Gegen den Pfeffersprayer wird nicht ermittelt

Die Staatsanwaltschaft wird keine Ermittlungen gegen den Pfeffersprayer aufnehmen, der in einem Video zu sehen war, das während der Pressekonferenz der Polizei zum 30.09.2010 gezeigt wurde. taz berichtet. Viele YouTube-Nutzer sahen das Video und stellten Vermutungen an, dass es sich um einen als Demonstranten "getarnten" Polizisten, einen sog. agent provocateur handeln könne. Die Begründung der Staatsanwaltschaft:

Eine Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft sagte der taz zu dem Fall: "Wir haben das Video geprüft. Dass es sich dabei um einen Polizisten handeln könnte, ist eine haltlose Vermutung." Die Staatsanwaltschaft habe deshalb keine weiteren Schritte eingeleitet. Auch ein Ermittlungsverfahren sei nicht eingeleitet worden.

Es wird nicht ermittelt, weil es sich wahrscheinlich nicht um einen Polizisten handelt? Arno fragt zurecht, ob das im Umkehrschluss heißt, dass jetzt nur noch gegen Polizisten ermittelt werden soll.

Verkehrte Welt.

Dieser Beitrag wurde unter Presseberichte abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

10 Antworten zu Gegen den Pfeffersprayer wird nicht ermittelt

  1. nico sagt:

    Ist einfach nicht zu fassen…

    Solche Fälle gibt es immer und überall, kam diese Woche zufällig im ZdF ein sehenswerter Film; „Kongo“.

    http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/beitrag/video/1163454/Kongo

  2. Floyd sagt:

    Jetzt mal unabhängig ob es ein „Agent Provocateur“ war oder tatsächlich ein Demonstrant, auf jeden Fall müsste weiter gegen „Unbekannt“ ermittelt werden? Für mich bedeutet die Einstellung der Ermittlung, dass man nicht davon ausgeht, dass es ein Demonstrant war, sonst würde man da am Ball bleiben. Wer sich bei flauer Beweislage gegen Demonstranten so eine Chance nehmen lässt, der…. Na ja, ein Schelm wer Böses dabei denkt…

  3. Marcox sagt:

    Zunächst sollte doch allen klar sein, dass es sich bei den Polizisten um Hilfsbemte der Staatsanwaltschaft handelt. Alleine aus dieser Bezeichnung heraus müsste doch hoffentlich der gutgläubigste Bürger spühren aus welcher Richtung der Wind weht?! Wen es interessiert kann ja mal das hier durchlesen. Die rechtliche Würdigung der STA Stuttgart könnte ein anderer Staatsanwalt eben so ausführlich so texten, dass es gegen den/die Beamten ausfallen würde. Alles Auslegungssache!

    http://ratzingeronline.blog.de/2010/10/04/verfahren-s21-pruegelpolizisten-eingestellt-9519209/

  4. Gutachten! sagt:

    Wenn die Staatsanwaltschaft keine Lust hat, soll doch RA Markus Mauz einen Gutachter damit beauftragen, herauszufinden ob die Augenpartie der Sprayers zu einem Polizisten der BFE passt. Sowas ist ja heutzutage möglich.
    Und für die Kosten einen Spendenaufruf starten.

  5. Stefan sagt:

    Ich hab durch zufall endeckt das ich auch einen Pfeffersprayer gefilmt habe.

    http://www.youtube.com/watch?v=kRxtjKo3LSU
    Ich habe das Orginal(Bessere Qualitat) gesichert.
    Wenn es jemand gäbe der Ahnung hat könnt man vieleicht ein Bild aus dem Film ziehen. Der Sprayer ist 2 mal kurz nur teilweise vermummt zu erkennen.
    Wer das machen könnte sollte mich bitte über den Youtubeaccount anschreiben.

    • Fink sagt:

      Könnte sehr wertvoll sein aber auch Schuss nach hinten
      wenn das Polizei als weiteren „Beweis“ für sich vereinnahmt.
      Würde das mal vorläufig aus youtube rausnehmen
      und nur unseren Spezialisten direkt (wem ?) zukommen lassen. Mir scheint das ist anderer Sprayer ? Spritzt nicht so nach unten wie Polizeivideo, oder ?

      Klar ist allerdings daß mehrere BFE-ler den Sprayer klar sehen aber NICHTS unternehmen während sie sonst brutal durchgreifen. Eigentlich schon Beweis genug.
      Womöglich ist da auch gar kein Reizgas drin.

      Am besten Originalvideo auch außerhalb Deiner Wohnung
      speichern. Kann sehr wertvoll sein.

      • fsfsd sagt:

        @fink

        Also ich denke, es sollte um die Wahrheit gehen. Egal, ob sie am Ende lautet, dass die Pfeffersprayer alles Polizeiprovacateure oder alle doch Demonstranten waren. Oder auch halb/halb.

        Videos, die der Wahrheitsfindung dienen können, zurückzuhalten oder verschwinden zu lassen, nur weil befürchtet wird, dass sich eine Wahrheit rausstellen könnte, die man sich nicht wünschen würde, halte ich für grundfalsch.

  6. Uli sagt:

    Hallo ihr,

    wenn das Verfahren gegen den Cop eingestellt wurde, der geprügelt hat, ist es wichtig, dass Betroffene ein Klageerzwingungsverfahren einleiten und den Beamten, der das Verfahren niedergeschlagen hat, wegen Strafvereitelung im Amt anzeigen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Klageerzwingungsverfahren

    Dann MUSS sich weiter mit der Materie befasst werden! Einfach so durchkommen darf man sie nicht lassen

Kommentare sind geschlossen.