Der Rahmenbefehl Nr. 2 und seine Folgen

von Dieter Reicherter

Schon mehrfach habe ich mich mit dem „Rahmenbefehl Nr. 2“ des Innenministeriums Baden - Württemberg vom 20.12.2011 befasst. Dieser schließt nahtlos an den von der früheren Schwarz - Gelben Landesregierung erlassenen Rahmenbefehl Nr. 1 vom 19.7.2010 an. Nach dem Motto „Politik des Gehörtwerdens“ der Grün - Roten Regierung wurde vom Landespolizeipräsidium unter Innenminister Gall (SPD) unter anderem angeordnet:

„Das Landeskriminalamt erstellt unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, des Polizeipräsidiums Stuttgart, der Landespolizeidirektionen sowie der Sicherheitsbehörden des Bundes ein Gesamtgefährdungslagebild zum Bauprojekt „Stuttgart 21“, insbesondere hinsichtlich entsprechender Versammlungen und Protestformen, relevanter Veranstaltungen, potentieller Störer sowie gefährdeter Personen und Objekte.“

Hierzu wird alle drei Wochen ein Gefährdungslagebild erstellt, das sich insbesondere mit der Gefährlichkeit von Parkgottesdiensten und nichtöffentlichen Treffen einzelner Gruppen der Protestbewegung befasst.

Die Existenz des Rahmenbefehls Nr. 2, der das Licht der Öffentlichkeit scheut und deshalb als Verschlusssache eingestuft wurde, und die dort getroffenen Regelungen habe ich bereits am 24.2.2012, also vor mehr als einem Jahr, öffentlich gemacht. Die daraus erwachsene Diskussion führte immerhin zu kritischen Stellungnahmen mehrerer Landtagsabgeordneter der Fraktion DIE GRÜNEN und zu einer einstimmig verabschiedeten Resolution der Kreismitgliederversammlung Stuttgart der GRÜNEN vom 7.2.2013, in der die Aufhebung des Rahmenbefehls gefordert wird. - Siehe HIER.

Leider ist bislang aber nichts geschehen. Der Rahmenbefehl Nr. 2 ist weiterhin in Kraft und bindet unnötig Personal von Polizei und Verfassungsschutz durch die Bespitzelung des friedlichen Widerstands gegen Stuttgart 21. Dabei würde dieses Personal dringend zur Bekämpfung des Rechtsterrorismus benötigt.

Wozu die lückenlose Erfassung der Widerstandsbewegung führt, zeigen die Ermittlungen zur sogenannten Erstürmung des Grundwassermanagements vom 20.6.2011. Bei jenem Geschehen wurde durch die Polizeikräfte, die Straftaten nicht verhinderten, eine umfangreiche Dokumentation der auf dem Gelände anwesenden Personen erstellt. Mit den so gewonnenen Fotos wurden z.B. Internetrecherchen bei Facebook durchgeführt, um Verdächtige zu ermitteln. Außerdem wurden Lichtbilder von Personen, welche von diesen im Internet auf entsprechenden S 21-Seiten – teils mit Vornamen und Nachnamen versehen – eingestellt wurden, erhoben und mit den Fotos vom 20.6.2011 verglichen. Dieses Vorgehen zeigt, dass – worauf ich immer wieder hinweise – Veröffentlichungen der Widerstandsbewegung systematisch ausgewertet und die dabei gewonnenen Daten für Ermittlungszwecke verwendet werden. Diese Kontrolle und Erfassung sollte jedem, der sich ins Internet begibt, klar sein.

Kleines Beispiel: Meine Mail „Bespitzelt der Verfassungsschutz Parkgebete“ wurde am 24.2.2012 auf BAA veröffentlicht. Bereits am 24.2.2012 um 15.21 Uhr leitete der S 21 - Führungs- und Einsatzstab dazu Ermittlungen wegen des Verdachts des Geheimnisverrats durch einen Unbekannten ein, die später zu einer Hausdurchsuchung bei mir führten.

