Was ist Ziviler Ungehorsam und ist er gegen S21 gerechtfertigt?

Dr. Wolfgang Sternstein ist Friedens- und Konfliktforscher, lebt in Stuttgart und ist seit Beginn der Proteste gegen S21 mit uns auf der Straße. Er unterstützt die Bewegung durch eigenen Protest und bei vielen Diskussionen. Als stiller Beobachter, der sich dann mit seinen Analysen in die Gruppen einbringt, hat er so manchen Abend bereichert und der Bewegung K21 viele Impulse gegeben. Seit mehr als vierzig Jahren arbeitet er in Bürgerinitiativen, Ökologie- und Friedensbewegungen. Sein neuestes Buch heißt "Atomkraft - nein, danke. Der lange Weg zum Ausstieg".
Am 16. Dezember wird gegen ihn wegen sieben Blockaden vor dem Amtsgericht Stuttgart verhandelt. Das Thema Ziviler Ungehorsam wird auch dort zur Sprache kommen, auch wenn Amtsrichter sich nicht gern an dieses Thema wagen und eine Blockade als Straftat wegen Nötigung aburteilen. Wolfgang Sternstein wendet sich im folgenden Brief an die K21-Bewegung; er beschreibt Grundüberlegungen zum Zivilen Ungehorsam und geht speziell auf Stuttgart 21 und den Protest ein.

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter gegen S21,

Zurzeit gibt es in der Bewegung eine heftige Kontroverse über die Berechtigung und die Formen des zivilen Ungehorsams (ZU) gegen S21. Der Konflikt schwelt schon lange, da einige Mitglieder des Aktionsbündnisses den ZU als Aktionsmethode ablehnen, zumindest aber starke Vorbehalte gegen ihn haben, während die aktiven Parkschützer ihn als legitime Form des Widerstandes akzeptieren und propagieren.
Als Friedens- und Konfliktforscher mit dem Schwerpunkt Theorie und Praxis der gewaltfreien Aktion habe ich mich ein ganzes Arbeitsleben mit gewaltfreier Aktion und insbesondere mit zivilem Ungehorsam beschäftigt. Ich verstehe mich aber nicht nur als Wissenschaftler, sondern auch als Aktivist. Das heißt, mir geht es nicht nur darum, die Bedingungen des Friedens zu erforschen, sondern auch darum, aktiv dazu beizutragen, dass Frieden gemacht und Konflikte gelöst werden. In dieser Eigenschaft habe ich mich 40 Jahre lang im Kampf gegen Atomkraftwerke und Atomwaffen engagiert. Ich stand mehr als ein dutzend Mal wegen Aktionen des ZU vor Gericht und war neunmal im Gefängnis, insgesamt 14 Monate, weil ich mich weigerte, die Geldstrafen zu bezahlen. Ich erwähne das nur, weil die Bereitschaft, die staatlichen Sanktionen (zumindest in letzter Instanz) klaglos hinzunehmen für mich zum ZU dazugehört. Als Makel empfinde ich meine Gefängnisaufenthalte nicht, sondern als Verdinst, denn nach meiner Überzeugung habe ich damit einen winzigen Beitrag dazu geleistet, dass der Ausstieg aus der Atomkraft vollzogen und die Atomraketen aus der Bundesrepublik abgezogen wurden.
Ich werde im Folgenden versuchen, drei häufig gestellte Fragen zu beantworten:

1. Was ist Ziviler Ungehorsam (ZU)?
2. Handelt es sich bei S21 um staatliches Unrecht, das ZU rechtfertigt?
3. Steht das, was im Widerstand gegen S21 an Aktionen gemacht wurde, in der  Tradition des „klassischen“ ZU, wie er von Thoreau, Gandhi, King, den Brüdern Berrigan und anderen entwickelt wurde?

