Medienberichte 14.10.

Frankfurter Rundschau: Geißler organisiert runden Tisch
Schwäbisches Tagblatt: Ex-Richter: Einsatz war rechtswidrig
(Hier die orig Dienstaufsichtsbeschwerde)
SWP: Stuttgart-21-Schlichter Geißler erhält rechte Hand
FAZ: Castor-Proteste -Aufruf zu „zivilem Ungehorsam“
Stuttgarter Zeitung: Der Krach des großen Bürgerchors
ZEIT: Warum die Schlichtung zu spät kommt
Stuttgarter Zeitung: Bahn ignoriert Order der AufsichtsbehördeFrankfurter Rundschau: Gericht hätte Baumfällungen wohl gestoppt
DDP: Gericht zweifelt Rechtmäßigkeit von Baumfällungen für "Stuttgart 21" an
SWR: "Abkratzprämie" für Stuttgart-21-Aufkleber beendet
ZEIT: Stuttgart 21: Geißler will loslegen
ZEIT: Ein bisschen Frieden vor der Schlichtung
Stuttgarter Zeitung: Untersuchungsausschuss zu Polizeieinsatz -Grüne und SPD uneins
Telepolis: Stuttgart 21 - wer zieht die Notbremse?
Schwäbisches Tagblatt: OB Schuster soll "Gurkenkönig" werden
Wissen.de: Stuttgarter Bahnhofsmission
Stuttgarter Zeitung: Joe Bauer - Das Ende der Röhre

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Eine Antwort zu Medienberichte 14.10.

  1. Votteler Jürgen sagt:

    Wie sieht´s aus im Hinterland?

    Möchte an dieser Stelle mal kurz Bescheid geben, wie die S21-Debatte in Oberschwaben derzeit ausschaut. Es handelt sich dabei um eine Momentaufnahme anhand dreier Leserbriefe in der Schwäbischen Zeitung vom 9.10., welche zusammgefasst folgenden Inhalts waren: „…In langwierigen und demokratischen Verfahren – wie in einem Rechtsstaat üblich – wurde S21 ermöglicht. Ist es demokratisch, wenn jetzt 20000 bis 30000 Gegner den Baustopp fordern? Warum akzeptieren sie nicht die demokratisch legitimierte Entscheidung und werfen den Befürwortern undemokratisches Verhalten vor? Wir im Süden benötigen eine schnellere Anbindung an Stuttgart. Zu den Kosten: BW hat über den Finanzausgleich in östlichen und nördlichen Ländern schon unwichtige Projekte mitfinanziert… / …Die S21-Gegner sollten Respekt vor der parlamentarischen Entscheidung treffen, es sei denn, sie wollen die repräsentative Demokratie abschaffen. Die Arroganz geht nun schon so weit, daß nur noch weitere Gespräche geführt werden, wenn die Maximalforderung (Baustopp) erfüllt wird. Es werden von den Anführern der Proteste große Chancen vertan: z.B. die Änderung der Landesverfassung, damit Volksentscheide leichter durchsetzbar sind… / …Was ist der Volkswille? Der von den Demonstranten oder der von der zustimmenden, schweigenden Mehrheit? Wir leben in einer Zeit, in der gewisse Gruppen sich den Leitsatz zu eigen gemacht haben ‚Wir sind dafür, daß wir dagegen sind.‘ – egal, welcher Schaden dem Staat zugefügt wird. Auch wenn die kosten auf 10 Milliarden steigen sollten, was ist daran so schlimm, die Kosten verteilen sich ja auf zehn Jahre.“
    Als Reaktion schrieb ich meinerseits folgenden Leserbrief, welchen die Schwäbische Zeitung mit Hinweis auf Platzmangel allerdings nicht veröffentlichte.
    „Den Schreibern der Leserbriefe vom 9.10. möchte ich ans Herz legen, folgende Punkte in ihren Betrachtungen zu S21 zu berücksichtigen.
    1. Die S21-Kritiker wünschen sehr wohl eine Verbesserung der Stuttgarter Bahnanbindung und Infrastruktur des Landes, jedoch mit einer kostengünstigeren und technisch sinnvolleren Variante, die überdies mehr Planungssicherheit gewährt.
    2. Der gern und viel zitierte Satz vom demokratischen Verfahren täuscht über die Tatsache hinweg, daß das Verfahren auf Basis erheblich geschönter Zahlen und Gutachten durchgeführt wurde.
    3. Die Beschlüsse zu S21 wurden noch vor Eintritt der Wirtschaftskrise und dem resultierenden Rekord-Schuldenhoch gefaßt. Was in fetten Jahren geplant wurde, kann nicht in mageren Jahren umgesetzt werden.
    4. Es ist demokratisch legitim, getroffene Entscheidungen jederzeit aufgrund neuer Sachverhalte in Frage zu stellen und eine nochmalige Überprüfung bzw. Erwägung von Alternativen zu fordern.
    5. Es wurde einst ein Volksentscheid versprochen, sollten die Kosten eine bestimmte Grenze überschreiten. Diese ist längst überschritten, das Versprechen aber wurde nicht eingelöst. Mit ein Grund für die Baustoppforderung.
    6. Das Mehrheitsverhältnis von Befürwortern und Gegnern kann nur in einer Volksabstimmung festgestellt werden. Vermutungen über ’schweigende Mehrheiten‘ sind diesbezüglich irrelevant.
    7. Eine Änderung der Landesverfassung für Volksentscheide kann in keinster Weise von S21 abhängig gemacht werden, ein solcher Versuch wäre zutiefst undemokratisch.“

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