Wolfgang Sternstein: Ist Ziviler Ungehorsam gegen Stuttgart 21 gerechtfertigt?

In diesem Essay legt Dr. Wolfgang Sternstein dar, warum Ziviler Ungehorsam gegen Stuttgart 21 legitim ist.

Diese Frage zu beantworten ist nicht unwichtig, da sich einer aktuellen Umfrage des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB) zufolge 90 Prozent der Stuttgart-21-Gegner bereit erklärten, ihre Ziele „auch mit den Mitteln des Zivilen Ungehorsams, zum Beispiel mit Besetzungen und Blockaden, zu erreichen“ (Pressemitteilung des WZB vom 27.10.2010). Bevor wir die Frage beantworten, muss zuerst geklärt werden, was Ziviler Ungehorsam ist.

Wie so oft gibt es auch über den zivilen Ungehorsam verschiedene und teilweise sogar gegensätzliche Vorstellungen. Mein Versuch einer Definition steht in der Tradition so berühmter Männer wie Henry David Thoreau, Mahatma Gandhi und Martin Luther King. Sie waren nicht nur leidenschaftliche Befürworter, sondern auch Praktiker des Zivilen Ungehorsams.

Der Amerikaner Thoreau schrieb 1849 einen grundlegenden Essay „Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat“, in dem er zur Steuerverweigerung aus Protest gegen die Negersklaverei und den Raubkrieg der USA gegen Mexiko von 1846-48 aufrief. Aber erst Gandhi und King nahmen den Zivilen Ungehorsam als „Waffe“ in das Arsenal der Methoden des gewaltfreien Kampfes auf.

Sie verstanden darunter die absichtliche Übertretung von Gesetzen oder gesetzesähnlichen Vorschriften sowie die Gehorsamsverweigerung gegenüber amtlichen oder polizeilichen Anweisungen mit dem Ziel, staatliches Unrecht oder staatliche Korruption zu beseitigen. Ziviler Ungehorsam in diesem Sinne sollte „zivil“, das heißt offen, gesprächsbereit und gewaltfrei sein. Dazu gehört auch die Bereitschaft, die für die Gesetzesübertretung verhängte Sanktion klaglos hinzunehmen. Das gilt selbstverständlich nicht für die Fälle, in denen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit von Seiten der Polizei grob missachtet wird. Auch ist es den Ungehorsamen unbenommen, ihr Handeln vor Gericht zu begründen und zu rechtfertigen. Wer Zivilen Ungehorsam leistet, stellt weder den Rechtsstaat noch die Demokratie als Staatsform in Frage. Im Gegenteil, den Ungehorsamen geht es um ihre Verbesserung, nicht um ihre Zerstörung. Durch die Bereitschaft, Nachteile und Strafen hinzunehmen, bekunden sie vielmehr ihren Respekt vor dem Recht als solchem und appellieren an die Regierung und die Parlamente, die angefochtene Entscheidung noch einmal zu überdenken. Massenhafter ziviler Ungehorsam kann die Rücknahme der angefochtenen Entscheidung erzwingen. Nach Meinung Gandhis ist er sogar ein geeignetes Mittel, eine Diktatur, ja selbst ein totalitäres Regime zu stürzen.

Allerdings haben nach meiner Beobachtung sowohl die Gegner als auch die Befürworter von Stuttgart 21 keine klare Vorstellung davon, was Ziviler Ungehorsam in dem von mir beschriebenen Sinn bedeutet. Viele Gegner des Projekts meinen, Straßen- oder Sitzblockaden seien durch die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und freie Versammlung, die zusammen das Demonstrationsrecht bilden, gedeckt. Das ist jedoch nicht der Fall. Akte des Zivilen Ungehorsams stellen strafbare Handlungen dar, die als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat geahndet werden können.

Bei den Befürwortern von Stuttgart 21 ist dagegen die Auffassung verbreitet, jede rechtswidrige Handlung sei an sich bereits kriminell und moralisch verwerflich. Wer Zivilen Ungehorsam leiste, terrorisiere die Bürger und wolle Politik und Presse einschüchtern, schreibt beispielsweise Heinz Walde in einem Leserbrief. „Es ist, wie es immer ist – wenn einem die Argumente ausgehen, wird zu Gewalt und Terror gegriffen.“ (Sonntag Aktuell, 32.10.2010, S. 6)

Gandhi sah im Zivilen Ungehorsam ein unverzichtbares Recht, das jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Er schreibt: „Ich wünschte, ich könnte jedermann davon überzeugen, dass Ziviler Ungehorsam das angeborene Recht jedes Bürgers ist. Er kann es nicht preisgeben, ohne sein Menschsein preiszugeben. Ziviler Ungehorsam führt niemals zu Chaos und Gesetzlosigkeit. Krimineller Ungehorsam hingegen kann dazu führen. Jeder Staat unterdrückt kriminellen Ungehorsam mit Gewalt. Andernfalls würde er zugrunde gehen. Doch Zivilen Ungehorsam zu unterdrücken heißt, das Gewissen in Ketten legen zu wollen. Ziviler Ungehorsam kann nur zu Stärke und Lauterkeit führen. Ein Anhänger des Zivilen Widerstands greift niemals zu den Waffen und ist deshalb für einen Staat, der bereit ist, der Stimme der öffentlichen Meinung sein Gehör zu schenken, keine Gefahr.

Es lässt sich darüber streiten, ob die Anwendung von Zivilem Ungehorsam auf ein bestimmtes Vorgehen oder Gesetz ratsam ist; auch kann man zu Aufschub und Vorsicht bei seiner Anwendung raten. Doch das Recht auf zivilen Ungehorsam selbst darf auf keinen Fall in Frage gestellt werden. Es handelt sich um ein angeborenes Recht, das man nicht aufgeben kann, ohne seine Selbstachtung aufzugeben.

