Medienberichte 26.04.

StN: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.aus-gesundheitsgruenden-stuttgarter-polizeipraesident-tritt-ab.10df99b4-fe64-4869-86ae-5d130337c80b.presentation.print.html
GewerbeImmobilien24: Innenstadt Stuttgart: Die Wutbürger shoppen gern
SWR: Bahn will über Mehrkosten für Stuttgart 21 verhandeln
DasParlament: Sachverständige halten Infrastruktur für unterfinanziert; Forderung S 21 neu zu diskutieren und eventuell umplanen
Der Westen: Darum stockt die Sanierung der Bahnhöfe in NRW
DB: zur Ankündigung bis Oktober eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 abhalten zu wollen
MOZ: Bahn: Stuttgart 21“-Abstimmung im Finanzierungsvertrag nicht vorgesehen
taz: Milliardenprojekt City-Tunnel - Das schwarze Loch zu Leipzig
Südkurier/dpa: Betonplatte auf Gleis - ICE steht drei Stunden
SR DRS: Deutschland: Wieder Probleme bei der Deutschen Bahn
Focus/dpa: ICE-Zug nach Panne evakuiert
WELT: Zug überfüllt – Fahrgäste müssen ICE verlassen
Mobilitäts Manager: Franzosen planen Schnellstrecke Marseille-Nizza
tt.com: ÖBB fahren mit Volldampf auf der Info- und Werbeschiene

Dieser Beitrag wurde unter Presseberichte abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

4 Antworten zu Medienberichte 26.04.

  1. Politologe sagt:

    Den Aufruf der GewerkschafterInnen gegen S21 zum Demozug am 1. Mai könnte man vielleicht auch noch verbreiten.

    Wenn der Koalitionsbetrug an Stadt und Land schon nicht als Anlass für eigene Proteste gesehen wird.

    Gerade der 1. Mai ist der ideale Tag, um mit dem vorgezogenen Stresstest für die SPD loszulegen. Viel Zeit bleibt uns nicht mehr.

    http://gewerkschaftergegens21.de/wp-content/uploads/2011/04/GewerkGgS21_1mai_mitFoto.pdf

  2. Rudi sagt:

    Volksabstimmung über die S21 Finanzierung gemäß Landesverfassung illegal?
    UNWISSENHEIT UND/ODER TÄUSCHUNG?

    In Art. 60 Abs. 6 der Landesverfassung heißt es: Über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz findet keine Volksabstimmung statt. ( http://www.lpb-bw.de/bwverf/bwverf.htm )

    Das heißt, die Volksabstimmung in der geplanten Formulierung ist evtl. illegal! Der Koalitionsvertrag ist Murks.
    Was würde der Staatsgerichtshof bei einer Klage sagen? Abstimmung unzulässig, also weiterbauen.

  3. schuco sagt:

    Für mich ist eine Gewerkschaftsdemo komplett von S21 pro/contra zu trennen. Im einen Fall geht es um Arbeitnehmerrechte, im anderen Fall um ein Infrastruktur- oder Immobilienprojekt. Hier ist für mich Neutralität angesagt. Es gibt keine gewerkschaftsimmanente Meinung zu S21/K21.

  4. Politologe sagt:

    @schuco: Somit sind auch die „GewerkschafterInnen gegen S21“ völlig überflüssig.

    Ganz besonders natürlich jetzt, da es darum geht, maximalen Protest gegen die SPD-Volksverarsche zu organisieren.

    Falls Sie es noch nicht gemerkt haben: S21 ist ein Angriff auf die gesamte Klasse der normal arbeitenden Menschen (und derer, die von menschenwürdiger Arbeit ausgeschlossen sind)

    seitens derer, die ihr Kapital u. a. durch Immobilienspekulation und Innenstadtzerstörung immer weiter auf Kosten der Allgemeinheit vermehren.

Kommentare sind geschlossen.