Zu Punkt 1.
Wie so oft, gibt es verschiedene Meinungen darüber, was ziviler Ungehorsam ist. Ich orientiere mich hier an der Beschreibung des ZU im Internet-Lexikon Wikipedia:
„Ziviler Ungehorsam (von lateinisch civilis ‚bürgerlich‘; deshalb auch bürgerlicher Ungehorsam) ist eine Form politischer Partizipation, deren Wurzeln bis in die Antike zurückreichen.
Durch einen symbolischen, aus Gewissensgründen vollzogenen, und damit bewussten Verstoß gegen rechtliche Normen zielt der handelnde Staatsbürger mit einem Akt zivilen Ungehorsams auf die Beseitigung einer Unrechtssituation und betont damit sein moralisches Recht auf Partizipation. Die Normen können sich durch Gesetze, Pflichten oder auch Befehle eines Staates oder einer Einheit in einem staatlichen Gefüge manifestieren. Durch den symbolischen Verstoß soll zur Beseitigung des Unrechts Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung genommen werden. Der Ungehorsame nimmt dabei bewusst in Kauf, auf Basis der geltenden Gesetze für seine Handlungen bestraft zu werden. In der Regel beansprucht er ein Recht auf Widerstand für sich, das sich jedoch von einem verfassungsgemäß gegebenen Widerstandsrecht unterscheidet. Demjenigen, der zivilen Ungehorsam übt, geht es damit um die Durchsetzung von Bürger- und Menschenrechten innerhalb der bestehenden Ordnung, nicht um Widerstand, der auf die Ablösung einer bestehenden Herrschaftsstruktur gerichtet ist. Die Methoden und Aktionsformen von zivilem Ungehorsam und Widerstand gleichen sich jedoch in vielen Fällen.
Als moderne Väter des Konzepts gelten Henry David Thoreau, Mohandas Karamchand Gandhi und Martin Luther King, Jr. Im philosophischen Diskurs nehmen seit der Veröffentlichung seines Artikels The Justification of Civil Disobedience John Rawls’ Überlegungen eine zentrale Stellung ein.“
Diese Beschreibung kann ich mir in vollem Umfang zu Eigen machen abgesehen davon, dass ZU selbstverständlich auch ein geeignetes  Mittel darstellt, einen Unrechtsstaat zu überwinden. ZU ist für mich die bewusste Übertretung von Gesetzen oder gesetzesähnlichen Bestimmungen sowie die Gehorsamsverweigerung gegenüber amtlichen oder polizeilichen Anordnungen mit dem Ziel, staatliches Unrecht zu beseitigen und höherrangiges Recht, wie z.B. die Grund- und Menschenrechte, zu schützen. Auf die Frage, ob es sich bei S21 um staatliches Unrecht handelt, das ZU rechtfertigt, werde ich später eingehen.
ZU ist mit hohen Risiken verbunden und sollte daher nur als letztes und äußerstes Mittel des gewaltfreien Widerstands eingesetzt werden. Weniger riskante Mittel sind  der Protest (Versammlungen, Umzüge, Unterschriften-sammlungen, Plakate, Banner, Flugblätter, Mahnwachen, Montagsdemos usw.), die Methoden der Nichtzusammenarbeit (Streik, Boykott usw.) und die Nutzung rechtlicher Möglichkeiten (Bürgerentscheid, Einwendungen im Genehmigungsverfahren, Klagen u.a.)
Der ZU stellt hohe Anforderungen an die Aktivistinnen und Aktivisten. Er sollte gewaltfrei sein im Sinne des Verzichts auf Menschen verletzende oder gar tötende Handlungen. Dazu gehört auch der Verzicht auf psychische Verletzungen in Form von Beschimpfungen, Beleidigungen oder Verunglimpfungen von Gegnern oder Polizisten. Zivile Ungehorsame sollten stets höflich auftreten und gesprächsbereit sein, und zwar gleichermaßen gegenüber Gegnerinnen, Polizisten, Richterinnen und Unbeteiligten.
Wird ZU von Einzelnen und kleinen Gruppen geleistet, so appelliert er an das Gewissen der Urheber des staatlichen Unrechts, ihr Handeln zu überdenken. Zugleich und mehr noch wirbt er um Sympathie und aktive Unterstützung in der Bevölkerung und in den Medien. Letztlich geht es den Ungehorsamen darum, die Mehrheit in der Bevölkerung für ihr Anliegen zu gewinnen, um auf dem Weg über die demokratischen Formen der Willensbildung und Entscheidung die Rücknahme des staatlichen Unrechts zu erreichen. Das ist in der Regel ein langwieriger Prozess, der einen hohen Einsatz und einen langen Atem verlangt. Aktionen, die diesem Ziel zuwider laufen, sollten daher vermieden werden. 40 Jahre Kampf waren nötig, um den Ausstieg aus der Atomkraft zu erreichen!
Massenhafter ZU entfaltet eine solche Kraft, dass das staatliche Unrecht aufgehoben werden muss. Er kann sogar den Sturz einer Diktatur, nach Meinung Gandhis sogar den Sturz eines totalitären Regimes herbeiführen.
Zum ZU gehört auch die Bereitschaft, das (letztinstanzliche) Urteil klaglos hinzunehmen. In vielen Fällen können sich zivil Ungehorsame auf höherrangiges (Verfassungs- oder Menschenrecht) berufen, um die Verletzung niederrangigen Rechts zu rechtfertigen. Es ist ihnen daher unbenommen, in Berufung zu gehen oder an das Bundesverfassungsgericht zu appellieren. Selbstverständlich können sie sich gegen falsche Anklagen, unzutreffende Behauptungen oder exzessive Strafen wehren. Es scheint mir aber falsch, im Fall von Verurteilungen aufgrund einer Gesetzesübertretung von „Kriminalisierung“ zu sprechen. Wer dazu nicht bereit ist, sollte meiner Meinung nach die Finger vom ZU lassen.
In Ausnahmefällen kann selbst eine symbolische und konkrete Sachbeschädigung ein Akt des ZU sein: Wenn beispielsweise Aktivisten unter Berufung auf das Prophetenwort von den Schwertern, die von den Völkern auf Geheiß Jahwes zu Pflugscharen geschmiedet werden, mit der Abrüstung von Atomwaffen oder Teilen von Atomwaffensystemen beginnen, so ist das meines Erachtens ein Akt des ZU. Dazu gehört aber auch, dass bei derartigen Aktionen keine Menschen gefährdet werden dürfen (abgesehen von den Aktivistinnen selbst) und dass sie sich vor Gericht und in der Öffentlichkeit zu ihrer Tat bekennen und bereit sind, die Folgen zu tragen. (Ich habe an zwei Aktionen dieser Art in den Jahren 1983 und 1987 teilgenommen.)
Zum Ethos des ZU gehört schließlich, dass die Ungehrsamen gerechte Gesetze, die dem Gemeinwohl dienen, freiwillig und ohne den Zwang der Strafandrohung beachten. Der ZU richtet sich folglich nicht gegen den Gesetzesgehorsam an sich, sondern ausschließlich gegen Gesetze oder staatliche Maßnahmen, die nach Ansicht der Ungehorsamen ungerecht sind.

