Einlassung von Peter Gruber – Verhandlung GWM-Blockade vom 29.2.2012 vor dem AG Stuttgart

Sehr geehrte(r) Richter(in),

zunächst möchte ich ein paar Anmerkungen zum Anschreiben des Gerichts vom 1. August 2013 machen. Dem Schreiben liegt ein dreiseitiges Dokument vom 31.07.2013 bei, das mit dem Wort "Strafbefehl" überschrieben ist.
Meine erste Reaktion darauf war, dass damit nicht ich gemeint sein kann. Nicht etwa, weil ich der Meinung sei nichts mit dem Gericht zu schaffen zu haben, sondern weil ich kein Befehlsempfänger bin. Ich bin weder Soldat noch Polizist, noch bin ich Beamter oder sonst irgendwie in Staatsdiensten, wo ich einen Befehl zu befolgen hätte. [mit Update 24.11.]
Das Wort Befehl ist für mich ein militärisch besetzter Begriff und ein Relikt aus preußischer Vergangenheit. Das Wort verkörpert für mich wie kaum ein anderes die sprichwörtliche Deutsche Obrigkeitshörigkeit, den kritiklosen Gehorsam, mit den bekannten Auswirkungen in der Geschichte.
Ich möchte anregen, dass das Amtsgericht und überhaupt die Justiz ihre Ausdrucksweise den (gottseidank) geänderten Umständen der heutigen Zeit anpasst um den Menschen nicht weiter als nötig entfremdet zu sein.

Nun zum Sachverhalt:
Ich gebe die in ihrem Dokument dargestellten Sachverhalte im Wesentlichen zu. Das bedeutet:
Ja, ich blockierte mit weiteren Personen am 29. Februar 2012 gegen 7:25 Uhr die Zufahrt zur Baustelle des sogenannten Grundwasser-Managements. Nicht einverstanden bin ich jedoch mit dem Ausdruck „rechtswidrig mit Gewalt“!
Ziel einer solchen Sitzblockade ist es üblicherweise, Fahrzeuge am Einfahren auf die Baustelle zu hindern. Die Sitzblockade ist eine Aktionsform des zivilen Ungehorsams, den ich im Weiteren auch noch begründen werde. Durch die Blockade wollte ich erreichen, dass LKW und PKW möglichst lange nicht ihren Bestimmungsort, die Baustelle, erreichen konnten. Dabei nahm ich in Kauf, dass ich dafür juristische Konsequenzen zu tragen haben werde. Solche Aktionen sind immer symbolische Aktionen, aber eben mehr, als einfacher Protest. Es ist den Blockierenden klar, dass damit das Bauvorhaben Stuttgart 21 nicht gestoppt wird.

