Muster: Strafanzeige – überarbeitete Version

An die
Staatsanwaltschaft Stuttgart
Neckarstraße 145
70190 Stuttgart

Telefax 0711/921-4009

Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen Untreue nach § 263 und § 266 StGB
gegen

Günther H. Oettinger European Commissioner for Energy,
B - 1049 Brussels (Belgium), Ministerpräsident von Baden-Württemberg a.D.
Genaue ladungsfähige Anschrift unbekannt

Wolfgang Schuster, Oberbürgermeister,
Rathaus, Marktplatz 1 , 70173 Stuttgart

Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender, Deutsche Bahn AG, Potsdamer Platz 2,
10785 Berlin

Hartmut Mehdorn, Vorstandsvorsitzender a.D. Deutsche Bahn AG
Ladungsfähige Anschrift unbekannt

Jeanette Wopperer, Regionaldirektorin, Verband Region Stuttgart
Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart

Begründung der Strafanzeige
Die angezeigten Personen haben als Mitglieder des Lenkungskreises Stuttgart 21 am
2. April 2009 die Finanzierungsvereinbarung für Stuttgart 21 unterzeichnet bzw. im Falle
der angezeigten Person Hartmut Mehdorn, im Auftrag unterzeichnen lassen.
Begründet wurde die Finanzierungsvereinbarung für Stuttgart 21 von den Mitgliedern des
Lenkungskreises unter anderem mit der begrenzten Kapazität des bestehenden
Stuttgarter Kopfbahnhofs und der höheren Leistungsfähigkeit eines unterirdischen
Durchgangsbahnhofs.
Zudem wurden schnellere Zugverbindungen als Begründung für die Neuordnung
des Bahnknotens Stuttgart und für den Bau der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm
angeführt.
Nach der am 10. Dezember 2009 bekannt gewordenen aktualisierten Kostenkalkulation
kostet das Projekt Stuttgart 21 4,088 Milliarden Euro. An der Finanzierung beteiligen sich
die Projektpartner und der im landes- und städtischen Besitz befindliche Flughafen
Stuttgart nach folgendem Schlüssel:
Deutsche Bahn AG: 1.469 Millionen Euro
Bund: 1.229,4 Millionen Euro
Land: 823,8 Millionen Euro
Landeshauptstadt Stuttgart: 238,5 Millionen Euro
Flughafen Stuttgart: 227,2 Millionen Euro
Verband Region Stuttgart: 100 Millionen Euro
Aufgrund der zustimmenden Kenntnisnahme der aktualisierten Kostenkalkulation durch
den Lenkungskreis erfolgte am 2. Februar 2010 der offizielle Baustart von Stuttgart 21
unter Anwesenheit der angezeigten Personen Oettinger, Grube, Schuster und Wopperer
mit einer Festveranstaltung im Stuttgarter Hauptbahnhof.
Im Juli 2010 wurde eine bislang geheim gehaltene Studie der schweizerischen
Beratungsfirma sma+ Partner an das Verkehrsministerium aus dem Jahr 2008 zur
Fahrplangestaltung des neuen Bahnknotens Stuttgart 21 öffentlich bekannt. In der
Studie, die von der landeseigenen Nahverkehrsgesellschaft beauftragt wurde, wird das
Vorhaben Stuttgart 21 aufgrund seiner geplanten bahnverkehrlichen Infrastruktur als
unterdimensioniert und störanfällig eingestuft. Die Ergebnisse der Studie bescheinigen,
dass der bahnverkehrliche Nutzen von Stuttgart 21 im Vergleich zur heutigen
Verkehrsinfrastruktur des Stuttgarter Kopfbahnhofs vernachlässigbar ist, teilweise sogar
Verbindungslinien verhindert, und dies bei Investitionen von rund sieben Milliarden Euro.
Daraus ergibt sich ein strafrechtlich relevantes Verhalten der angezeigten Personen.
Diese haben sich mit der Unterzeichnung der Finanzierungsvereinbarung und / oder der
zustimmenden Kenntnisnahme der aktualisierten Kostenberechnung wissentlich untreu
im Sinne von § 266 Strafgesetzbuch verhalten, indem sie öffentliches Vermögen bzw.
Unternehmensvermögen nicht Nutzen bringend verwenden bzw. investieren.
Der Untreuevorwurf wird insgesamt nicht entkräftet durch mehrheitliche Entscheidungen
für Stuttgart 21 innerhalb legislativer Gremien (Bundestag, baden-württembergischer
Landtag, Regionalversammlung Stuttgart, Gemeinderat Stuttgart), da diesen die sma-
Studie vom Lenkungskreis Stuttgart 21 und dessen Mitgliedern vorenthalten wurde.
Vielmehr ergibt sich gegen die angezeigten Personen dadurch zusätzlich der Tatverdacht
des Betrugs nach § 263 StGB.
Zudem votierten die legislativen Gremien für Stuttgart 21 in Kenntnis einer
Kostenkalkulation, die mittlerweile durch die aktualisierte Kalkulation vom 10. 12. 2009
veraltet ist.

