Die Polizei – dein Helfer

Bisher sind unsere Helfer nur Puppen aus Laub. Wir sind aber überzeugt davon, dass sich in den kommenden Tagen viele Beamte zu ihnen gesellen werden, um zu demonstrieren, dass sie sich nicht länger missbrauchen lassen, um illegale Bauabschnitte für Stuttgart 21 zu schützen.

Die Bahn hat die Polizei in die Irre geführt und verschwiegen, dass sie für die seit Wochen angekündigten Baumfällarbeiten im Park keine Genehmigung hat. Die Bahn darf laut Eisenbahnbundesamt weder Bäume fällen, noch den Südflügel abreißen, solange sie nicht geklärt hat, wie sie die Juchtenkäfer schützen und die winterschlafenden Fledermäuse vor dem drohenden Abrisslärm bewahren will.

Die Landesregierung muss jetzt handeln: Mit Großeinsätzen der Polizei dürfen keine politischen Fehlentscheidungen durchgeboxt werden. Die Landesregierung trägt die Verantwortung, wenn sie jetzt unter Missbrauch von Polizeibeamten die unumkehrbare Zerstörung des Bahnhofs und Schlossgartens zulässt. Solange das Projekt nicht vollständig durchgeplant und genehmigt ist, muss die Regierung einen kompletten Baustopp für Stuttgart 21 erzwingen.

Solange sie das nicht tut, fordern wir alle Polizeibeamten auf, das im Grundgesetz fest verankerte Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Versammlungsfreiheit zu schützen.

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5 Antworten zu Die Polizei – dein Helfer

  1. Helmut Maier sagt:

    Katz- und Mausspiel bei S 21?*

    Ein Katz- und Mausspiel? Ach, wer denn
    liefert es sich mit der Polizei?
    Die Zeltdorfbewohner wohl? Oder die Bahn?

    *ein Achtundzwanziger ( http://www.maierlyrik.de/blog/der-dreizeiler-mit-dem-namen-achtundzwanziger/ )

  2. Polizeibeamte unterliegen wie andere Beamte auch der im Beamtengesetz festgelegten Remonstrationspflicht. Diese besagt, dass ein Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen hat. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen.

  3. David sagt:

    meine Güte seid ihr naiv… glaubt ihr allen Ernstes ein Cop lässt sich davon beeindrucken? Und dann gerade auch noch die Speed-und-Testosteron-Fraktion in Schildkröten-Verkleidung? Kein Freund-kein Helfer! Still hating Police!

  4. Klagender sagt:

    Wenn durchzuprügeln nun auch noch richtig geschrieben worden wäre, kämen diese Bilder sicher noch besser an.

    Den Abriss des Südflügels hat das EBA übrigens nicht untersagt.

  5. Colère sagt:

    Das EBA hat für den Abriss des Südflügels Auflagen gemacht, die den europäischen Richtlinien zum Artenschutz entnommen sind: Der Südflügel muss so vorsichtig abgerissen werden, dass die Fledermäuse im Schlossgarten nicht in ihrer Winterruhe gestört werden. Ich hoffe der BUND hat inzwischen das EBA und die DB darüber aufgeklärt, dass die Fledermäuse auch im Südflügel ruhen – wie einst im Nordflügel!

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