Aber ebenso, wie wir auf unserem Recht auf Zivilen Ungehorsam bestehen, müssen wir seine Anwendung mit allen erdenklichen Einschränkungen absichern. Es sollten alle möglichen Vorkehrungen getroffen werden, um den Ausbruch von Gewalttätigkeiten oder einer allgemeinen Rechtlosigkeit zu verhindern. Auch sollten das Gebiet und der Umfang seiner Anwendung auf die unmittelbaren Erfordernisse des jeweiligen Falles begrenzt werden.“ (Jung Indien, 5.1.1922)

Es gilt folglich zu prüfen, ob die Bedingungen für Zivilen Ungehorsam – staatliches Unrecht oder staatliche Korruption – im Fall von Stuttgart 21 erfüllt sind. Von staatlichem Unrecht kann meines Erachtens keine Rede sein. Das gilt selbstverständlich nicht für den 30. September, dem „schwarzen Donnerstag“. Bei diesem Einsatz hat die Polizei den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grob missachtet. Es ist selbstverständlich, dass in einem Rechtsstaat die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Das geschieht auch durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss und durch die zuständigen Gerichte.

Geschähe es nicht, wäre das in der Tat ein Rechtfertigungsgrund für Zivilen Ungehorsam. Aber davon kann, solange die staatlichen Institutionen ihre Pflicht erfüllen, keine Rede sein.

Festzuhalten ist, der „schwarze Donnerstag“ war eine Folge des Zivilen Ungehorsams. Die Frage, ob das Projekt Stuttgart 21 Zivilen Ungehorsam von Seiten der Gegner rechtfertigt, bleibt davon unberührt. Ergebnis: Der Rechtfertigungsgrund „staatliches Unrecht“ ist in diesem Fall nicht gegeben.

Doch wie steht es mit dem Rechtfertigungsgrund „staatliche Korruption“? Bisher hat noch niemand den Verantwortlichen für das Projekt Korruption im Sinne eines Straftatbestands, das heißt Bestechlichkeit, vorgeworfen. Dieser Rechtfertigungsgrund scheidet folglich ebenfalls aus. Damit fällt die Prüfung, auf den ersten Blick betrachtet, negativ aus. Es gibt, so scheint es, keine Rechtfertigung für Zivilen Ungehorsam gegen Stuttgart 21.

Ich halte dieses Prüfungsergebnis jedoch für voreilig. Es gibt nämlich nicht nur eine Korruption im strafrechtlichen, sondern auch eine Korruption im politischen Sinn. Und diese wird den Verantwortlichen von den Projektgegnern in der Tat vorgeworfen. Sie sagen, Stuttgart 21 sei in erster Linie ein Immobilien- und kein Bahnprojekt. Am Anfang habe die „geniale Idee“ gestanden, die frei werdenden Gleisflächen für die Stadtentwicklung zu nutzen. Diese Idee habe die Planungen für das Projekt von Anfang an bestimmt. Sie sei gegen alle kritischen Einwände und Widerstände durchgesetzt worden. Es sei von oben nach unten durchregiert worden, statt wie in in einer Demokratie gefordert, von unten nach oben. Die Bürgerbeteiligung im Planungsverfahren sei damit zu einer reinen Alibiveranstaltung verkommen, weil kein Einwand, der die Grundidee in Frage stellte, ernsthaft geprüft worden sei. Der Versuch, einen Bürgerentscheid zu initiieren, sei durch Oberbürgermeister Schuster ausgehebelt worden, da er in der Zeit der Unterschriftensammlung Verträge unterzeichnet habe, die dem Bürgerentscheid die rechtliche Grundlage entzogen hätten. Auch sei die extrem lange Planungszeit von 15 Jahren keineswegs sachlich begründet gewesen, sondern dadurch verursacht worden, dass das Projekt immer wieder an den immensen Kosten und dem geringen Nutzen zu scheitern drohte. Aus diesem Grund sei es vom ehemaligen Bahnchef Ludewig auch gestoppt worden, was eine jahrelange Verzögerung zur Folge gehabt habe. Erst durch den Kauf des Bahngeländes habe die Stadt Stuttgart das Projekt wieder flott gemacht. In der Tat wirft der Grundstückskauf für nahezu eine halbe Milliarde Euro durch die Stadt Stuttgart im Frühjahr 2001 Fragen auf, zumal sich der Kaufpreis mindestens verdoppelt, rechnet man die Zinsen für die Kaufsumme hinzu, denn das gekaufte Objekt wird ja frühestens in zwanzig Jahren „geliefert“.

Ergebnis: Sollten sich diese Vorwürfe als zutreffend erweisen, ist Ziviler Ungehorsam in der Tat gerechtfertigt.

Eine letzte Frage gilt es noch zu klären. Ziviler Ungehorsam ist nach Auffassung seiner Befürworter eine ultima ratio, d.h. ein letztes Mittel, um Abhilfe zu schaffen, nachdem alle legalen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Niemand wird, meine ich, den Gegnern von Stuttgart 21 vorwerfen können, sie hätten nicht alle legalen Mittel, Abhilfe zu schaffen, ausgeschöpft. Das Ergebnis der Prüfung lautet demnach: Ziviler Ungehorsam gegen Stuttgart 21 ist, sofern die von den Gegnern erhobenen Vorwürfe zutreffen, nicht legal, aber legitim.