Zum aktuellen Stand der Bemühungen um die Aufhebung des Rahmenbefehls hat mir Hans – Ulrich Sckerl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Landtagsfraktion der GRÜNEN, am 14.4.2013 mitgeteilt:
"Beim Rahmenbefehl sind wir in koalitionären Gesprächen, die noch nicht abgeschlossen sind. Hier unterrichte ich Sie gerne, wenn es ein Ergebnis gibt."
Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

Auf Nachfrage hat mir Klaus Amler vom Kreisvorstand der GRÜNEN ergänzend mitgeteilt, dass derzeit Gespräche geführt würden, „ob Gall über eine Aufhebung des Rahmenbefehls reden will.“
Offenbar will er nicht und die Landesregierung einschließlich des Ministerpräsidenten lässt ihn weiter gewähren.

Übrigens hat der damalige Innenminister Rech – als Zeuge unter Wahrheitspflicht stehend – im Dezember 2010 bei seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags zum Polizeieinsatz vom 30.9.2010 behauptet, verdeckte Ermittlungen der Sicherheitsbehörden bei Stuttgart 21 richteten sich nur gegen Extremisten, nicht gegen den bürgerlichen Widerstand. Wenn diese Aussage wahrheitsgemäß war, hat sich dies unter Grün – Rot dramatisch geändert.

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12 Antworten zu Der Rahmenbefehl Nr. 2 und seine Folgen

  1. Roland Adam sagt:

    keine fragen mehr -Euer Ehren

  2. Peter - es gibt nur den einen! sagt:

    Eigentlich versteh‘ ich unsere Jammerei und das Wehklagen nicht: wir versuchen (noch) immer mit akkurat rechtsstaatlichen Mitteln gegen das irrigerweise Projekt genannte S21 vor zu gehen – dabei zeigt sich doch gerade bei S21, dass es sich um kriminelle Machenschaften handelt. Da es sich weitestgehend um Täter in staatlichen (oder staatsnahen) Diensten handelt, ist damit der gesamte Staat kein Rechtsstaat mehr, sondern Willkürherrschaft.
    Nicht einer von 100ten (dankenswerterweise) aufgezeigten Rechtsverstößen seitens der Behörden (z.B. EBA), seitens der Justiz (z.B. Bundesgerichtshof) oder seitens des nur noch sog. Gesetzgebers (z.B. Landtag) hat auch nur einen einzigen weiteren Rechtsverstoß (im Sinne eines Rechts, eines Rechtsstaates das bzw. der diesen Namen überhaupt noch verdient) verhindert. Nicht ein einziger!
    Natürlich ist es nachvollziehbar, dass man nach jahrzehntelanger Tätigkeit als Richter, sich dem Rechtsstaat sogar noch dann verpflichtet fühlt, wenn man vor dessen Scherbenhaufen steht – allein, es hilft alles Wehklagen nichts, perdu ist perdu. Und vielleicht kann eine nur dem Namen nach sog. parlamentarische Demokratie in der die Exekutive massiv die Gesetzgebung (Legeslative) dominiert (z.B. beim Haushaltsrecht), außerdem die Auswahl der Richter (Jurisdiktion) kontrolliert und bestimmt und die Legislative jedes Jahr mehr verfassungswidrige Gesetze erlässt, die gegen das Grundgesetz verstossen, als umgekehrt, somit die Grundvorraussetzung Gewaltenteilung sui generis nicht gegeben ist, einfach nie auch nur scheinbar ein Rechtsstaat sein?

