Ausnahmegenehmigungen für Nesenbach verstoßen gegen Heilquellenschutzverordnung

Aktuell in der KONTEXT-Wochenzeitung von Dietrich Heißenbüttel
HBF Baugrube vor LBBW ©weiberg

Unten durch

Auszüge:

"Wir können Infrastruktur, glauben Sie mir", sagt Bahnchef Grube. Unglaublich, wenn man sieht, wie er im Stuttgarter Untergrund werkeln lässt.

Gegen alle Regeln der Kunst sollen Abwassermassen auf engstem Raum, mit zahlreichen Richtungswechseln, unter dem Bahnhofstrog hindurchgeleitet werden. Bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen für den Nesenbach-Hauptwassersammler verstoßen gegen die Heilquellenschutzverordnung.(...)

Über Umwege erhielt Heydemann Einsicht in die Planunterlagen. Was er dort sah, bestätigte seinen Verdacht, dass die unvermeidliche Dükerung, also die Umlenkung aller Abwasserkanäle aus der Innenstadt und dem Stuttgarter Westen unter dem geplanten Bahnhofstrog hindurch, nicht den Maßstäben genügt, die nach seiner beruflichen Erfahrung hier gelten müssten.(...)

Überschwemmung bei Starkregen und Ablagerungen in den Dükerkurven

(...) Zusätzlich soll auch der Sammler Lautenschlagerstraße, der auf einem wesentlich niedrigeren Niveau, nämlich um 3,69 Meter unter dem Hauptsammler West in Bahnhofsnähe ankommt, an den Düker angeschlossen werden. Damit erhöht sich die Gefahr, dass es hier bei Starkregen zu einem Rückstau und zu Überschwemmungen im gesamten Innenstadtgebiet kommen könnte.(...)

Bei der LBBW müssten eigentlich die Alarmglocken schrillen. Unmittelbar vor der Hauptfassade soll eine 20 Meter tiefe Baugrube für das Schachtbauwerk des Dükerunterhaupts ausgehoben werden, die bis 12 Meter unter die Fundamente der LBBW und zudem mehrere Meter in die Grundwasserschicht hineinreicht.(...)

Abenteuerliche Pfahlbauten in der Grundgipsschicht

Auf dem Südkopf des Bahnhofs soll die neue Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie aufliegen. Anders als bisher soll der Tunnel vom Bahnhof in Richtung Staatsgalerie und Neckartor unter dem Königin-Katharina-Stift hindurchführen... Den ganzen Artikel in der KONTEXT-Wochenzeitung lesen HIER

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3 Antworten zu Ausnahmegenehmigungen für Nesenbach verstoßen gegen Heilquellenschutzverordnung

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  2. K. Neumann sagt:

    Interessant hier, wenn es so ist, dass die Geschichte noch immer unter einem Leasingvertrag steht, ist die Rechtsfrage bei Veränderungen am zurück geleasten Abwassersystem.

    Gerichtsstand einmal die USA. Schon mal schlecht, weil die eine völlig andere Vorstellung von Rechtssicherheit pflegen als die, die wir hier haben. Der Leasinggeber kann bei baulichen Veränderungen einen Schaden durch Veränderungen gegen über der Stadt geltend machen, die durchaus auch einer Verbesserung und Wertsteigerung des geleasten Gegenstandes dienen können, nur damit die Millionen aus dem Vertragsverletzung kassiert werden können.

    Solche in den USA erhobenen Schadensersatzforderungen im mehrstelligen Millionenbereich, dort ein richtiger Geschäftszweig, würden dann nicht die Stadt, sondern die ausführende Baufirma treffen, die sich nicht über die für das Bauwerk geltenden Rechtsverhältnisse kundig gemacht hat, es aber besser hätte tun sollen. So ist das geregelt nach dem deutschen Recht.

    Es ist Brauch in der Wirtschaft und Verwaltung, sofern der Chef der zuständigen Verwaltung auf Draht ist, in solchen Fällen nach Dummen zu suchen. Und wenn hier Baufirmen gefunden wurden, dann ist das auch der Fall.

    Man könnte richtig gespannt sein, wenn nicht alles so traurig wäre.

  3. Ande Leucht sagt:

    Vielleicht kommen in diesem Zusammenhang die krummen CBL-Geschäfte des Herrn Schuster als Bumerang zurück. Hochspannend!

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