Aktionsbündnis stellt Eilantrag gegen S21 Baumfällung im Stuttgarter Schlossgarten

Pressemitteilung des Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21
vom 3. Februar 2012

Eilantrag gegen Baumfällung im Schlossgarten

Mit einem heute dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn gefaxten Eilantrag will das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 die drohenden Baumfällungen im Mittleren Schlossgarten verhindern. Dabei geht es nicht um die naturschutzrechtlichen Aspekte, über die der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim auf Antrag des Naturschutz- verbandes BUND entscheidet. Wie Hannes Rockenbauch als Sprecher des Aktionsbündnisses berichtet, hat das EBA bereits einen fertig vorbereiteten Eilantrag an das Stuttgarter Verwaltungsgericht erhalten, um ihm bis Montagmittag noch die Chance für ein erneutes Baumfällverbot zu geben.

Folgt das Bundesamt dem Begehren nicht fristgerecht, soll der Eilantrag gegen die Baumfällungen sofort beim Verwaltungsgericht eingereicht werden. Hier geht es allein um die vom „Schlichter“ Heiner Geißler als „Stuttgart 21 Plus“ bezeichneten Verbesserungen, Dazu zählen ausdrücklich der Erhalt der gesunden Bäume und der Wei- terbau von Stuttgart 21 nur in dem Fall, dass der Tiefbahnhof 30 Prozent mehr Leistung bringt.

Die Mitglieder des Aktionsbündnisses pochen nun auf Einhaltung dieser vereinbarten Bedingungen, weil sowohl die Bahn AG wie sogar die das Projekt befürwortenden Parteien im Landtag ihnen explizit „ohne Wenn und Aber“ zugestimmt hätten. Falls das EBA untätig bleibe, habe nun das Gericht zu entscheiden, ob die Schlichtungsver- handlungen und die vor einem Millionenpublikum vielfach erklärten Zusagen eine „die Demokratie entwürdigen- de, trickreiche Täuschung oder rechtsverbindlich“ waren.

Antragsteller für das zu erwartende Gerichtsverfahren sollen Hannes Rockenbauch und die Initiative „Leben in Stuttgart e.V.“, vertreten von deren Vorsitzendem Gangolf Stocker, sein, weil sie als Teilnehmer der „Schlichtung“ durch deren Ergebnis begünstigt wurden. Damit werde, so Eisenhart von Loeper als anwaltlicher Beauftragter, rechtliches Neuland betreten. Dies sei notwendig, denn „die Deutsche Bahn AG darf nicht schikanös und rechts- missbräuchlich mit Billigung aller Hoheitsträger in Stadt, Land und Bund die wunderbaren, uralten Bäume des Mittleren Schlossgartens zerstören und damit unwiederbringlichen Schaden anrichten“.

Für Rückfragen:
Hannes Rockenbauch, E-Mail: hannes.rockenbauch@stuttgart.de
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