    S(chwachsinn)21 macht nur sichtbar, wie wenig die immer gleiche Obrigkeit von einem wie auch immer ausgestalteten Rechtsstaat hält. Dieser Obrigkeit war es wurscht ob die Bevölkerung (der einzige Souverän der diesen Namen verdienen würde) überhaupt einen der beiden Irakkriege oder den Afghanistankrieg wollte oder nicht. Ebensowenig ob die Bevölkerung einen (neuen) Flughafen in Berlin-Schönefeld wollte oder Harz4-Gesetze oder, oder, oder. Es gibt hierbei nicht ein Jota Unterschied z.B. zum Alten Ägypten. Wenn der Pharo eine Pyramide wollte konnte diese noch so unsinnig sein, gebaut wurde sie dennoch – weil sich Obrigkeiten noch nie um die Guten Sitten (was ich hier mal verkürzt mit Recht und Anstand gleichsetze) gekümmert haben – ein Schelm wer dabei an Mappus oder Häußler denkt.
    Wer nach dem gesamten bisherigen Verlauf dieses S(chwachsinns)21 noch immer an Recht und Gesetz, an den Rechtsstaat glaubt, kann auch gleich an den Weihnachtsmann glauben. S(…)21 wird nicht durch Gesetze oder Rechtsprechung beendet / gestoppt werden. Es wird dann beendet, wenn das Maximum an Zerstörung von öffentlicher Infrastruktur (in Stuttgart und Württemberg) [und ganz wichtig:] nachhaltig erreicht ist, also nur schwer oder besser gar nicht revidiert werden kann. Der Grund dafür ist ganz simpel: weil gewissermaßen Walter Ulbricht eben doch Recht hatte: Niemand hat die Absicht einen Bahnhof zu errichten – schon gar keinen funktionierenden. Womit wir wieder beim Thema Rechtsstaat wären, bei Treu und Glauben, bei Rechtschaffenheit.

    Weil so offensichtlich die maximale Zerstörung von Öffentlichkeit (von öffentlicher Infrastruktur) das Ziel von S(…)21 ist, ist genau das, nämlich Öffentlichkeit, das einzige Mittel um S(…)21 in die Parade zu fahren. In dem wir uns öffentlich versammeln, öffentlich demonstrieren, somit Öffentlichkeit am Leben halten, ein öffentliches Bewußtsein schaffen, wird selbst die absurde Zielsetzung von S(…)21 konterkariert. Deswegen sind die Montagsdemos so wichtig. Deswegen kommt es insbesondere auf Oben bleiben! an.

    • Michael Dieter sagt:

      Dem was mein Vorredner schreibt ist nichts hinzuzufügen ! Inzwischen dürfte wohl jedem hinlänglich bekannt sein, mit wem wir uns angelegt haben ! Das diese Mittel so verwendet werden ist eigentlich nicht mehr überraschend ! Und genau deshalb müssen wir genauso weiter machen ! Friedlich,kreativ und beharrlich ! Auch wenn die Mittel äußerst ungerecht verteilt sind, es ist unsere einzige Chance ! Wir sind das auch den ganzen anderen Protestbewegungen schuldig , denn im Endeffekt geht es nur darum, uns klar zu machen, daß wir keine Chance haben und gefälligst wieder das dumme Stimm- und Arbeitsvieh zu sein haben !!! Was hier in Europa aber abgeht geht so weit, daß man das auf keinen Fall mehr werden darf ! Was wir hier in Stuttgart mitmachen, ist im Kleinen das, was wir im Großen in ganz Europa (die ganze Welt eigentlich) erleben !! Wir sind es allen Menschen schuldig, vorallem auch denen, die immer noch an die vielen Versprechungen glauben , die immer noch nicht sehen, wie sie verarscht werden !!! Wie hoch kriminell das Ganze ist !!! Deshalb auch sollten viele von uns am 1. Juni mit nach Frankfurt und Flagge zeigen ! Zeigen, daß wir immer noch kämpfen, denn das bekommen viele nicht mehr mit ( keine freie Presse , auch ein Teil der Waffen ) ! Wir geben niemals auf , auch wenn bei vielen grad die Luft einwenig draußen ist . SIE HABEN UNS GEWECKT UND SIE WERDEN UNS NIE WIEDER LOS !!!!!!!!!

  3. t_S sagt:

    Zu diesem Absatz:
    Übrigens hat der damalige Innenminister Rech – als Zeuge unter Wahrheitspflicht stehend – im Dezember 2010 bei seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags zum Polizeieinsatz vom 30.9.2010 behauptet, verdeckte Ermittlungen der Sicherheitsbehörden bei Stuttgart 21 richteten sich nur gegen Extremisten, nicht gegen den bürgerlichen Widerstand. Wenn diese Aussage wahrheitsgemäß war, hat sich dies unter Grün – Rot dramatisch geändert.

