ?

      Vielleicht mal nachdenken wozu man denn hier auffordert: Wenn Polizisten durch ein derart kindisches Verhalten von paranoiden Demonstranten aufgehalten werden dann kostet das nicht nur Geld, sondern verhindert auch, dass die Polizisten in dieser Zeit einer wichtigeren Tätigkeit nachgehen können.

      Wenn man denn schon so paranoid ist, dann muss man dich doch auch Fragen welche Folgen das dann haben kann und wer dann an einem durch einen von seiner Arbeit abgehaltenen Polizisten evtl. verhinderbarem Verbrechen die Schuld trägt…

  4. anonym sagt:

    politisch aktive empfehlen oft bis immer, nichts zu unterschreiben, da die gefahr bestünde, die beamten könnte noch was dazuschreiben. wird also schon was dran sein und keine nur so in den raum gestellte empfehlung.

    (@admins: falls der kommentar hier schonmal gepostet sein sollte, löscht & entschuldigt bitte)

  5. Entschleunigung sagt:

    Erst mal gut, dass hier beschrieben wird, wie das Prozedere verläuft. Je nach dem, wie eine Situation eskaliert ist, und in welcher Gruppe man sich zuletzt befunden hat, können durchaus verschiedene Behandlungsformen passieren. Polizist ist nicht gleich Polizist – handwerkliche Fehler passieren überall. Daher ist Mitdenken eine Hilfe. Wer gerne unterschreibt, sollte vorher seine Brille aufsetzen und versuchen zu verstehen, warum das überhaupt unterschrieben werden soll. Man kann ja auch mal fragen, vielleicht bekommt man es erklärt. So etwas ist immer staatsbürglicher Unterricht.

    Merke: Der Dialog mit einem Polizisten ist immer wesentlich produktiver und menschlicher als mit einem Politiker vom Range eines Ministers oder darüber.

    • Heiko sagt:

      Hallo und guten Abend,

      Na dann sag ich auch einmal ein paar Zeilen zu euren Ratschlägen was das Verhalten betrifft.
      Angaben zur Person usw. müssen gemacht werden, und die Polizei juckt es nicht wirklich was der Beschuldigte von Beruf ist. Das interessiert nur die STA später wenn´s um´s bezahlen geht und evtl. für die Anklageschrift.
      Wenn die Polizei im Rahmen ihrer Befugniss ob nun durch sie selbst oder einen Bereitschaftsrichter eine ED Behandlung anordnet dann kann der Beschuldigte gern seine Unmut darüber kund tun und gern ist jeder Kollege bereit dies auch schriftlich zu vermerken…Danach wird er dann seine Maßnahme durchziehen…Notfalls auch mit dem gebotenen Zwang. Das liegt dann am beschuldigten selber wie er´s gern hätte….

      Danach kann der Beschuldigte sich dann gern beschweren….Hm Gedächtniss Protokoll zu was ?! Zu einer Festnahme an der unter Umständen 200 Kollegen beteiligt waren… Und evtl. zwei Beschuldigte sagen dann es war ganz anders?! Fraglich oder !? Aber den Staatsanwalt könnt ihr mir gern zeigen :o)

      Anonsten ist euer Gebrabbel und wirres Geschreibsel wohl eher auf dem Level von ACAB und im Grundschulalter hängen geblieben…

      Und in 2 Jahren fahren wir alle im Zug durch den Park / daran vorbei aus dem Neuen BHF in Stuttgart.

    • zapf sagt:

      Merke: Einfach nicht strafbar machen, dann gibts auch keinen Ärger mit der Polizei. Einfach mal zu Hause bleiben, Fernseher ein und entspannen.

  6. Pingback: Vom Rechtsverständnis eines Konservativen | dª]V[ªX

  7. Pingback: Die Polizei, Dein Freund … | Bei Abriss Aufstand

  8. heinrich sagt:

    Mund halten! Nichts unterschreiben!

  9. Uwe sagt:

    die naivität mancher s21-befürworter erstaunt mich immer wieder aufs neue… wollen oder können (aus intellektuellen gründen) sie nicht verstehen warum davor gewarnt wird der polizei bedingungslos zu vertrauen…

    liegt es daran, dass sie nichts zu befürchten haben, weil sie sich auf die seite der mächtigen stellen bzw. diesen in den arsch kriechen?

    s21 wird verhindert, mit allen mitteln!

    dazu tragen eine menge aufrechte menschen ihren ehrenwerten teil bei… die unverbesserlichen die alles nur um selbstsüchtiger motive willen zerstören, werden eines tages erkennen wie dumm und sinnlos es war für s21 zu sein!

  10. Klaus sagt:

    Mensch Uwe,
    warum bist Du denn so frustriert?
    Ein richtiger Deutscher Wutbürger!
    Sorry, ich bin nicht so Deutsch wie Du.

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