Knalltrauma-Prozess: Wegen Beweismangel eingestellt!

Der 20.6.2011 - einer der wichtigen und denkwürdigen Tage in der Bewegung gegen S21. Die Ermittlungen wegen Sachbeschädigung, Haus- und Landfriedensbruchs und Werfens eines Knallkörpers mit der Folge von acht knalltraumatisierten Polizeibeamten haben lange angedauert. An zwei Prozesstagen im Mai und Juni sollte auf Grund von Ermittlungsergebnissen bewiesen werden, dass Herr B. den Knallkörper geworfen hatte. Der 72-jähriger Rentner aus Stuttgart war als möglicher Täter identifiziert worden (BAA berichtete darüber). Am 19. 6. 2012, einen Tag vor dem Jahrestag "20.6.", wurde dann das Urteil bzw. das Ergebnis der Beweislage veröffentlicht: Die Richterin kam zu dem Ergebnis, dass der Beklagte nicht eindeutig identifiziert werden konnte. Die Kläger konnten somit nicht nachweisen, dass Herr B. der Knallkörper-Werfer gewesen war. Dies bedeutete eine Einstellung des Verfahrens.

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