    Wenn Herr Rech behauptet es wird nur extremisten angewendet, hat er recht wenn er auf die Extremismustheorie zurück greift! Extrem ist man wenn man eine politische Ansicht vertritt, radikal wenn man straftaten begeht (Zitat stellvertretender Staatschutzleiter Karlsruhe)

  4. martin mueller sagt:

    Ich denke , das das was sich Regierung nennt , eine kriminelle ja terroristische Vereinigung ist, weil sie doch sogar mit deren Mitteln ihre kriminellen Machenschaften gegen das Volk durchsetzen. Mit allen Mitteln (Tränengas, Wasserwerfer und geheimdienstlichen Aktivitäten )und das auch noch mit unseren Steuergeldern.
    Was augenscheinlich zu sein scheint , ist das die Regierung ihre kriminellen Staatsdiener schützt; das sieht man z.B. auch daran, das die mißbrauchten Kinder in privaten Haushalten jetzt ein Anrecht auf Entschädigung haben und die wo in staatlichen oder kirchlichen Heimen das Mathyrium mitmachen mussten dieses Recht von Seiten der Landesregierungen verwehrt wird.
    Die Kaste Regierung ist ein dreister ,unmenschlicher, verlogener und parasitärer Haufen. Wir haben eine drei Klassen Gesellschaft. Und wieder werden wir Opfer von der willkürlichen Regierung.

  5. Tom sagt:

    Während meiner Hausdurchsuchung habe ich einen Livestream ins Internet gestartet – morgens um kurz nach 6 Uhr. Knappe 7 Minuten später klingelte das Telefon eines Beamten einmal zum Testen, kurz danach rief jemand bei ihm an und teilte mit, dass sie live im Internet zu sehen sind. Gut, dass ich diese Aufnahmen dann direkt löschen musste ist zwar eine Straftat der Beamten nach §303b, da sie rechtlich zwar dagegen klagen könnten und Schadensersatz fordern könnten, aber keine Genehmigung zur Datensabotage bzw. Nötigung hatten… Vor allem wie soll ich das beweisen wenn 4 Beamte im Zimmer stehen und die Zeugin der Stadt Stuttgart keine Sekunde im Zimmer war! Aber ich denke, diese 7 Minuten zeigen wie sehr überwacht wird. Vermutlich werden die Beobachtenden ja auch nicht die Handynummer eines Beamten vor Ort auswendig kennen, d.h. ein Teil der 7 Minuten dürfte Recherche gewesen sein.
    Verschlüsselt eure Computer mit z.B. TrueCrypt anständig – nicht weil ihr was zu verstecken habt sondern weil es eure Daten sind und selbst wenn jemand bei euch einbricht habt ihr so wenigstens die Sicherheit, dass eure Daten sicher vor unbefugtem Zugriff sind. Die Polizei kann sonstwas erzählen und natürlich anderweitig überwachen, aber auf die Daten auf der Festplatte kommen sie bei einer stinknormalen Hausdurchsuchung bzw. Beschlagnahmung nicht ran.
    Es ist schlichtweg fahrlässig sowas nicht zu machen. Aber es ist schon fast saudumm wenn man sich mit politischen Themen oder eben S21 auseinandersetzt. Egal ob man auf einer Baustelle filmt oder eben als z.B. ehemaliger Richter mitorganisiert. Und dann kann man sich mal überlegen, wie man wo welche Dienste im Netz nutzt, aber das ist kompliziert und nicht jedem zuzumuten und ein anderes Thema…

  6. ja da sieht man wieder das polizei und justiz ihren eigenen brei gekocht haben und wir die demonstranten sollen es auslöffeln nein so geht das nicht.
    liebe polizei und justiz den brei dürft ihr selber auslöffeln wir machen das nicht. im gegensatz zur raf sind wir keine schwerverbrecher wir haben niemand um die ecke gebracht vieleicht in gedanken der eine oder andere schon. aber bekanntlich die gedanken sind noch frei.

