Verfahren zur Dachbesetzung des Nordflügels eingestellt

Am Montag, 7.1.2013 um 10.00 Uhr fand im Amtsgericht Stuttgart der Prozess gegen die Dachbesetzer beim Nordflügelabriss statt. (Ankündigung auf BAA)

Nach einem Vorschlag des Anwalts eines der Angeklagten, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen, gingen Richter und Staatsanwaltschaft darauf ein. Die fünf Angeklagten sind nicht verurteilt und müssen Geldbußen zwischen 300 und 1.500 Euro zahlen.

Auszug aus der Pressemitteilung:

"Unser Verfahren wurde eingestellt, wir wurden nicht verurteilt", sagt Joe Koch, einer der fünf Angeklagten. "Das von uns vertretene Anliegen - der Denkmalschutz - wurde beim Nordflügelabriss mit Füßen getreten. Die Entwicklung von Stuttgart 21 hin zu einem Milliardengrab gibt uns heute recht: Das Tunnelprojekt S21, für das der denkmalgeschützte Nordflügel geopfert wurde, hat sich inzwischen auch offiziell als nicht finanzierbar erwiesen; von den technischen Problemen, angefangen beim Grundwassermanagement bis hin zum Brandschutz und der Statik ganz zu schweigen. Die Zerstörung des denkmalgeschützten Nordflügels ist verurteilenswert, nicht aber der Protest gegen diese sinnlose Zerstörung. Vielleicht ist diese Erkenntnis inzwischen auch bei der Justiz angekommen ..."

Drei Angeklagte machten mit ihren Einlassungen zu Beginn des Prozess deutlich, warum sie auf dem Dach des Nordflügels demonstrierten und den Abriss für einen Tag unterbrachen.

Einlassung von Ande Leucht

Einlassung von Christine Fabricius

Einlassung von Eberhard Langer

Da das Verfahren eingestellt wurde, konnten die Angeklagten keine
Schlussworte halten. Ein Angeklagter holte dies beim offenen Mikro am Wilhelmsplatz nach der Montagsdemo nach.

Schlussworte von Florian Carl

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