Dr. Wolfgang Sternstein, Hauptmannsreute 45, 70192 Stuttgart
Tel.: 0711-29 38 74, Fax: 0711-120 46 57, Email: sternstein(at)uwi-ev.de

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17 Antworten zu Wolfgang Sternstein: Ist Ziviler Ungehorsam gegen Stuttgart 21 gerechtfertigt?

  1. Sehr interessant sagt:

    Ein sehr interessanter Artikel, den alle lesen UND verstehen sollten. Demnach ist ziviler Ungehorsam nicht legal. Zudem ist er nach diesem Artikel nur legitim, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind, die derzeit aber nicht vorliegen.

    Was kann man daraus schließen? Es sollte derzeit auf zivilen Ungehorsam verzichtet werden. Ich schließe mich dem an, denn es dient zur Wiederherstellung von Frieden.

    Aufruf: Keine Blockaden, keine Beschimpfungen, Toleranz gegenüber Anderen, keine illegalen Aktionen.

    • Stefan sagt:

      Nicht zu Ende gelesen?
      Zitat: „Ungehorsam gegen Stuttgart 21 ist, sofern die von den Gegnern erhobenen Vorwürfe zutreffen, nicht legal, aber legitim. „
      Natürlich ist ziviler Ungehorsam gegen ein so offensichtliches Lobbyprojekt legitim – wenn nicht dagegen wogegen denn dann?! Und erst recht nachdem die Schlichtung in einer erneuten Volksverarschung endete. Es kann nicht sein, dass entgegen den klaren Erkenntnissen in der Schlichtung ein so absolut schwachsinniges Projekt einfach weiter gebaut wird. Dagegen kann sich jeder selbstbewußte Bürger auch mit zivilem Ungehorsam wehren.

      • Sehr interessant sagt:

        Wo sind die Beweise, dass die Vorwürfe zutreffen? Wenn man eine entsprechende Brille aufsetzt, mag man Anderes sehen. Aber entspricht es der Wirklichkeit?

      • Beobachter sagt:

        Natürlich ist ziviler Ungehorsam gegen ein so offensichtliches Lobbyprojekt legitim – wenn nicht dagegen wogegen denn dann?!

        Vielleicht gegen gar nichts, weil wir in einer Republik leben?! In einer Republik wählen sich die menschen Vertreter, die politische Entscheidungen für sie treffen. Tun die Vertreter nicht das, was ihr Auftraggeber (das Volk) will, wählt sich das Volk bei der nächsten Wahl andere Vertreter und feuert die alten.

        Glaubt man den Umfragen der letzten Woche, wird es bei der nächsten Landtagswahl mit großer Wahrscheinlichkeit keine Regierung geben, die S21 stoppen will oder wird.

        Wessen Schuld ist das? Es ist die Schuld derjenigen, die jene Vertreter, die S21 nicht stoppen wollen, den Auftrag gegeben haben, sie politisch zu vertreten.

        In einer Republik gibt es jederzeit die Möglichkeit, die Vertreter bei der nächsten Wahl auszutauschen. Wenn dies die Vertretenden nicht wollen, haben weder du noch ich noch sonst irgend jemand das Recht, so zu tun, als hätten wir das Recht, für das Volk zu sprechen.

        Wähle bei der nächsten Wahl die deiner Meinung nach richtigen Vertreter und versuche ggf. andere von deiner Meinung zu überzeugen – nicht durch Gesetzesbruch, Gewalt und Nötigung, sondern durch Argumente. Wenn diese nicht fruchten, hast du leider Pech gehabt.

  2. StefanS sagt:

    Was heisst hier nicht legal? Gesetzlich verboten? Repression als Konsequenz!

    Was heisst hier nur legitim? Nur moralisch vertretbar? Sonst ein schlechtes Gewissen mit dem man leben muss?

    Wer legitimiert Gesetzte? Einzelne? Wenige? Oder tausende Menschen die sich für etwas einsetzen?

    Also bitte: ObenBleiben! Köpfchen zeigen.

  3. Wilfried sagt:

    Die Vorwürfe gibt es schon lange – sie waren und sind der Grund für den Widerstand seit nun mehr als 15 (!) Jahren…
    (s. Chronologie von Andreas Zielcke in der Südd. Ztg. v. 19.10.2010, Der unheilbare Mangel, Zitat:

    „Von Anfang an, also seit dem 18.April 1994, weigerte sich die Bahn mit hartnäckiger Konsequenz, alternative Pläne für die Einbindung Stuttgarts in eine schnelle Fernverkehrsmagistrale Paris – Budapest oder eben nur für die Modernisierung des Stuttgarter Knotenpunkts zu entwickeln. Die absolutistische Ja/Nein-Logik, die heute den Konflikt so unlösbar erscheinen lässt, war dem Projekt vom ersten Tag an aufgebürdet. Entweder wir untertunneln die Stadt und beseitigen den Kopfbahnhof, oder alles bleibt beim Alten. So rigoros, anders gesagt, so erpresserisch setzte die Bahn die Gemeinde unter Druck.
    Und diese ließ sich bereitwillig darauf ein: eine im Vergleich zu Frankfurt und München unerhört schwache Vorstellung einer kommunalen Körperschaft. Als ob Stuttgart als Zentrum des potentesten Wirtschaftsraums in Deutschland nicht damals schon eine überragende Verhandlungsmacht gehabt hätte! Doch weit gefehlt. Die Stadt unterschrieb im November 1995 den Rahmenvertrag, ohne je auch nur, was doch in ihrem ureigensten Interesse gelegen hätte, selbst daran zu gehen, konzeptionelle Alternativen zu entwickeln, zu prüfen, durchzuspielen und durchzurechnen.
    In dem kurzen Zeitraum zwischen Sommer 1994 und Spätherbst 1995 wäre dies auch gar nicht seriös zu machen gewesen. „Ohne eigenes Konzept, aber auch ohne denkbare Alternativen geprüft zu haben, hatten sich Stuttgarts Stadtväter vertraglich verpflichtet, das Projekt mitzutragen“, schrieb etwas später, am 21. August 1996, die Süddeutsche Zeitung. „Die Unfähigkeit (oder Unwilligkeit?) der Stadt, den Bauplanungen eigene Vorstellungen entgegenzusetzen, ist frappierend.“ Roland Ostertag, Ex-Präsident der Bundesarchitektenkammer, machte die „geo- und topographische, aber auch die geistige Kessellage der Stadt“ dafür verantwortlich.
    Das waren böse Worte, aus denen die Enttäuschung über die unbegreifliche planerische Eindimensionalität der Stadtväter sprach. Ohnehin aber musste jedem, der sich informierte, klar sein, dass sich seit dem Rahmenvertrag alle Überlegungen über das „Ob“ des Projekts ebenso wie über Alternativen erübrigten. Wenn das Bild hier erlaubt ist, der Zug war 1995 abgefahren. Die Volksvertreter hatten abgesegnet, was sie selbst nie gegen Alternativen abgewogen und was sie dem von ihnen vertretenen Volk nie zur Prüfung vorgelegt hatten. Das war vor 15 Jahren.“ Der ganze Artikel ist zu empfehlen!

    Die Schlichtung brachte nun einen Großteil der schwerwiegenden Kritik (die zuvor mit den übelsten Mitteln bis zur Volksverhetzung von der S21-Seite unterdrückt werden sollte!) an die breite Öffentlichkeit, soweit sie aufnahmebereit und unverbissen folgen konnte und wollte, und bestätigte mindestens die folgenden Punkte (evtl. unvollständig und in Kürzestfassung):

    K21 ist
    1. wesentlich kostengünstiger,
    2. bahnverkehrlich leistungsfähiger und kundenfreundlicher,
    3. baulich und betrieblich ökologischer,
    4. mit keinen Risiken behaftet (Geologie, Mineralwasser),
    5. klimafreundlicher und
    6. insgesamt schonender (Denkmalschutz; Belastung der Stuttgarter; kein Abriss des „Tunellgebirges“; Schlosspark/Bäume/Naturschutz etc.).
    7. lässt sich Schritt für Schritt bauen und ist nicht auf die NBS nach Ulm angewiesen, kann sie aber sehr wohl anfahren.

    Hinzu kommen folgende, von S21-Seite fälschlich verschwiegene oder in Abrede gestellte Faktoren:

    a) K21 macht ebenfalls große Flächen für die innere Stadtentwicklung frei für eine gemischte Bebauung (Wohnen, Arbeit, Freizeit) sowie Parkerweiterung, die organisch und harmonisch mit Bürgerbeteiligung und Schritt für Schritt verwirklicht werden können, (im Sinne der Stiftung Rosenstein vielleicht sogar?). Das kann sogleich angepackt werden und nicht erst in mindestens 15 -20 Jahren, wenn alles nach S21-Plänen abgerissen sein soll.
    Nebenbei: Abschreckende Beispiele für Städtebau a la S21 bietet das schon bebaute Europaviertel samt den geplanten ECE-Klötzen mit dem Riesenparkhaus – sehr „ökologisch“ im Sinne „Verkehr von der Straße auf die Schiene“, mit U- und S-Bahn direkt daneben, nicht wahr? – da mag kein intelligenter Mensch so recht an die Kreidefresser-Versprechungen Schusters und Mappus‘ glauben (Gebranntes Kind scheut das Feuer!). Die wie Gemeinderat und Landtag bis zur Bebauung gar nicht mehr im Amt sein werden – alles Luftnummern! Vertrauen verspielt!

    b) Sowohl die dringend erforderliche und von der Bahn seit bald 20 Jahren versäumte Modernisierung des Bonatzbahnhofs (für die sie Bundesmittel kassiert und anderswo verwertet hat!) wie die städtebauliche Erschließung der freien Flächen bei Kopfbahnhof21 werden auf Jahrzehnte hinaus (auch Dauer-)Arbeitsplätze im Ländle schaffen, zumal der geringeren Größe der Gewerke wegen oft keine europaweite Ausschreibung nötig ist, was wieder den hiesigen Betrieben zugute kommt.
    Die finanziellen Mittel des Bundes gehen dabei übrigens nicht verloren, da sie nicht an das Projekt S21 gebunden sind.