  7. Uwe Mannke sagt:

    Es gab mal eine schöne Dissertation im Internet, die man sich herunterladen konnte: „Kratologische Überlegungen zur Wechselwirkung von ordentlicher Gewalt und systemoppositioneller Gewalt“, vorgelegt von Reinhard Höntzsch. Da findet sich folgende Passage:
    „In den `Verhandlungen des 38. Deutschen Juristentages 1951` wurde festgestellt: „Wenn es gelingt, im Bewußtsein des Volkes die Vorstellung über die Legitimität der Staatsgewalt zu schwächen, und ihm (dafür; im Original) den Glauben an die Berechtigung der revolutionären Idee zu geben, so daß es im Konfliktfall der Autorität des Revolutionärs folgt und dem Staat den Gehorsam aufsagt, dann ist die Revolution am Ziel“ (zit. n. Cobler 1976, 56).
    Um diesen `Bewußtseinumschwung` nicht eintreten zu lassen, „die Staatsräson zu erhalten und das Monopol staatlicher Gewalt unangefochten ausüben zu können“ (Cobler 1976, 56), wurde mit dem ersten Strafrechtsänderungsgesetz ein neues politisches Strafrecht eingeführt. Es „war darauf angelegt, den Schutz des Staates möglichst weit vorzuverlegen“ (Gössner 1994b, 51).
    Der damalige Bundesjustizminister Thomas Dehler (1949-1953; FDP) beabsichtigte, die „Staatsfeinde zu treffen und unschädlich zu machen, bevor sie in Aktion treten“ (Dehler 1950, zit. n. Cobler 1976, 57) können. Der Rechtsanwalt und Strafverteidiger Heinrich Hannover sieht den Zweck des ersten Strafrechtsänderungsgesetzes darin, das bisher am tatbestandmäßigen Handeln orientierte Strafrecht darauf abzustellen, politische Gesinnungen zu verfolgen und deren weit gefasste Straftatbestände den politischen Wertungen der Minister, Richter und Staatsanwälte alle Beurteilungsmöglichkeiten offen zu lassen (vgl. Hannover 1978, 64ff). Der Jurist Sebastian Cobler konstatiert den Änderungen, daß „Gewalt nicht erst in der Ausübung unmittelbaren physischen Zwangs gesehen wird, sondern schon in der Ankündigung und Anwendung passiven Widerstandes, wobei im einen wie im anderen Fall allein der angestrebte Zweck, das Ziel des Handelns oder des Verhaltens über die Strafbarkeit entscheidet. Das Monopol, legitime und illegitime Gewalt zu definieren, liegt in den Händen des Staatsschutzes; er befindet darüber, welche Worte oder Handlungen `staatserhaltend` oder `staatsfeindlich` sind“ (Cobler 1976, 58).“

    Hier ist anzumerken, dass die Verfassung dieses realen Staates wohl von über 90% der arbeitenden Bevölkerung so mitgetragen wird. Wer also etwas anderes will als eine solche Gesellschaft und einen solchen Staat, wird sich auf andere Mittel als die des sogenannten Widerstandes besinnen müssen.

    Auch der „Widerstand“ ist ja kein wirklich lebendiger sondern ein historischer Begriff. Was wir hier betreiben, ist eine Verlängerung einer Unwirklichkeit. Und für die mitlesenden Staatsschützer sei gesagt, dass es sich bei meinem Aufschrieb nicht wirklich um Literatur handelt. Nur wer die Dissertation tatsächlich von Anfang bis Ende liest, weiß, dass sich alles, was wir hier in Stuttgart betreiben in verschiedenen Eskalationsstufen schon einmal abgespielt hat und noch nicht wirklich viel daraus gelernt wurde. Abschließend sei auf den Hegelspruch am Bahnhof verwiesen: „dass diese Furcht zu irren schon der Irrtum selbst ist“. Es geht darum, erst einmal zu resignieren und neu nachzudenken, um nicht aufzugeben.

  8. KChristoph sagt:

    Herzliche Grüße aus „Hannover21“ !
    s. HIER

  9. Thomas A sagt:

    Irgendwie sind allen Beteiligten diese Sachen klar. Aber die Kommentare helfen um das geordnet zu kriegen. Was der einen ESM als Werkzeug zum verdeckten Staatsstreich ist, ist den anderen ein Rahmenbefehl. Daß man den Eindruck gewinnt, daß zusätzlich die Teilung von administrativer, judikativer und legislativer Gewalt sich wg einem Bahnhof im Gegensatz zur NSUgeschichte vermischen ist schokierend. Wenn Parkgebet Stufe 5 ist, dann ist Ausländermord Stufe 3 oder was ? Wieso ist Stickelberger verdammt noch mal immer noch Sozialdemokrat.
    Aus den Fazits ergeben sich eigentlich nur heftige Konsequenzen. Unter anderem, haben nach dem staatlichen Besuch alle Heimgesuchten hinterher alles dekontaminierte wieder gefunden und gesäubert ?

