Interview mit cams21 und einem freien Fotografen zu den Hausdurchsuchungen

Am 12.8.2011 fanden mehrere Hausdurchsuchungen bei Journalisten von cams21 und einem freien Fotografen zur Besetzung einer Stuttgart21-Baustelle am 20.06.2011, die sie dokumentiert hatten, statt. Des Weiteren wurden auf dem Polizeirevier erkennungsdienstliche Maßnahmen vollzogen. Thorsten Puttenat führte einige Tage nach den Durchsuchungen ein Interview mit den Betroffenen. Das Video ist jetzt auf Youtube zu sehen: Hausdurchsuchungen bei cams21-Reportern.

Schon am 07.07.2011 sollte es zu einer Hausdurchsuchung im Parkschützer-Büro und den Privaträumen von Matthias von Herrmann kommen. Diese wurde jedoch abgebrochen, da das gesuchte Material, das für jeden frei zugänglich auf Youtube zu finden ist, auf einem Datenträger freiwillig übergeben wurde. Unsere Presseerklärung vom 07.07.2011 hierzu: Presseerklärung - Polizei sucht Youtube-Videos.

Zwei Wochen später, am 21.07.2011 kam es dann erstmals zu Hausdurchsuchungen bei cams21-Mitgliedern. Den Online-Journalisten wurde die Beschlagnahmung sämtlicher Gerätschaften angedroht, sollten sie Fotos und Videos vom 20.06.2011 nicht freiwillig herausgeben. Siehe auch: Hausdurchsuchungen bei cams21-Mitgliedern.

Wichtige Hinweise:
Es erreichten uns in den letzten Wochen auch immer mehr Berichte von Einzelnen, die von der Polizei wegen des 20.06.2011 angeschrieben wurden.

Wenn es sich um eine Vorladung zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen handelt, muss dieser auf jeden Fall nachgekommen werden. Auch bei einer Vorladung durch die Staatsanwaltschaft, muss man auf jeden Fall erscheinen.
Wenn es sich jedoch um eine Vorladung durch die Polizei zur Vernehmung / Anhörung handelt, dürfen keine juristischen Nachteile entstehen, wenn man dieser Vorladung - auch ohne Bescheid zu geben - nicht nachkommt. Wer dieser Vorladung trotzdem nachkommen möchte, sollte vorher sorgfälltig mit juristischer Unterstützung prüfen, ob es denn von Vorteil ist, der Vorladung zur Vernehmung / Anhörung nachzukommen.

Außerdem raten wir weiteren Betroffenen dringend sich mit dem AK Jura in Verbindung zu setzen: jura(at)unser-park.de. Die Sprechstunde findet jeden Donnerstag von 15 bis 19 Uhr im Parkschützer-Büro in der Urbanstraße 49 A statt.

 

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Eine Antwort zu Interview mit cams21 und einem freien Fotografen zu den Hausdurchsuchungen

  1. Uwe Mannke sagt:

    Vom politischen Schaden eines Sachschadens und wie er zu beheben wäre.

    Wir hatten hier mal einen Referenten, der von Widerständigkeit und Toleranz der unterschiedlichen Radikalitäten sprach. Nun hat das Volk dies geprobt. Das Ergebnis ist, dass uns die Medienlandschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei in die Defensive gebracht hat. Jetzt sieht jeder nur noch danach, dass es ihn nicht erwischt und es werden Distanzierungsbarrieren aufgebaut. Wenn es bei diesem vorläufigen Ergebnis bleibt, dann kann kehrt sich das Wort Widerstand in seiner Wirkung gegen uns selbst.

    Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass ein Großteil der GWM-Besetzer von der Polizei erfaßt ist und mit behördlichen Maßnahmen zu rechnen hat. Hier stellt sich die Frage, ob jeder Einzelne warten möchte, bis er eine Vorladung oder ähnliches bekommt. Jeder muss sich fragen, ob er einen guten Grund hatte, das Gelände zu betreten. Jeder der das tat, hat damit auch das Umwerfen der Zäune legitimiert. Das hat natürlich trotz zeitweise fröhlicher Stimmung während des 20.6. nichts mit Party zu tun gehabt. Im Hintergrund liefen ganz andere Dinge ab: Ein Böller wurde geworfen, was 8 Polizisten zum Anlass nahmen, sich gehörverletzt zu melden; ein Zivilpolizist (einer von vielen) geriet in eine tätliche Auseinandersetzung und Ärzte bestätigten hinterher relevante Verletzungen und einige kamen auf die umstrittene Idee, Baumaterial und -Maschinen zu beschädigen. Eine Menge Dinge sind geschehen, die die meisten von uns für moralisch gerechtfertigt halten, solange sie unserem Aktionskonsens nicht total widersprechen.

    Im Moment ist es aber so, dass wir zu den Geschehnissen, und wie wir öffentlich damit umgehen und natürlich jeder für sich individuell, noch kein Verhältnis gefunden haben. Zunächst einmal sind hier ähnliche Vorfälle zu erwähnen: Besuch eines eingezäunten Geländes: August 2010 am Nordflügel (mindestens 200), Oktober 2010 (mindestens 20) . In beiden Fällen geschah keine relevante Sachbeschädigung und kein Polizeibeamter hat sich als verletzt gemeldet. Dennoch können die meisten Besetzer vom 20.6. für sich beanspruchen, dass sie an einer ähnlichen Aktion teilnehmen wollten. Dabei ist das Gewaltthema auszuklammern, weil es sich auf spezielle Einzelfälle bezieht.

    Ein anderer Punkt ist die Sachbeschädigung im Volumen von ca. 62.000 Euro. Es gibt gute Gründe, diese Sachbeschädigung für ähnlich richtig zu halten wie andere Aktionen des zivilen Ungehorsams. Was diese Haltung zunächst verunmöglicht, ist, dass sich niemand individuell dafür verantwortlich erklärt. Die Täter haben natürlich das Problem, dass die Ermittlungsbehörden ihnen auf die Spur kommen müssen. Es ist heikel, an dieser Stelle für uns eine Lösung zu finden, die uns aus der Defensive wieder in die Offensive bringt.

    Dennoch ist zu prüfen, ob die Gemeinschaft des politischen Widerstandes gegen S21 überlegt, für den Sachschaden, der nach fachlicher Einschätzung von unserer Seite nur ein Zwanzigstel der 1,5 Mio Euro beträgt, einzustehen. Ein Lerneffekt dürfte auf jeden Fall eingetreten sein: Sachschäden in dieser Höhe fallen in die Kategorie Sabotage, und erfahrene Widerständler (Dr. Wolfgang Sternstein tat dies schon 2010) raten von solchen Aktionen ab. Warum, das dürfte mittlerweile jedem klar sein. Der politische Schaden für uns ist bedeutend höher.

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