    c) Die Neubaustrecke nach Ulm kann oder eben auch nicht jetzt oder später so oder anders gebaut werden. Dazu muss endlich eine EHRLICHE Kosten-Nutzen-Rechnung aus dem Verkehrsministerium in Berlin her, und zwar ohne Berechnung des Güterverkehrs, den es gar nicht gibt. Dann muss man sehen, was in Deutschland vordringlich und wie viel Geld da ist, auch angesichts internationaler Verpflichtungen (Rheintalbahn etc.).
    Kein Großunternehmen in Stuttgart wird wegen Arbeitskräftemangel eingehen, weil die Ulmer nicht 28 Minuten schneller am Flughafen sind, nicht wahr? Wir sind so weit gekommen (und werden nicht untergehen!) dank der Menschen und Mit unserem Kopfbahnhof!
    Schließlich ist noch offen, ob es legal war, dass die Landesregierung durch einen – bisher noch nie dagewesenen! – Zuschuss der Kleinigkeit von 950.000.000 (950 Millionen €) zur NBS de facto die Bundesregierung bestochen hat, indem so künstlich ein Bundesprojekt vor anderen vorgezogen wurde, die eigentlich wichtiger für ganz Deutschland sind, und wodurch Bundesmittel in großer Höhe gebunden werden, die dem Bund dadurch nicht mehr für eigentlich wichtigere Projekte zur Verfügung stehen.
    Dies alles lief über die vielzitierte CDU-Maultaschen-Connection Dürr/Wissmann/Späth/Teufel/Rommel/Oettinger ff.
    ( unter folgenden Umständen – Zitat aus o.g. Artikel: ‚ Wie es ein Reporter damals beschrieb, war den Herrschaften „eine diebische Freude über ihren geglückten Überraschungscoup anzumerken“. Denn „unbemerkt von der Öffentlichkeit hatten sie ihre konzertierte Aktion seit längerem vorbereitet“.‘ ). Es wurde durchgewunken in den parlamentarischen Gremien von den beteiligten, sachlich überwiegend von belastbarem Fachwissen ungetrübten und teilweise falsch informierten CDU-Abgeordneten in Bund, Land und Gemeinde, mit der Hilfe der wirtschaftsfreundlichen bzw. Lobby-gegängelten FDP, und gebilligt von einer Mehrheit verblendeter SPDler (deren Köder hier nicht ausgeführt werden sollen).

    Und wie erbärmlich ist nicht gar das schnöde, engherzige Argument, so wollten wir in Baden-Württemberg uns die Mittel zurückholen, die über den grundgesetzlich festgelegten Finanzausgleich (zur Sicherung einigermaßen gleichartiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland) an ärmere Bundesländer überwiesenen worden sind? Wenn das als Grund für die künstlich mit S21 verknüpfte NBS übrigbleibt, Bundesmittel abzuzapfen, damit andere nichts kriegen, und um eines der reichsten Bundesländer noch reicher zu machen, dann geht es mir wie Tucho: Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte! Das ist Deutschland vor 1848!

    Und nun kommt der Clou:
    Trotz all der weitgehend anerkannten Fakten soll S21 gebaut werden, WEIL ES BESTEHENDE VERTRÄGE GIBT!!! Deren Zustandekommen mehr als fragwürdig ist, deren Nutzen sich für die angegebenen Zwecke als null und nichtig erwiesen hat, und deren Durchsetzung bis zur Untreue und Betrug geht! Und zu deren Auflösung sich die Vertragspartner lediglich einvernehmlich an einen Tisch setzen und anständig verhandeln müssten!!! Kein Vertrag ist unauflösbar – oder wird hier mit (illegalen) Drohungen und Mafia-Methoden gearbeitet?

    Dieser Skandal mit allen aufgezählten Tatsachen rechtfertigt mehrfach den Zivilen Ungehorsam, ja: die Unterlassung wäre eine Versündigung gegen das Recht, die Menschen, den Park und die Stadt!

    In diesem Sinne:
    OBEN bleiben und die Demokratie verteidigen!

  4. Uwe sagt:

    Ich bin für die Veröffentlichung des des Sternstein-Textes dankbar, obwohl er in seiner Analyse zu S21 zwar exemplarisch zeigt, worum es bei der Suche nach Legitimität für zivilien Ungehorsam geht, in der Sache aber nur einen sehr knappen Sachverhalt als Begründung anbietet. Aus meiner Sicht, haben wir es mit einer breit angelegten Lobbypolitik zu tun, die ein raffiniertes Belohnungs-Netz aufgebaut und einen Großteil abhängig in dieses Begünstigungssystem eingebunden hat. Daher meine Antwort:

    Genereller Aufruf zu – zivilem Ungehorsam
    in Zusammenhang mit – praktischen Möglichkeiten

    Anlass und Form:

    Das Zustandekommen des S21-Projektes und seine Durchführung
    sowie das dabei beobachtbare Verhalten von Regierungen und Parlamentariern geben Anlass zu größter Sorge um unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat. Dadurch sind wir Bürger in unserem Vertrauen in die von uns legitimierten und bezahlten Institutionen zutiefst erschüttert und müssen tatkräftig aber gewaltfrei beweisen, dass wir nicht gewillt sind, die diesen Institutionen von uns verliehene Macht beliebig nutzen zu lassen.

    Wir entscheiden uns somit für eine Form des Protestes, der sowohl parlamentarische Beschlüsse als auch Regierungshandeln, das sogar von Gerichten bestätigt wurde, nicht nur in Frage stellt, sondern durch unser Handeln auch konkret behindert. In diesem direkten Zusammenhang notwendige Gesetzesübertretungen und zu erwartende rechtliche Konsequenzen stellen dabei für uns kein Hindernis dar, solange sie zivilen Charakter haben. Der zivile Charakter ist dann gegeben, wenn wir unsere Gegner und die von ihnen gegen uns eingesetzte Polizei respektieren und ihnen menschlich, gelassen und friedlich begegnen, wenn unsere Mittel verhältnismäßig und zielgerichtet sind und nur solange angewandt werden, wie wir unser Ziel, S21 zu stoppen, noch nicht erreicht haben. Siehe auch Aktionskonsens der Parkschützer.

