UPDATE: Info-Veranstaltung des AK Jura zum 20.6.

Der 20.6. und die rechtlichen Folgen
Informationsveranstaltung des AK Jura zum 20.6.

Diese Veranstaltung wendet sich in erster Linie an jene Menschen, die bereits von Polizei und/oder Staatsanwaltschaft kontaktiert wurden!

UPDATE:

Wir weisen nochmals ausdrücklich auf Folgendes hin:

Die Veranstaltung richtet sich an die Menschen, die von der Polizei bereits kontaktiert wurden. Alle anderen können gerne Vertreter schicken.

Donnerstag, 22.09.2011 - Beginn: 19.00 Uhr
Die Röhre - Willy-Brandt-Straße 2/1 (direkt beim Wagenburgtunnel) - Stuttgart

Ermittlungsverfahren zum 20.06.

Zu den Ereignissen auf dem Gelände des sogenannten Grundwassermanagements (GWM) am Abend des 20.06.2011 glauben Polizei und Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht auf schweren Landfriedensbruch begründen zu können. Viele Menschen haben eine Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erhalten, einige wurden in unterschiedlicher Weise von der Polizei kontaktiert.

Polizei und Staatsanwaltschaft wollen die Vorkommnisse des 20.06. gezielt nutzen, um möglichst viele Menschen einzuschüchtern und sie dadurch von weiteren Protestaktionen abzuschrecken. Ganz offensichtlich sollen alle, die sich am 20.06. auf dem Gelände des GWM aufgehalten haben, mit einem Ermittlungsverfahren wegen schweren Landfriedensbruchs belegt werden. Hierzu muss die Polizei zunächst die Personalien feststellen; Videoaufzeichnungen gibt es genügend, weshalb derzeit daran gearbeitet wird, Menschen, die das Gelände betreten haben könnten, zu erfassen.

Ob es je zu einer Anklage wegen Landfriedensbruchs kommen wird, oder ob sich die Strafverfolgung irgendwann auf die leichteren Delikte (Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung) einschränken muss, wird zurzeit geprüft. Zum besseren Verständnis hierzu: Das Delikt des Landfriedensbruchs nach §125 StGB ist so formuliert, dass es gemeinschaftlich begangen werden muss („Menschenmenge“, „mit vereinten Kräften“). Dann könnte es zu einer Art kollektiver Mithaftung kommen. Es muss aber im Einzelnen ein Tatbeitrag zur Förderung von Gewalttätigkeiten gegen Personen, Sachen oder Bedrohungen vorhanden sein und nachgewiesen werden.

Die reine Anwesenheit am Schauplatz des Geschehens reicht nicht aus.

Bleiben Sie gelassen, wenn Sie die Mitteilung zu einem Ermittlungsverfahren wegen schweren Landfriedensbruchs erhalten, auch wenn Sie von der Polizei wegen der Vorfälle angesprochen oder gar auf ein Revier mitgenommen werden. Wie gesagt: Deren Strategie ist, möglichst alle Personen zu erfassen – ob später etwas dabei herauskommt, ist zweitrangig, zumal sich das Ermittlungsverfahren vermutlich noch lange hinziehen wird. Jedenfalls hoffen sie auf die einschüchternde Wirkung, die solche Verfahren haben, wenn die Betroffenen alleine stehen. Wir aber halten zusammen.

Unsere Standardtipps gelten weiterhin:

(1) Auf Ladungen der Polizei zur Vernehmung als Beschuldigter nicht reagieren. Für Beschuldigte gilt immer: Keinerlei Aussage zur Sache, nur die üblichen Personalangaben.

(2) Bei einer Ladung zur Erkennungsdienstlichen Behandlung melden Sie sich beim AK Jura. Der Ladung müssen Sie Folge leisten, wenn Sie keine Rechtsmittel erheben. Rechtsmittel sind hier aber nicht in allen Fällen empfehlenswert, weil die Erfolgsaussichten sehr unsicher sind. Melden Sie sich beim AK Jura.

(3) Für Zeugen, die eine staatsanwaltschaftliche Ladung erhalten haben: Machen Sie in keinem Fall eine Aussage ohne anwaltliche Begleitung. Holen Sie sich dazu vorher bei uns Rat.

Wir empfehlen Ihnen, nicht in jedem Fall sofort einen Anwalt zu beauftragen. Ein Anwalt kann das Ermittlungsverfahren auch nicht schneller beenden und kostet trotzdem Geld. Natürlich entscheiden Sie darüber selbst, aber bedenken Sie, dass auch der Rechtshilfefonds nur sehr begrenzte finanzielle Ressourcen hat. Deshalb sollten wir alle so sparsam wie möglich mit dem kostbaren Geld der Spender umgehen, zumal es neben den etwa 700 Ermittlungsverfahren zum GWM auch noch über 2.000 andere Strafverfahren gibt.Deshalb ist auch jede finanzielle Unterstützung an den Fonds wichtig. Bitte spenden Sie!

Bei Rückfragen oder in Zweifelsfällen: Eine Mitteilung per E-Mail an jura@unser-park.de schicken oder in die Sprechstunde des AK Jura kommen (donnerstags von 15-19 Uhr im Parkschützerbüro, Urbanstraße 49A, Anmeldung unter 0711/91279357).

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6 Antworten zu UPDATE: Info-Veranstaltung des AK Jura zum 20.6.

  1. Pingback: Wichtige Infos | Bei Abriss Aufstand

  2. Alle im Bilde? sagt:

    Könnte der AK Jura auch hier einmal etwas zu den zivilrechtlichen Folgen sagen? Muss ich, wenn ich auf dem Gelände war, mich an den Kosten beteiligen? Könnte die Bahn mich verklagen? „Gesamtschuldnerische Haftung“ ist das Schlüsselwort, das Vielen nicht bekannt ist.

  3. Jack sagt:

    Holger Isabelle hat ja schon einiges erlebt.
    http://www.taz.de/!63894/

  4. mikesch sagt:

    „Hierzu muss die Polizei zunächst die Personalien feststellen; Videoaufzeichnungen gibt es genügend, weshalb derzeit daran gearbeitet wird, Menschen, die das Gelände betreten haben könnten, zu erfassen.“

    Da dem so ist, möchte ich der früheren Aussage von Matthias von Hermann, soviel wie möglich zu filmen und fotografieren und ins Netz zu stellen, entschieden widersprechen.

    Mir ist es relativ egal, wieviel fotografiert und gefilmt wird, aber ins Netz gehören nur die Aufnahmen, auf denen Fehlverhalten und Übergriffe der Polizei und Eerrmittlungsbehörden zu sehen sind. Hierbei sollte beim filmen auch darauf geachtet werden, dass möglichst keine Demonstranten erkennbar sind.

    Man muss der Staatsgewalt ja nicht auch noch mit eigenem Material freiwillig helfen, andere Demonstranten zu identifizieren, damit diese dann kriminalisiet werden.

  5. James sagt:

    früher musste die Polizei sehr mühsam Material sammeln und auswerten, heute gibt es das Internet und die Mitteilungsfreude der Nutzer….

  6. schuco sagt:

    Wer wundert sich bei den Kommentaren noch ernsthaft, warum das Parkschützerbüro durchsucht wurde. Ein neutrales Interesse an Aufklärung liegt hier offensischtlich nicht vor. Diejenigen, die sich illegal verhalten, sollen aus der Bewegung draußen bleiben und den Widerstand den demokratisch fairen Stuttgartern überlassen. Dann muss auch niemand ein schlechtes Gewissen nach einer Demo haben

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