Offener Brief: Verstoß gegen Naturschutzrecht zugunsten von Stuttgart 21

Offener Brief der Parkschützer wg. des gefällten Juchtenkäfer-Baumes Nr. 101

Sehr geehrte Herren Minister Untersteller, Bonde und Röttgen, sehr geehrte Frau Prof. Jessel,

im Zusammenhang mit Stuttgart 21 gab es einen erneuten schweren Verstoß gegen den europäischen Artenschutz, siehe auch Umweltmeldung Nr. 0312005 des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg. Daher möchten wir Sie bitten, uns und der Öffentlichkeit folgende Fragen zu beantworten:

  1. Am 1.10.2010 wurde im Stuttgarter Schlossgarten bereits eine erste Platane gefällt, in der durch den Gutachter C. Wurst keine Juchtenkäfer nachgewiesen wurden. Es stellte sich jedoch heraus, dass diese Platane von Juchtenkäfern besiedelt war. Bis heute liegt keine Bewertung des Umweltschadens vor. Wer ist damit befasst, wann ist mit Ergebnissen und Konsequenzen zu rechnen?
  2. Das offensichtlich fehlerhafte Gutachten von Herrn Wurst hat weiterhin Bestand. Nun wurde am 17.2.2012 ein zweiter Habitatbaum gefällt, der von Juchtenkäfern besiedelt war. Halten Sie es für gerechtfertigt und rechtmäßig, dass auf der Basis dieses Gutachtens weitere Bäume für Stuttgart 21 gefällt werden, obwohl diese Bäume für die restlichen Populationen des Juchtenkäfers eine elementar wichtige Funktion haben?
  3. Direkt neben der geplanten Baustelle für Stuttgart 21 wurden Bäume von der Fällung zurückgestellt (nicht naturschutzrechtlich gesichert). Die Größe und Abgrenzung dieses Areals basiert auf Einschätzungen eben jenes Gutachters Wurst, der die außerhalb dieses Bereiches stehenden Platanen für nicht besiedelt oder als ungeeignet zur Besiedelung testierte. Kann man in dieser Weise europäisch verankerten Artenschutz gewährleisten, oder muss nicht die gesamte Artenschutzkonzeption für Stuttgart 21 überdacht und geändert werden?
  4. Grundsätzlich ist die Umsetzung des europäischen Artenschutzes in Deutschland offensichtlich nicht wirksam: Zugunsten von Stuttgart 21 hat die Bahn im Stuttgarter Schlossgarten nun schon zum zweiten mal in Folge Bäume gefällt, die vom strengstens geschützten Juchtenkäfer besiedelt waren. D.h., die Bahn AG hat eklatant gegen den Artenschutz verstoßen. Die Ahndung des ersten Verstoßes blieb wirkungslos. Welche Konsequenzen werden Sie ziehen, damit es sich für große Konzerne wie die Bahn AG zukünftig nicht mehr rentiert, gegen geltendes Recht zu verstoßen?

Wir möchten Sie bitten, uns möglichst schnell, spätestens jedoch vor der nächsten Montagsdemo, also bis Montag Mittag, 19.3.2012, zu antworten.

Siehe auch:
BUND: Bahn fällt Juchtenkäferbaum im Schlossgarten
Baumpaten: Das Versagen des Artenschutzes
Baumpaten: Transparenter Neuanfang oder weiter wursteln

Dieses Schreiben geht an die Presse sowie an folgende Behörden:

  • Umweltministerium Baden-Württemberg, Minister Franz Untersteller
  • Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Minister Alexander Bonde
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Minister Dr. Norbert Röttgen
  • Bundesamt für Naturschutz, Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel

 

Mit freundlichen Grüßen

Matthias von Herrmann
Pressesprecher der Parkschützer

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