    Begründung in Stichpunkten

    1. Verlauf des regierungs- und parlamentsbetriebenen S21-Projektes
    entgegen dem Bürgerwillen

    – Startschuss ohne Bürgerbeteiligung
    – Scheinbare Bürgerbeteiligung
    – Planung am Bürger vorbei
    – Abschmettern eines Bürgerbehrens
    – Verhärtung des Regierungshandelns auf Gerichtsebene und Abkapselung vom Bürger
    – Werbung, Manipulation und Falschinformation
    – Provokative Gewaltausübung gegenüber dem Bürger
    – Propaganda, Kriminalisierung, Vorbereitung der Machtdemonstration am 30.9.
    – Ausübung extensiver ungesetzlicher Gewalt gegenüber den Bürgern sowie Heranwachsenden
    – Ignorieren der Empfehlung von 3 Bundesbehörden
    – Versäumen der Ordnungsfunktion der Exekutive gegenüber den Projektbetreibern
    – Versäumen der aktiven Kontrollfunktion durch Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften
    – Verweigerung einer Volksabstimmung

    2. Aktuelle Situation nach den Schlichtungsgesprächen und Perspektive

    – Fehlender wissenschaftlicher Charakter
    – Fortgesetzte Unehrlichkeit
    – Argumentation scheinbar sachlich, in Wirklichkeit aber manipulativ
    – Eigentliche Zielsetzung: Ruhigstellung des Protestes und Motivation der Befürworter
    – Fortsetzung des Projektes durch eine scheinbar erneut gewonnene Legitimation
    – gemäßigtes Durchsetzen weiterer Baumaßnahmen bis zur Landtagswahl
    – Propagandafeldzug zur Erreichung einer Fortsetzung der schwarz-gelben Regierung
    – Hartes Durchgreifen gegenüber allen Projektgegnern nach der Wahl
    – Versammlungsrecht weiter einschränken, Kriminalisierung, Schwelle für Strafen senken

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  6. Gottfried Ohnmacht-Neugebauer sagt:

    Nur noch einmal

    nur noch einmal machen wir einen großen Fehler,
    beim nächsten Mal machen wir gleich alles richtig

    nur noch einmal setzen wir auf Basta-Politik und Kosmetik,
    schon beim nächsten Mal üben wir uns in Harmonie und Demokratie

    wir schaffen nur noch einmal neue Wasserwerfer an,
    aber natürlich nur für BaumVerpflanzAktionen,
    der scheidende Polizeipräsident bürgt dafür

    nur noch einmal bauen wir einen Bahnhof in die schiefe Ebene,
    die Mineralquellen riskieren wir nur noch dieses eine Mal,
    schon bei der nächsten Gelegenheit werden wir die Wahrheit sagen

    den Bahnhof zu Babel bauen wir nur einmal,
    danach kehren wir sofort zur Verständigung mit den Bürgern zurück.
    Nur noch einmal verschwenden wir irrsinnig viel Geld

    oder sollten wir vielleicht
    nur noch einmal
    zurücktreten ?

    • Dorothea Demmel sagt:

      ….“Bahnhof zu Babel“ bauen wir nur einmal, dann kehren wir zur Verständigung mit den Bürgern zurück, nur noch einmal verschwenden eir irrsinnig viel Geld“, so am Ende der obige Email von Gottfried- Ohnmacht Neugebauer. Dieser Begriff „Bahnhof zu Babel “ ist meiner Meinung nach sehr, sehr zutreffend. Sprachverwirrung gibt es seit dem Turmbau zu Babel. Die Menschen, die alle noch die selbe Sprache hatten, sagten: (Genesis 11)
      „Ans Werk! Wir bauen uns eine Stadt mit einem Turm, der bis an den Himmel reicht! Dann wird unser Name in aller Welt berühmt….“ Wir wissen, wie diese Geschichte damals ausging.!!!
      Irrtümer haben sich in der Geschichte immer hinterher bewiesen. Doch es gab wohl immer bereits warnende Stimmen, die die Hybris erkannten. In unserem geschichtschreibendem, vollkommen neuartigem (natürlich leider pseudo) demokratischem Stuttgarter – Model, das den Entwurf S 21 plus
      gebar,ein wohl sehr behindertes Geschöpf , wenn nicht gleich eine Todgeburt (‚ Berge kreisten, und ein Mäuslein ward geboren‘ ist ein altes Sprichwort), denn wie man bereits anschließend die CDU Politiker ( Mappus, Gönner) hörte, ist der Stresstest zugesagtermaßen von SMA eigentlich bereits bestanden und alles vom „Weisen Alten“empfohlene, daher bereits überflüssig. Überhaupt haben diesen Stresstest (nur) die Grünen gefordert, so nahm er dies in den Schlichterspruch mithinein. ( Geißler in >hart aber fair> Und die Ministerin darf seiner Meinung durchaus all dies sagen, was sie gleich am nächsten Morgen im Interview sagte, denn sie hat es so geschickt ausgedrückt, dass man ihr da nichts vorwerfen kann, „sie habe derzeit keinen Hinweis, dass….“ oder ähnlich… dies ist Sprachverdrehung und Sprachspalterei , die „unlautere Wahrheit“, wir hörten vom Schlichter die 3 verschiedenen Wahrheitstypesierungen – wie hießen sie noch einmal? Die einfache, reine und lautere Wahrheit ???? … Die Lüge heftet sich an die Wahrheit dran, nur nicht an die lautere Wahrheit.Ja so herrschen sie zur Zeit, zu aller Zeit? Und so ist es wichtig, dass es Menschen gibt, die dies durch ihren Protest anprangern, dass sie die lautere Wahrheit wollen.Und dafür braucht es wohl den Mut des zivilen Ungehorsams, denn da ist nicht die gespaltene Zunge im Einsatz, sondern der ganze Mensch. Doch es braucht viel Mut und ist ein großer persönlicher Einsatz und es wird den “ Unlautereren Wahrheitsträgern“ sehr lästig, und das macht wütend und die gespaltenen Zungen können wieder sehr viele Wahrheiten der niederen Art verbreiten und anprangern….. Und nun ist die Frage, was ist der Preis? Denn auf Erden hat alles seinen Preis, seine Konsequenzen.
      Die dumme Masse fordert keine lautere Wahrheit ein- im Gegenteil. Und das macht es so schwierig – in der Demokratie!
      Dorothea
      Oben bleiben! Lautere Wahrheit einfordern!

