Erneuter Verstoß gegen den Artenschutz des Juchtenkäfers

Die Baumpaten berichten von einem erneuten Verstoß gegen den Artenschutz des Juchtenkäfers.
So wurden im Stamm der gefällten Platane Nr. 101 eine von Juchtenkäfern besiedelte Mulmhöhle und sogar Larven entdeckt!

Der Juchtenkäfer, auch Eremit genannt, "ist in fast allen Ländern durch Landes- und Bundesgesetze und auf europäischer Ebene durch die FFH-Richtlinie und die Berner Konvention geschützt. In der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands wird die Art als stark gefährdet gelistet. Laut der FFH-Richtlinien sind Gebiete, in denen das Tier vorkommt, als Schutzgebiet auszuweisen. Insbesondere seien die Brutbäume zu schützen. Da jedoch der Erhalt der Gesamtpopulation umso besser gewährleistet ist, je mehr geeignete Brutbäume zur Verfügung stehen, müssten auch nicht besiedelte Bäume mit Höhlen, sogar schon Bäume mit Faulstellen als mögliche zukünftige Brutbäume geschützt werden." (Quelle: Wikipedia)

Der Skandal des 1.10.2010 hat sich wiederholt. Damals wurde eine Platane illegal gefällt, die eine Population des Juchtenkäfers beheimatete. Auch in diesem Fall sind die Hinweise auf das Vorkommen erdrückend gewesen, trotzdem hob das Eisenbahnbundesamt Ende Januar 2012 das bis dahin geltende Fällverbot auf und die Platane wurde am 17.2.2012 gefällt.

Lesen Sie hier den ganzen Bericht mit zahlreichen Fotos auf http://baumpaten-schlossgarten.de

 

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