2. Handelt es sich bei S21 um staatliches Unrecht, das ZU rechtfertigt?
Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Dass Atomkraftwerke und Atomwaffen staatliches Unrecht darstellen, weil sie gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Art. 2, 2 des Grundgesetzes verstoßen, steht für mich außer Frage, auch wenn manche Leute das anders sehen. Das ist, wie so vieles, im Streit. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit wird mit Recht auch das „Grundrecht der Grundrechte“ genannt, weil es die Basis für alle anderen Grundrechte bildet. Ich habe daher kein Problem damit, ZU gegen Atomanlagen oder Atomwaffen zu rechtfertigen. Doch ein Bahnhof? Der Bau eines Bahnhofs ist vielleicht überflüssig, unnütz, vielleicht sogar schädlich, eine Geldverschwendung und ein Kapazitätsrückbau. Doch staatliches Unrecht? Ist das nicht zu hoch gegriffen? Und doch habe ich nicht den geringsten Zweifel, dass das bei S21 der Fall ist. Ich brauche an dieser Stelle die Argumente, die sich dafür ins Feld führen lassen, nicht aufzuzählen. Sie sind uns allen bestens bekannt. Ich stimme Christoph Engelhardt zu, wenn er sie mit den Worten: S21 ist der größte technisch-industrielle Betrugsfall in der Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik zusammenfasst. Für mich ist S21 ein geradezu himmelschreiender Fall von staatlicher Korruption. Gegen ihn ZU zu leisten, ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht jeder Bürgerin und jedes Bürgers!

