Wer einen Baustopp fordert, darf keinen Gestattungsvertrag unterschreiben!

Zu Ihrer Kenntnis leiten wir die heutige Pressemitteilung des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 nachfolgend weiter:

Wer einen Baustopp fordert, darf keinen Gestattungsvertrag unterschreiben! 
Mit Schreiben vom 6. April 2011 hatte der damalige Finanzminister Stächele auf eine Anfrage des Abgeordneten Wölfle hin bestätigt, dass es zwischen Land und Bahn noch keine Gestattungsverträge und Dienstbarkeiten und auch noch keine Entschädigungsvereinbarungen für die Inanspruchnahme des Oberen und Mittleren Schlossgartens durch Stuttgart 21 gibt. Vielmehr gab es bis dato lediglich eine dann veröffentlichte allgemeine Vereinbarung zur Regelung der Belange im Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Talquerung mit Hauptbahnhof). Zentraler Bestandteil dieser Vereinbarung ist, „dass die in Anspruch genommenen Grundstücke im Eigentum des Landes verbleiben und durch Dienstbarkeiten und – soweit sie nur baubedingt und vorübergehend genutzt werden – durch Gestattungsverträge in die Verfügung der DB Netz AG gelangen sollen. Es besteht Übereinkunft zwischen den Parteien, dass die für das „Trogbauwerk“ benötigte Grundstücksfläche […] mit Rücksicht darauf, dass das Land über diese Fläche als ‚Krongut’ verfügt, im Wege der persönlichen Dienstbarkeit der DG Netz AG übertragen werden soll.


Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 fordert die Landesregierung und insbesondere das für die Grundstücke im Oberen und Mittleren Schlossgarten verantwortliche Finanzministerium auf, bis zum Volksentscheid keinerlei Gestattungsverträge und persönliche Dienstbarkeiten mit der DB Netz AG zu vereinbaren.

Ganz offensichtlich kann nur so die im Wahlkampf zur Landtagswahl 2011 und im Koalitionsvertrag vom 27. April 2011 von beiden Parteien erhobene Forderung nach einem Baustopp bis zur Volksabstimmung wirksam durchgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Volksabstimmung nämlich unmissverständlich: „In diesem Zusammenhang erwarten wir von der Deutschen Bahn AG, den Bau- und Vergabestopp zu verlängern und auch danach keine neuen Tatsachen zu schaffen, die mögliche Ergebnisse einer Volksabstimmung konterkarieren.“ Und schon im Regierungsprogramm der SPD zur Landtagswahl 2011 hatte der heute das Finanzministerium regierende Koalitionspartner gefordert, „bis zur Durchführung eines Volksentscheids und der Vorlage sämtlicher Ergebnisse des Stresstests sehen wir in einem Baustopp und einer Aussetzung der Vergabe durch die Deutsche Bahn die logische Konsequenz.“ 

Für Hannes Rockenbauch, den Sprecher des Aktionsbündnisses, ist die Sachlage deshalb eindeutig: „Wer mit Blick auf die Volksabstimmung einen Baustopp fordert, darf bis dahin auch keine Verträge unterschreiben, die der Bahn die Fortsetzung der Baumaßnahmen im Schlossgarten erst ermöglichen.“ Auch müsse dringend die Frage geklärt werden, welchen Nutzungseinschränkungen die Schlossgartenanlagen als sogenanntes Krongut unterliegen. Darf die Landesregierung dieses den Bürgern des Landes übereignete Krongut rechtlich überhaupt für Eisenbahnanlagen zur Verfügung stellen? Das Aktionsbündnis erwartet von der Grün-Roten Landesregierung, die sich Transparenz und Bürgernähe auf die Fahnen geschrieben hat, dass sie die für die DB Netz AG offensichtlich höchst problematische Rechtslage anders als ihre schwarz-gelben Vorgänger intensiv und transparent prüft.

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5 Antworten zu Wer einen Baustopp fordert, darf keinen Gestattungsvertrag unterschreiben!

  1. Jon sagt:

    Mich beschleicht so langsam die Vermutung, dass die Landesregierung die Zusage für mehr Transparenz nicht so ernst gemeint hat, bzw. es als schöner Wahlkampfschlager gerade zurecht kam, doch nach dem Motto „was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“, wird intransparent und unter Verzicht auf jegliche Bürgernähe genauso weitergemacht wie unter der CDU. Schön blöd, dass ich mich nochmals breitschlagen ließ die Grünen zu wählen, obwohl ich mir geschworen hatte, dass nie wieder zu tun. Es ist leider wie immer, wenn die Damen und Herren erstmal auf den bequemen Regierungssesseln Platz genomen haben, ist es vorbei mit den Versprechungen. Dazu kommt noch, dass ihnen ihr bürgerliches Erscheinungsbild wichtiger ist, als einen Konflikt zu führen und auszuhalten. So wie es jetzt ist, hätten wir auch Mappus weiter haben können, das macht überhaupt keinen Unterschied.

    • Susie sagt:

      Ich wäre nicht so vorschnell, den Stab zu brechen. Wir wssen nicht, was für Möglichkeiten im Hintergrund ausgelotet werden – wenn die (grüne) Regierung handelt, muss dies niet- und nagelfest sein, da ihr von allen Seiten der (juristische) Wind ins Gesicht blasen wird. Ich habe Vertrauen in Winfried Hermann und seine Truppe.

  2. James sagt:

    Die VE ist schlichte Taktik der Parteien, sie kann praktisch nicht in die Hose gehen und man kann sich dann immer darauf berufen „Volkes Wille…..“ Auf PS gab es schon von Anfang an Stimmen gegen den VE aus genau den Gründen, erst als es langsam dämmerte was los ist, mehrten sich die Stimmen dagegen…. Kretschmann hatte schon vor der Wahl den VE als „im Vorfeld verloren“ beschrieben und die SPD hat nur aus diesem Grund, das ganze thematisiert…. von vorne bis hinten Augenwischerei…

    • Provinzler sagt:

      Ich befürchte in der Zwischenzeit sogar, dass ein Volksentscheid, der zu Gunsten des Bahnhofs ausgeht, von den Verantwortlichen in CSU, CDU, FDP und SPD dazu genutzt werden wird, die Verantwortung an dem absehbaren finanziellen Disaster dem Volk zuschieben werden.

  3. Jack sagt:

    Nun ist das Thema mit dem Gestattungsvertrag ja durch und dieser geschlossen.
    Ab Montag soll es mit dem Bau der Rohre im Schlossgarten weiter gehen.

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