Es besteht daher der Verdacht, dass der angezeigte Günther H. Oettinger als
Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg zusätzlich seinen Amtseid verletzt hat.
Die zuständige Staatsanwaltschaft wird deshalb aufgefordert, ein förmliches
Ermittlungsverfahren gegen die angezeigten Personen wegen strafrechtlich relevanter
Vergehen nach § 266 und § 263 StGB einzuleiten.

Beweismittel sollten der Staatsanwaltschaft bereits vorliegen bzw. auch hinlänglich bekannt sein.

Begründung:
Derzeit gibt es keine legale Alternative zum Schutz des Bahnhofsgebäudes, die geeignet wäre den Abbruch des akut bedrohten Nordflügels noch zu verhindern.
Ebenso wie ich spricht sich die deutliche Bürgermehrheit für den Erhalt des Hauptbahnhofgebäudes sowie des Schlossgartens aus.

Ein Vorhaben, das offenbar weder durch legitime noch legale Anstrengungen von Seiten der Verantwortlichen, und somit gegen den Willen von Bürgerinnen und Bürgern, durchgeführt werden soll, ist mit allen legalen Mitteln zu stoppen.

Mit freundlichen Grüßen

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18 Antworten zu Muster: Strafanzeige – überarbeitete Version

  1. Pingback: Auch heute wieder Montagsdemonstration gegen Stuttgart 21 | Eisenbahnjournal Zughalt.de

  2. S.Toni sagt:

    Hier eine 3-seitige Version als PDF mit Feldern:
    http://home.arcor.de/s2.toni/Strafanzeige-Stuttgart-21.pdf

  3. Thomas sagt:

    BTW: Gab es da nicht noch die Geschichte mit der „vergessenen“ Prüfung der Urheberrechte bei der Vorbereitung des Wettbewerbs und dem Planfeststellungsverfahren?

    • Ruth Gisela Evers sagt:

      Liebe Kopfbahnhof-Freunde,

      was könnte die schlimmste Konsequenz für jeden einzelnen von uns sein, wenn wir einen solchen Brief an die Staatsanwaltschaft senden? Ich weiß z.B., dass sich Peter Dübbers keine einstweilige Verfügung leisten kann.

      Ruth Gisela Evers, Tel. 83 36 29

  4. Laya Hauser sagt:

    Im Internet gegoogelt:

    Strafanzeige sollte gestellt werden, wenn man vermutet, dass eine Straftat begangen wurde. Ob eine Straftat begangen wurde, wird dann von der Justiz geprüft.
    Wichtig ist: man muss nicht beweisen, dass eine Straftat begangen wurde. Dies bedeutet aber nicht, dass man einfach eine Strafanzeige stellen kann. Missbraucht man dieses Instrument und es wird nachgewiesen, dass man von der Unschuld des Verdächtigten hätte wissen müssen, kann man selbst Ziel einer Strafverfolgung werden: wegen „falscher Verdächtigung“ bzw. „Verleumdung“.
    Wie erstattet man Strafanzeige?
    Eine Strafanzeige kann bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erfolgen. Ob man dies mündlich oder schriftlich macht, ist egal. Der Durchschnittsbürger ist kein Rechtsexperte. Daher sollen Fachleute entscheiden, ob und welcher Verstoß vorliegt. Deshalb empfiehlt es sich, eine Strafanzeige vorsichtshalber wegen „aller in Betracht kommenden Delikte“ zu stellen.