3. Steht das, was im Widerstand gegen S21 an Aktionen gemacht wurde, in der  Tradition des „klassischen“ ZU, wie er von Thoreau, Gandhi, King und den Brüdern Berrigan entwickelt wurde?
Um kein falsches Bild entstehen zu lassen, möchte ich vorausschicken: Was von der Bewegung gegen S21 und für K21 in diesem Konflikt geleistet wurde, kann gar nicht hoch genug gerühmt werden. Einen solchen Einsatz an Kraft, Zeit, Geld, Kreativität, Mut und Opferbereitschaft habe ich in meiner 40jährigen Praxis des ZU noch selten erlebt. Und doch gibt es Fehler und Defizite in unserer Bewegung, die nicht zuletzt ursächlich sind für unsere Niederlagen im bisherigen Kampf. Doch das ist hier nicht das Thema. Hier geht es um die Frage, ob das, was unter dem Etikett ZU im Widerstand gelaufen ist, den Anforderungen genügt, die man an diese Widerstandsform stellen muss. Meine Antwort lautet: in vielen Fällen „ja“, es gibt aber auch Beispiele, bei denen meine Antwort nur lauten kann „nein“. Wenn beispielsweise Polizisten mit Sprechchören empfangen werden: „Haut ab, haut ab!“ oder „Große Klappe, nichts dahinter“, oder wenn Polizeidurchsagen mit Lärm übertönt werden, oder wenn Polizistinnen und Polizisten mit hasserfüllten Bemerkungen bedacht werden, so ist das ein eindeutiger Verstoß gegen das Prinzip des ZU. Es verstößt auch gegen den Aktionskonsens der Bewegung, in dem unter anderem steht: „Bei unseren Aktionen des ZU sind wir gewaltfrei und achten auf die Verhältnismäßig-keit der Mittel. Unabhängig von Meinung und Funktion respektieren wir unser Gegenüber. Insbesondere ist die Polizei nicht unser Gegner. Bei polizeilichen Maßnahmen werden wir besonnen und ohne Gewalt handeln.“
Auch das Verhalten mancher Angeklagter gegenüber Richterinnen oder Richtern steht nicht im Einklang mit dem ZU der großen „klassischen“ Tradition. Ich habe bei Gerichtsverhandlungen aggressives Verhalten von Seiten der Angeklagten erlebt, die mich veranlassten, den Gerichtssaal zu verlassen, weil ich es nicht mehr aushalten konnte.
Anwälte sind bei Gerichtsverhandlungen über Aktionen des ZU nicht immer hilfreich. Natürlich ist es richtig, sich gegen falsche Anschuldigungen oder exzessive Strafen zu wehren. Unser Ziel kann es jedoch nicht sein, unbedingt  freigesprochen zu werden. Unser Ziel ist es vielmehr, die Rücknahme des staatlichen Unrechts zu erreichen, und dem dient eine Verurteilung manchmal mehr als ein Freispruch. Wir sollten nie vergessen: gewaltfreie Aktion und ZU entfalten ihre Wirkung in erster Linie dadurch, dass Menschen bereit sind, für ihre Überzeugung Nachteile und Strafen hinzunehmen.