  10. K. Neumann sagt:

    Zitat Herr Reicherter: „Untersuchungsausschuss des Landtags zum Polizeieinsatz vom 30.9.2010 behauptet, verdeckte Ermittlungen der Sicherheitsbehörden bei Stuttgart 21 richteten sich nur gegen Extremisten, nicht gegen den bürgerlichen Widerstand. Wenn diese Aussage wahrheitsgemäß war, hat sich dies unter Grün – Rot dramatisch geändert.“

    Herr Kretschmann firmiert als einer der beliebtesten Landespolitiker. Er und seine rot lackierte schwarze Truppe hat offensichtlich die schwarzen Herzen im Sturm erobert und nach dieser Schlussbemerkung Herrn Reicherters dann wohl auch zu recht.

    In der Vorstellung bei dem anderen Teil der Landeskinder vertreten die Herren Kretschmann, Gall, Stickelberger und Co. die Wende, die nun endlich alles in Richtung Rechtsstaat durch Entfilzung bewegen kann.

    Diese rot-grüne Landesregierung kann daher die Arbeit der CDU besser fortsetzen, als diese es selbst je hätte tun können. Ohne Gezeter der Presse oder grossen Teilen der Bevölkerung. Denn Herr Kretschmann ist der grosse Konsens. Unter den Dummen auf allen Seiten. Und in der Verwaltung sowieso.

    Die nächste schwarze Landesregierung wird die Früchte dieser Politik ernten und einfahren und bei Kritik dann zu recht auf die grün-roten Wendepolitiker verweisen.
    Herr Hauk hat sich insofern bereits einmal neidlos bewundernd in diesem Sinne zur Regierungsarbeit des Herrn Kretschmann geäussert.

    Intelligenz ist unter diesen Bedingungen, und sie waren noch nie und nirgends anders, eine schwere Bürde. Nicht jeder kann es sich so leicht machen wie die Kretschmänner, Ammlers und Sckerls wie wir das an allen Beiträgen hier vermerken müssen.

    In den grossen und ethisch tragenden Volksmythen der Menschheit erhebt sich gegen so viel geballte Anmassung gegen über der getretenen Natur und dem missbrauchten Menschen, wie wir das bei diesem Projekt durchgängig gültig für alle Ebenen erkennen, auf der Spitze des Dramas im allgemeinen die Natur, um die Dummen über die sie führenden und masslos fordernden Klugen hart zu belehren. Was bisher offensichtlich immer ohne Folgen blieb.

    Die Frage ist: bietet dieses Drama die Voraussetzungen dafür oder haben wir die Spitze erreicht? Ich meine Ja. Beides.

  11. Peter Illert sagt:

    Schon merkwürdig, dass hier einige von der Landesregierung Wunder erwarten, deren Chef Kretschmann aber dafür kritisieren , dass er an Wunder glaubt (solche von oben oder von der Seite, von unten wohl kaum…)
    Die Grünen sind nun mal eine Partei des Besitz- und des Bildungsbürgertums und benehmen sich auch so. Ein Machtwechsel zurück zu einer erneuerten CDU wäre nur mässig spürbar.
    Die Chancen, Stuttgart 21 noch loszuwerden, stehen nach den Machtwechseln im Landtag und im Rathaus doch gar nicht so schlecht – wenn Rot-Grün im Bund eine Mehrheit bekommt.
    Ganz einfach, weil Stuttgart 21 zwar ein Provinzthema, aber eins mit bundesweiter Bedeutung unter Verantwortung der Bundesregierung ist. Da könnten die Grünen in den eigenen Reihen Punkte machen, ohne dass es die SPD viel kostet.

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