Justiz zu S21: Keine Untreue, kein Betrug, kein Vorsatz, keine Täter

Aktuell in der KONTEXT-Wochenzeitung von Jürgen Lessat
Justiz & Bahn ©weiberg

Justitia im freien Raum

Auszüge:

Die Hoffnung ruhte auf der Berliner Staatsanwaltschaft. Peter Conradi, Dieter Reicherter und Eisenhart von Loeper dachten, ihre Strafanzeige gegen Verantwortliche der Bahn könnte dort Erfolg haben. Es war ein Irrtum.

Die Aussage ist unmissverständlich: "Ihren Ausführungen waren keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten zu entnehmen", heißt es in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, das vor wenigen Tagen im Briefkasten eines Stuttgarter Publizisten landete. Das Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der Deutschen Bahn AG mit dem Aktenzeichen 242 Js 779/13 ist eingestellt, teilte die Justizbehörde dem Adressaten mit dreiseitiger Begründung mit.

Mehr oder weniger umfangreiche Post, jede mit dem gleichen Einstellungsbeschluss, versandten die Anklagevertreter von der Spree zeitgleich an drei weitere Anzeigenerstatter in der Republik.(...)

Deutlichere Worte findet Rechtsanwalt Eisenhart von Loeper: "Es ist nicht unsere Aufgabe als Anzeigenerstatter, eine fertige Anklage zu erstellen. Wir haben erste Fakten geliefert, die für die Staatsanwaltschaft Ausgangspunkt weiterer Ermittlungen sind", kritisiert er. Statt aufzuklären ducke sich die Ermittlungsbehörde aber weg. Skandalös sei, dass die Berliner Staatanwaltschaft einen konkreten Vermögensschaden als Folge einer Pflichtverletzung der Bahn-Verantwortlichen in ihrer Einstellungsverfügung verneine. "Nach dem eigenen Eingeständnis des Bahnvorstands ist Stuttgart 21 längst unwirtschaftlich und wird nur wegen real nie geprüfter, angeblich höherer Ausstiegskosten weitergebaut", sagt von Loeper und kündigt eine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft an... Den ganzen Artikel in der KONTEXT-Wochenzeitung lesen HIER.

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Eine Antwort zu Justiz zu S21: Keine Untreue, kein Betrug, kein Vorsatz, keine Täter

  1. Uwe Mannke sagt:

    Ermunterung:
    Es gilt in diesem Zusammenhang mit zwei spekulativen Annahmen aufzuräumen:
    Stuttgart 21 ist politisch gewollt.
    Die Verwirklichung des Rechtsstaates durch ein Ermittlungsverfahren, in dem die Entscheidungsprozesse bei Bahn und AR durchleuchtet werden könnte, ist ebenfalls politisch nicht gewollt.

    Was politisch gewollt oder nicht gewollt ist, bestimmen aber nicht die Politiker sondern der Volkssouverän.

    Damit solche Fehleinschätzungen nicht weiterverbreitet werden können, sind die Initiativen der Anzeigeerstatter und das sorgfältige Berichten darüber notwendig.

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