  7. Jürgen sagt:

    Legitimität ist grundsätzlich doch mal sehr subjektiv und vom gesellschaftlich/moralischen Umfeld abhängig.
    Da sich eine Demokratie auf Dauer nicht gegen seine Bürger stemmen will und kann, werden die Gesetze (Legalität) den aktuellen Moralvorstellungen (Legitimität) nach und nach angepasst. Da dies nur im Nachgang erfolgen kann und die verschieden geprägten Regierungen natürlich ihre eigenen Ideale bewahren und stärken wollen, gechieht dies teilweise mit erheblichem Verzug oder nicht eindeutig genug.
    Sicherlich werden aus Stuttgart 21 politische Schlüsse gezogen werden, ob positiv wird noch abzuwarten sein.
    Das System ist aber nicht darauf ausgerichtet, direkt auf die Bürger einzugehen, was ja wohl beabsichtigt war und Vor- und Nachteile hat.
    Trotz allem finde ich die Argumentationslinie hilfreich, da man intellektuell statt aus dem Bauch heraus argumentieren kann.

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  9. Karl Braig sagt:

    meine erweiterte Argumentation für massenhafte gewaltfreie Aktionen gegen den Weiterbau von S21
    Die Schlichtungsgespräche zwischen Befürwortern des S21 und des K21 Konzepts, das bessere Verkehrsprojekt, haben gezeigt, dass das Projekt S21 nicht legitimiert ist und deshalb sofort gestoppt werden muss

    – Bei den Entscheidungen für die Planung von S21 lagen nicht alle wichtigen Daten vor, um sich ein reelles Bild machen zu können. Wichtige Gutachten wurden den Entscheidungsträgern vorenthalten – bewusst oder unbewusst,
    – Falschdarstellungen und Halbwahrheiten bei der Kostensteigerung oder Wirtschaftlichkeitsberechnung wurden deutlich und neue Zahlen wurden nicht in die Berechnungen mit aufgenommen, als nicht existent oder als unwichtig betrachtet, z.B. die Untersuchungen und Gutachten für die Gefährdung des Mineralwassers, die Gefahr des Aufquellens des Anhydrit- Gesteins und der gigantische Ausstoß des klimaveränderten C02-Gases beim S21-Projekt,
    – Entscheidungsträger von S21-Befürwortern sitzen in Gremien von Firmen, die an der Gestaltung von S21 beteiligt sind und damit ein wirtschaftliches Interesse für eine Verwirklichung haben. Diese Menschen sind befangen und sie hätten sich bei den Abstimmungen nicht beteiligen dürfen,
    – Das von den Stuttgartern BürgerInnen und von den Umweltverbänden geforderte K21 Konzept, das bessere Verkehrsprojekt, wurde von Anfang an von der Stadt Stuttgart und der Deutschen Bahn nie ernsthaft geprüft und entwickelt,
    – Der von den BürgerInnen der Stadt Stuttgart geforderte und vom Oberbürgermeister Schuster zugesagte Bürgerentscheid wurde von der Stadt Stuttgart mit Tricks unmöglich gemacht. Damit wurde ein in der Landesverfassung von Baden-Württemberg festgeschriebenes Mitbeteiligungsrecht den BürgerInnen der Stadt Stuttgart bewusst genommen.
    Das S21 Projekt ist nicht legitim und muss deshalb sofort gestoppt werden.
    Statt sich diesen zum Teil neuen Tatsachen zu stellen, die bei den Schlichtungsgesprächen für die Entscheidungsträger und für die Bevölkerung aufgezeigt wurden, verhalten sich S21 Befürworter, als hätte es diese Schlichtungsgespräche nicht gegeben.
    Dieses Verhalten, das sich gegen die Grundregeln der Demokratie wendet, muss als diktatorisch bezeichnet werden. Damit sind die Widerstandsaktionen in Form von Demonstrationen und von gewaltfreien Aktionen mit massenhafter Beteiligung der BürgerInnen gegen die weitere Vergabe von Aufträgen und dem Weiterbauf von S21 nicht nur legitimiert, sondern für die Sicherung der Demokratie eine Notwendigkeit, die im Grundgesetz, so vorgesehen ist.

    Deshalb muss unsere Antwort lauten:
    Demonstrationen und gewaltfreie Widerstandsaktionen mit massenhafter Beteiligung der BürgerInnen
    Demokratie statt S21 Diktatur!
    Kein weiteres Schaffen von Tatsachen bei dem demokratisch nicht legitimierten Projekt S21! Vergabestopp und Baustopp sofort !

