Polizei verwehrt erst mal den Zutritt zum Amt für öffentliche Ordnung

Am Donnerstag, 14. Juni 2012, wurde der erste Schwung mit über 150 Selbstanzeigen dem Amt für öffentliche Ordnung in Stuttgart übergeben. Nach einer kurzen Ansprache sollten die Anzeigen der Bußgeldstelle übergeben werden. Doch erst mal verwehrte die Polizei den Menschen, die die Selbstanzeigen abgeben wollten, den Zutritt zum Amt. Doch viele Wege führen zum Empfangstresen der Bußgeldstelle. Der Mann vom AföO nahm die über 150 Selbstanzeigen entgegen, jede einzelne wurde mit dem Eingangsdatum abgestempelt. Und alle reihten sich geduldig in die lange Warteschlange ein.

Nachzuschauen bei cams21, zum Nachlesen: Pressemitteilung, STZ

Weiterhin können Selbstanzeigen ans Parkschützerbüro (Urbanstr. 49A, 70182 Stuttgart) geschickt werden. Die Übergabe des zweiten Schwungs folgt.

Am Dienstag, den 19. Juni, findet um 9 Uhr die Verhandlung gegen drei Stuttgart-21-Gegner vor dem Amtsgericht (Hauffstr. 5, Raum 305) in Stuttgart statt. Sie haben Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, ihnen wird zur Last gelegt sich am 15. Februar nicht unverzüglich aus einer aufgelösten Versammlung entfernt zu haben.

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