Ernest von den SeniorInnen gegen S21/für K21 in Erzwingungshaft genommen!


Sommer 2017, Ernest mit Freunden bei einer Banneraktion

Heute morgen gegen 7 Uhr wurde Ernest P., Mitglied bei den SeniorInnen gegen Stuttgart21/für einen Kopfbahnhof21, beim „Frühstück am Bauzaun“ von der Polizei verhaftet. Hintergrund ist die ausstehende Zahlung einer Wegtragegebühr von 533,36 Euro (inclusive einer Verwaltungsgebühr), die seiner Auffassung nach unrechtens ist. Deshalb weigert Ernest sich auch, Auskünfte über seine Vermögenseinkünfte offen zu legen. In dieser Angelegenheit hat Ernest schon zahlreiche Schriftstücke an die zuständige Gerichtsbehörde übersandt, ebenso an die Landtagspräsidentin Aras. Seine Bemühungen waren jedoch, wie man heute erlebte, erfolglos, aber mit dem Ergebnis, dass er heute morgen wie ein Verbrecher abgeführt und in Haft genommen wurde. Die SeniorInnen gegen Stuttgart21/für einen Kopfbahnhof21 protestieren gegen diese polizeiliche Aktion und fragen sich nicht zum ersten Mal, ob diese Maßnahme nicht total überzogen ist und hier wieder ein Exempel statuiert werden soll, um „aufmüpfigen“ Bürgern ihren Schneid abzukaufen.

Mehr im Blog der SeniorInnen gegen S21.

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Eine Antwort zu Ernest von den SeniorInnen gegen S21/für K21 in Erzwingungshaft genommen!

  1. Na da ist doch ebenfalls von „unseren“ STAATSDIENERN verfahren worden, wie zum Kirchentag im Juni 2015
    „damit wir klug werden“ (Psalm 90,12).

    Hier nun 4 Freisprüche vom 24.07.2014 -mit OLG Beschluss vom 12.11.2014 rechtswirksam, Rücknahme der Revision durch GenStA- die sich jedoch nicht auf die Maßnahmen der POLIZEI auswirken sollen(?!?):
    Wegtragegebühren in Höhe von 80 EURO und die jeweilige Widerspruchsgebühr in Höhe von 150 EURO!!!

    MediaCenter von Ernest im Ordner „VG S“ die beiden Urteile „2018.02.05…“ und „2018.02.16…“ -auf den Seiten 12 und 9- die gleichlautende Rechtsmittelbelehrung:
    „… Die Berufung ist nur zuzulassen, wenn
    1. ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen,

    5. ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend
    gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann. …“ https://c.gmx.net/ernest.petek@gmx.de/oPg7mwwZS0qGxlMAi5ILTg/334629611675587617

    Klug sein, das bewirkt einen anderen Umgang!!!

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