    Durchführen eines BürgerInnenbescheids der Stadt Stuttgart über K21 Bahnhof/S21 Bahnhof

    Durchführung eines Volksentscheids in Baden-Württemberg mit öffentlicher Mediations- Begleitung – ähnlich Schlichtungsgespräche

    Planung von K21, das bessere Verkehrsprojekt, um belastbare Zahlen im Vergleich zu S21 zu bekommen

    interessante Stellungnahme von Jürgen Hemeyer, Rechtsanwalt aus Tübingen, –
    12/2010 Tübingen
    Für die Durchführung eines Volksbegehrens zu S 21 gibt es keine vernünftige Alternative. Auch, wenn ich kein SPD-Anhänger bin, muss ich anerkennen, dass die SPD Baden-Württemberg mit der entsprechenden Forderung ein zeitgemäßes Demokratiekonzept vertritt. Die Behauptung, ein Volksbegehren im Lande sei rechtlich nicht möglich, ist falsch.
    Die Kritik an S21, dass „staatliche Entscheidungen bei solch gravierenden Projekten ohne Einbindung der Bürger dem vorherigen Jahrhundert angehören“ ist begründet.
    Die Legitimation fehlt. Das hat die SPD erkannt. Im Gegensatz zu Frankfurt21 und München21 wurden die Stuttgarter Bürger bereits 1995 vor vollendete Tatsachen gestellt. Denn die Stadt Stuttgart hatte bereits 7. November 1995 mit den anderen Projektbeteiligten (Bahn, Bund, Land Baden-Württemberg, Region) eine ‚Rahmenvereinbarung‘ geschlossen, mit der das Projekt vertraglich begründet wurde. Am 30. November 1995 hatte der Gemeinderat zugestimmt. In der Folge sind weitere, konkretisierende Beschlüsse gefasst worden. Insbesondere traf die Stadt am 24. Juli 2001 mit den anderen Beteiligten eine ‚Realisierungsvereinbarung‘, mit der bestimmte Finanzierungspflichten festgelegt wurden. An dieser Planung wird bis heute festgehalten. Auch die Behauptung, es seien 10.000 Einsprüche abgearbeitet worden, ist irreführend. Die Einsprüche konnten rechtlich nur Details des Projekts nicht aber das Projekt als solches erfassen.
    Sowohl die Regierung wie die Bahn haben erklärt, dass sie „die Lektion gelernt“ haben (Bahnsprecher Kefer) und die Grundlagen des Projekts lückenlos offen legen werden. Die Vorstellung, mit der Offenlegung die fehlende Legitimation ersetzen zu können, ist illusorisch und widersprüchlich. Erst nach Kenntnis der gesamten Fakten und einer realen Kosten-Nutzen-Darstellung, einer realistischen Kalkulation und einer nachvollziehbaren Risikoprognose können die Bürger des Landes entscheiden, ob sie das „Jahrhundertprojekt“ wollen oder nicht.
    Wer sich juristisch auskennt, weiß auch, dass der Grundsatz „pacta sunt servanda“ (die Verträge von 1995 seien einzuhalten) immer unter der „clausula rebus sic stantibus“ steht, d.h, wenn sich die Annahmen – zu den Kosten, Risiken und Prioritäten – von 1995 ändern, muss das Projekt nochmals auf den öffentlichen „Prüfstand“.

  10. malerin sagt:

    es gibt genug fakten,die die gewalt der politiker und der geschäftmacher unmittelbar zeigen.also,wenn man ein gewaltloses protestieren will,sollten die juristen der gegnerseite mutig,schnell und vertrauensvoll sich einsetzen.es wäre schlau,wege zu finden um zeit zu gewinnen,bis die juristen so weit sind.

  11. Jürgen Hemeyer sagt:

    Ich schätze Wolfgang Sternstein und seine Verdienste für Theorie und Praxis gewaltfreier Aktionen sehr.

    Allerdings erscheinen mir die Ausführungen zur Legitimität „zivilen Ungehorsams“ aufgrund einer nicht strafrechtlich zu verstehenden „Korruption“ aus verschiedenen Gründen nicht überzeugend. Die Befolgung seiner These bietet Angriffsflächen. Die Reaktionen im Untersuchungsausschuss auf die Berufung auf die historische Tradition zivilen Ungehorsams sind hierfür beispielhaft.

    1. „Korruption in politischem Sinn“

    ist ein derart diffuser Begriff, der sich für die Berufung auf die große Tradition nicht eignet. Es handelt sich dabei um die Bewertung einer politischen Entscheidung. „Ziviler Ungehorsam“ kann in einem demokratischen Rechtsstaat kein „ethisches Schwert“ in der politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung um einen Bahnhof sein.

    2. „Ziviler Ungehorsam“ knüpft an bedeutendere Probleme an

    In der Tradition „zivilen Ungehorsams“ ging es um bedeutendere Anliegen als politische Fehlentscheidungen für einen Bahnhof (Befreiung vom Kolonialismus, Durchsetzung der Gleichheit, Kampf gegen die Apartheit). Auch soweit in der deutschen Tradition Anlass für ein Anknüpfen an die Tradition „zivilen Ungehorsams“ gab, ging und geht es um bedeutendere Probleme (u.a. Wiederbewaffnung, zivile Nutzung der Kernkraft, Kampf gegen die Hoch- und Nachrüstung, Kampf gegen Gen-food).

    3. Demokratische Beteiligung

    Wenn beim Kampf um K21/gegen S21 ein wichtiges und grundlegendes Problem angesprochen wird, dann ist es die demokratische Beteiligung – aufgrund des Mangels an Legitimität der Durchsetzung des Projekts. (Meine Rede vom 1.10.2010). Dieser Kampf wurde – leider unter Hinnahme erheblicher Opfer – gewonnen: Schlichtung – Zusage, dass künftig anders – mit größerer Transparenz, größerer Informationsdichte und Volksbeteiligung – vorgegangen wird.

    Ich werde meine Kritik fortsetzen – ich muss leider jetzt abbrechen.

  12. Hans-Martin sagt:

    Guten Morgen,wir haben gewonnen!!!
    „Dieser Kampf (um demokratische Beteiligung) wurde-leider unter Hinnahme erheblicher Opfer-gewonnen…“schreibt ein Verfassungskundiger.
    So sehn Sieger aus,lalalalala.
    Alle scheinen gewonnen zu haben,es wird munter gebaut.

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