    P.S.: ich denke, die Anzeige ist klar und deutlich und weit davon entfernt eine Verleumdung zu sein. Oder hat jemand eine andere Ansicht. Ich gehe jetzt dann zum Fax.

  5. Laya Hauser sagt:

    http://www.anwaltsinfo.de/rechtaktuell/beitraege/dieeinstweiligeverfuegung/index.html

    http://de.wikipedia.org/wiki/Vorläufiger_Rechtsschutz :

    Erweist sich eine einstweilige Verfügung als ungerechtfertigt (vgl. § 945 ZPO), so kann der Gegner gegen den Antragsteller einenSchadensersatzanspruch geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn den Antragsteller keine Schuld trifft. Aus diesem Grund stellt das Erwirken einer einstweiligen Verfügung stets ein Kostenrisiko für den Antragsteller dar.

  6. Laya Hauser sagt:

    So habe ich wieder einmal etwas gelernt:
    Mein Brief an die Staatsanwaltschaft:

    Betr.: Strafanzeige und einstweilige Verfügung im Eilverfahren

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit möchte ich meinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurückziehen.

    Ich habe aus dem Gefühl höchster Dinglichkeit diesen Antrag gestellt, ohne zu wissen, was für finanzielle Kosten hierdurch auf mich kommen können.
    Ich wäre dem leider nicht gewachsen, auch wenn ich nach wie vor von der Berechtigung und Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren überzeugt bin.

    Bestehen bleibt meine Strafanzeige und meine Bitte Recht walten zu lassen, bevor unser gut funktionierender und ausbaufähiger Bahnhof und unsere Demokratie noch weiter zerstört werden.

    Mit freundlichem Gruß

  7. Bernhard sagt:

    a href=““ title=“Verfügung vom 6. August“>
    Ich habe eine Antwort der Staatsanwaltschaft (gez. Oberstaatsanwalt Häußler) auf mein Schreiben bekommen, das meiner Anzeige wegen Untreue und Betrugs „keine Folge gegeben (§152 Abs. 2 STPO) “ wird.
    Die Ablehnung wird auf 3 Seiten begründet…

    Hat sonst schon jemand Rückmeldung von der Staatsanwaltschaft?

  8. S.Toni sagt:

    Hallo Bernhard,
    ja, alle haben die gleiche Antwort erhalten.

    S.Toni

  9. Kerstin sagt:

    Was ist denn die Begründung?

    Habe eben das Anzeige-Schreiben gelesen und überlege, es noch abzuschicken. Sinnvoll? Vor allem in Betracht der finanziellen Aspekte, die ihr hier diskutiert habt.

    Bin sehr gespannt auf Antwort und sende liebe Grüße!

  10. Anke Brehm sagt:

    Ich halte die Formulierung dieser Strafanzeige in einigen Teilen für unsachgemäß.

    Das ganze Blabla mit \Schutz des Bahnhofsgebäudes\ und \deutliche Bürgermehrheit\ spielt für eine Strafanzeige keine Rolle und macht nur deutlich, dass diejenigen, die die Anzeige gestellt haben, selbst keine Juristen sind. So jedenfalls mein Eindruck.
    Ich bin auch keine Juristin. Aber wir sollten doch welche in unseren Reihen haben, die sowas besser hinkriegen.
    Eine gemeinsame Sammelklage unter Federführung eines guten Juristen würde zumindest nicht so leichtfertig, lapidar und ohne Begründung abgeschmettert werden.

  11. Grips ImHirn sagt:

    Fangt an, euer Gehirn zu benutzen!
    (Da hat ein t gefehlt)

  12. calio sagt:

    soviel aufwand für eine ablehnung. ja, das hat sich doch gelohnt.

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