Ich weiß, mit diesem Diskussionsbeitrag werde ich mir nicht nur Freunde machen. Der Aggressionspegel in der Bewegung ist derzeit so hoch wie noch nie. Niederlagen – und solche haben wir reichlich einstecken müssen – erzeugen Frust, Frust macht aggressiv. Die Aggression richtet sich gegen die Verursacher des Frustes, die aber unerreichbar sind. Sie sind geschützt durch die gesellschaftlichen Verhältnisse, durch Polizei, Gerichte und Personenschützer. Deshalb richtet sich die Aggression gegen Leute, die erreichbar sind und das sind die Andersdenkenden und Andershandelnden in den eigenen Reihen. Der Aufruf zu Toleranz, den der 2. Kleine Ratschlag verabschiedet hat, hat daher meine volle Unterstützung. Meine Bitte ist jedoch, bei Aktionen, die der Definition des ZU widersprechen, nicht von ZU zu sprechen, sondern andere Worte zu benützen, z.B. Widerstand oder Ungehorsam.
Zum Schluss möchte ich Mahatma Gandhi zu Wort kommen lassen, der wegen ZU insgesamt sechs Jahre in südafrikanischen und indischen Gefängnissen zugebracht hat:
„Ich wünschte, ich könnte jedermann davon überzeugen, dass ziviler Ungehorsam das angeborene Recht jedes Bürgers ist. Er kann es nicht preisgeben, ohne sein Menschsein preiszugeben. Ziviler Ungehorsam führt niemals zu Chaos und Gesetzlosigkeit. Krimineller Ungehorsam hingegen kann dazu führen. Jeder Staat unterdrückt kriminellen Ungehorsam mit Gewalt. Andernfalls würde er zugrunde gehen. Doch zivilen Ungehorsam zu unterdrücken heißt, das Gewissen in Ketten legen zu wollen. Ziviler Ungehorsam kann nur zu Stärke und Lauterkeit führen. Ein Anhänger des zivilen Widerstands greift niemals zu den Waffen und ist deshalb für einen Staat, der überhaupt bereit ist, der Stimme der öffentlichen Meinung sein Gehör zu schenken, keine Gefahr.
Es lässt sich darüber streiten, ob die Anwendung von zivilem Ungehorsam auf ein bestimmtes Vorgehen oder Gesetz ratsam ist; auch kann man zu Aufschub und Vorsicht bei seiner Anwendung raten. Doch das Recht auf zivilen Ungehorsam selbst darf auf keinen Fall in Frage gestellt werden. Es handelt sich um ein angeborenes Recht, das man nicht aufgeben kann, ohne seine Selbstachtung aufzugeben.
Aber ebenso, wie wir auf unserem Recht auf zivilen Ungehorsam bestehen, müssen wir seine Anwendung mit allen erdenklichen Einschränkungen absichern. Es sollten alle möglichen Vorkehrungen getroffen werden, um den Ausbruch von Gewalttätigkeiten oder einer allgemeinen Rechtlosigkeit zu verhindern. Auch sollten das Gebiet und der Umfang seiner Anwendung auf die unmittelbaren Erfordernisse des jeweiligen Falles begrenzt werden.“ (Ausgewählte Werke 4/189 f)
Mit solidarischen Grüßen,
Wolfgang Sternstein

P.S. Am 16. Dezember wird gegen mich wegen sieben Blockaden vor dem Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, Saal 3, Beginn 12.30 Uhr verhandelt. Über Zuhörerinnen und Zuhörer würde ich mich freuen.

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2 Antworten zu Was ist Ziviler Ungehorsam und ist er gegen S21 gerechtfertigt?

  1. Esky Bail sagt:

    Danke Wolfgang für Deinen Erfahrungsbericht. Dass das Aktionsbündnis gegen einen Teil der Bewegung schießt – ist offensichtlich. Nun dort sind viele ehemalige Beamte und Nochbeamte und auch die Parteien und andere gesetzte Organisationen haben sich dort eingefleischt. Allerdings vor den Wahlen oder zu Promiblockaden kamen sie schon – vor allem wenn die Presse erwartet wurde, dann war aber Sense und der Zeigefinger regierte wieder. Ich persönlich halte inszwischen diesen Laden für fragwürdig, denn wir werden auch von ihnen manipuliert.
    Du bist aus der alten anerkannten Schule des Zivilen Ungehorsams. Von Kriminalisierung willst Du nicht sprechen. Was ist dann für Dich der Rahmenbefehl und die eingeschleusten verdeckten Ermittler?
    Auch finde ich, dass Gandhi und all die Anderen in Verehrung und Ehren – aber neue Formen sind dennoch angesagt. Ich bin auf alle Fälle – auch politisch nicht devot und masochistisch. Zum Beispiel fand ich die Aktionen am Tag der Deutschen Einheit vollumfänglich passend und treffend. Zur richtigen Zeit und am passenden Ort – im Gegenteil zu Dir. Sollten wir nur mit der beworbenen Fahne dastehen und nach dem alten Schlager handeln…..“Winke, winke, winke, winke mit den Augen mit dem Herzen mit dem Mund…. denn zum Winken hat es immer einen Grund….“???????? Nein danke, mit mir nicht!

  2. Brigitte L. sagt:

    Danke für die klare Darstellung!

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