Regierungspräsidium leitet zweites Planänderungsverfahren für den „Fildertunnel“ ein

Pressemeldung des Regierungspräsidiums Stuttgart:

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) die Anhörung zum zweiten Planänderungsverfahren im Planfeststellungsabschnitt 1.2 („Fildertunnel“) des Projektes Stuttgart 21 der DB Netz AG, vetreten durch die DB ProjektBau GmbH, eingeleitet. Damit soll der Planfeststellungsbeschluss des EBA vom 19. August 2005 geändert werden. Mit ihrem Änderungsantrag kommt die Bahn den modifizierten Anforderungen an die Tunnelsicherheit nach und verringert die Abstände der Verbindungsbauwerke zwischen den beiden Tunnelröhren des ca. 9,5 km langen Fildertunnels von derzeit 1000 m auf maximal 500 m. Die Bahn setzt damit die neuen Tunnelbaurichtlinien des Eisenbahnbundesamtes um, die auf der „Technischen Spezifikation für die Interoperabilität“ beruhen, die die diese Querschläge mindestens alle 500 m vorschreibt. Damit wird eine zentrale Forderung der Stuttgarter Feuerwehr sowie vieler Einwender aus dem Ausgangsverfahren erfüllt.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf die Tunnelbauweise. Ist im Planfeststellungsbeschluss noch der Vortrieb in Spritzbetonweise festgeschrieben, möchte sich die Bahn nun auch die Option des Einsatzes einer Tunnelvortriebsmaschine rechtlich genehmigen lassen. Weitere Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Anordnung der Dammringe und Injektionsringe zur Grundwasserläufigkeit, auf die Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik sowie auf das Trogbauwerk auf der Filderebene.

Eine Übersicht über die Planänderungen sowie die weiteren Einzelheiten zu dem nunmehr beginnenden Anhörungsverfahren können der am 21. Juli 2011 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart erscheinenden Bekanntmachung entnommen werden.

Um den von den Planänderungen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende Mitwirkungsmöglichkeit sicher zu stellen, hat das Regierungspräsidium Stuttgart veranlasst, dass der Auslegungs- und Einwendungszeitraum weitgehend außerhalb der Sommerferien liegt.

Die modifizierten Planunterlagen werden in der Zeit vom 05. September bis zum 04. Oktober 2011 öffentlich ausgelegt und können im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart sowie während der Zeit der Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de eingesehen werden. Bis einschließlich 18. Oktober 2011 besteht die Möglichkeit, bei der Landeshauptstadt Stuttgart oder beim Regierungspräsidium Stuttgart Einwendungen gegen die geänderten Pläne zu erheben.

Im Original

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Eine Antwort zu Regierungspräsidium leitet zweites Planänderungsverfahren für den „Fildertunnel“ ein

  1. luebbeckeonline sagt:

    Soweit zum Thema „Baurecht“. Das „Baurecht“ für den Fildertunnel soll durch dieses Verfahren erst geschaffen werden. Auch wenn für den Bahnhof selbst ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss, eben das Baurecht, bestehen sollte, weiter geht es noch nicht. Der Bahnhof, so er denn bereits jetzt gebaut würde, könnte dann so da stehen wie die berühmt-berüchtigten nutzlosen Autobahnbrücken mitten auf Feldern und Wiesen, weil die Fortsetzung, der Fildertunnel noch gar nicht genehmigt ist.
    Das Risiko eines jetzigen Baubeginns am Bahnhof, einschließlich Grundwassermanagement (das ja auch noch beim Verwaltungsgerichtshof anhängig ist) muss dann logischerweise allein auf den Deckel der Bauherrenschaft, der Bahn, gehen. Oder geht die Bahn davon aus, dass in dem jetzigen Planfeststellungsverfahren für den Fildertunnel sämtliche in dem rechtlich vorgegebenen Anhörungsverfahren vorgebrachten Einwändungen von vorn herein vom Eisenbahnbundesamt zwingend zurückzuweisen sind ? Dann wäre das Planfeststellungsverfahren von vorn herein eine Farce und würde doch am bundesdeutschen Rechtssystem zweifeln lassen. Das wiederum ist aber durch Artikel 20 GG, insbesondere die Absätze 3 und 4 geschützt.
    Bahn und Politik sollten endlich einsehen, dass durch ihr Verhalten, die Bürger seit Jahrzehnten zu Über- und zu Hintergehen, die Karre konsequent so in den Dreck gefahren wurde, dass sie mit rechtlich einwandfreien Möglichkeiten – außer dem Canceln des Projektes – da nicht mehr heraus kommt.

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