In der Schilderung des Sachverhalts steht am Ende zu lesen: - Ich zitiere -
„Dadurch bezweckten Sie, über die Bekundung ihres Protestes hinaus die Fortsetzung der Abbrucharbeiten längstmöglich zu behindern, um letztendlich zur Erzwingung der Aufgabe des gesamten Bauvorhabens oder zumindest eines Baustopps beizutragen.“ – Zitat Ende -
Dazu stelle ich fest: Mit den laufenden Abbrucharbeiten am Bahnhofs-Südflügel hatte unsere Blockade vor dem GWM nichts zu tun, sonst hätten wir die dortige Zufahrt blockiert. Abbrucharbeiten des Projekts hätten wir dagegen begrüßt und unsere Mithilfe angeboten.
Fragwürdig im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Nötigung finde ich die polizeiliche Praxis, abzuwarten bis tatsächlich mindestens ein zweites Fahrzeug sich hinter das erste blockierte Fahrzeug gestellt hat, und so der Tatbestand der Nötigung erfüllt wird. Wenn Nötigung eine Straftat ist, dann wäre es die Aufgabe der Polizei gewesen, diese Straftat zu verhindern, und nicht bei ihrer Begehung zuzuschauen und anschließend tätig zu werden.
[Update 24.11.:]
Begründung:
Die Baustelle des Grundwasser-Managements ist nicht irgendeine Baustelle. Es ist genau DIE Baustelle, zu deren Einrichtung am 30. September 2010 ein Polizeieinsatz stattfand, dessen genaue Umstände und Hintergründe bis heute nicht vollständig geklärt sind. Das betrifft sowohl die politische Einflussnahme durch den nie vom Volk legitimierten damaligen Ministerpräsidenten Stefan Mappus, als auch die Polizeiführung bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des ganzen Einsatzes, insbesondere bei der Wahl ihrer Mittel des sogenannten "unmittelbaren Zwangs" gegen eine friedlich protestierende Menschenmenge aus allen Schichten und Altersgruppen der Stuttgarter Bevölkerung. Es betrifft aber auch die politische Abteilung 1 der Staatsanwaltschaft Stuttgart, deren damaliger Oberstaatsanwalt Bernhard Häussler dem Einsatz beiwohnte und zu keinem Zeitpunkt den Abbruch des Einsatzes veranlasste, was er meiner Meinung nach hätte tun müssen, als der Einsatz erkennbar aus dem Ruder lief. Der Einsatz blieb wohl auch deshalb bis heute weitgehend folgenlos, da Herr Häussler Ermittlungen gegen sich selbst hätte einleiten müssen. - Wie wir wissen hat er das nicht getan.
Dem Polizeieinsatz folgte die Fällung der ersten 25 Bäume im damals noch existierenden Mittleren Schlossgarten um Raum für die Baustelle des Grundwasser-Managements zu schaffen. Die Fällung dieser Bäume geschah rechtswidrig. Ein Telegramm des EBA (Eisenbahnbundesamt) untersagte unter Verweis auf artenschutzrechtliche Gründe die Fällungen bis auf weiteres. Dieses Telegramm wurde jedoch von Angehörigen der damaligen Landesregierung zurückgehalten - Die Bahn und die von ihr beauftragten Firmen verrichteten unter dem Schutz einer wissentlich falsch informierten Polizei ihr illegales Werk. Das rechtswidrige Handeln blieb für die Bahn bis heute folgenlos.
Die Politik benutzte also wissentlich und mit Billigung der Staatsanwaltschaft die nicht vollumfänglich informierte Polizei zur Durchsetzung einer rechtswidrigen Maßnahme. Das ist Polizeimissbrauch!
Im Weiteren wurde die Anlage in einer Art und Weise errichtet, die nicht den Genehmigungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 25.01.2005 entspricht. Nicht genug dass widerrechtlich Menschen für eine ebenso widerrechtliche Baumfällaktion, in ebenso widerrechtlicher wie vorsätzlicher Weise geprügelt, mit Pfefferspray traktiert und mit Wasserwerfern verletzt wurden. Nun kommt noch eine ungenehmigte Bauausführung hinzu! - Dem Grunde nach ist das sogenannte Grundwasser-Management am Tag unserer Blockade also noch immer eine nicht den Genehmigungen entsprechende Baustelle. Eine auf Basis rechtswidriger Maßnahmen eingerichtete Baustelle. Eine illegale Schwarzbaustelle.
Warum wird auf einer stadtbekannten Schwarzbaustelle weiter gearbeitet?
Wer lässt auf solchen Baustellen arbeiten? - Und wer lässt das zu?
Wieso ist es zulässig, dort einfahren und arbeiten zu wollen?
Ich kann bis heute nicht erkennen, dass die illegale Errichtung dieser Baustelle (GWM) irgendwie geahndet würde. Auch kann ich nicht erkennen, dass die Fortsetzung der Arbeiten an dieser illegalen Schwarzbaustelle von den zuständigen Stellen unterbunden wird. Insofern fühle ich mich durch deren Untätigkeit genötigt auf diese Mißstände hinzuweisen. Bei der illegalen Schwarzbaustelle einer Privatperson würde hier jedenfalls ganz anders verfahren werden! – Wer nötigt hier also wen?
Seit diesen Vorkommnissen hege ich starke Zweifel am Rechtsstaat und der Gleichheit aller vor dem Gesetz. Ich sehe vielmehr, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Folgenlos bleibt das Unrecht der Projektbetreiber im großen Stil, mit überzogener Strenge werden dagegen die Rechtsverstöße Protestierender im Kleinen verfolgt.
Vor dem Gesetz haben alle gleich zu sein. Es darf nur eine Messlatte geben. Wenn die Anwendung der Gesetze nur dazu dient ein Machtgefüge von Eliten, ihren Interessen und Vorhaben gegen unerwünschte Störungen abzusichern, dann ist diese Praxis kein Ausdruck von Rechtsstaatlichkeit!
An solch einen Rechtsstaat glaube ich nicht, bzw. ich stelle fest: Es ist keiner.
Jedenfalls nicht, wenn wie hier massive Macht- und Wirtschaftsinteressen auf dem Spiel stehen.

Ich saß also am 29. Februar 2012 morgens um 7 Uhr vor dieser illegalen Baustelle, um illegale Bauarbeiten wenigstens zeitweise zu unterbinden. - Und um darauf aufmerksam zu machen, dass beim Projekt Stuttgart 21 Recht gebeugt wird um die Fortführung dieses herbeigetricksten, herbeigetäuschten, herbeibetrogenen Projektes zu ermöglichen, und dass ich das nicht unwidersprochen akzeptiere.
Es ging und geht mir nicht um die Durchsetzung MEINES Willens, sondern um den Protest gegen diesen von keiner Stelle geahndeten Betrug für den niemand verantwortlich gemacht wird, der aber unter aller Augen stattfindet. Und da alle üblichen Mittel des Protests ausgeschöpft sind bzw. wirkungslos bleiben, sah und sehe ich mich gezwungen meinem Protest auch auf diese Weise Nachdruck zu verleihen. Auch wenn ich dafür bestraft werde.
Der Sinn von Strafe besteht darin, Straftäter vom weiteren Verüben von Straftaten zum Schaden Anderer oder der Allgemeinheit abzuhalten, sowie Wiederholungen zu unterlassen.
Was bei gewöhnlichen Strafsachen sicher seine Berechtigung hat, verfehlt bei politisch motivierten Handlungen jedoch völlig sein Ziel und muss daher wirkungslos bleiben. Jedenfalls im Sinne der Überzeugung der politischen AktivistInnen! - Erreicht wird damit lediglich: Einschüchterung.
Strafverfahren zum Zweck der Einschüchterung halte ich für menschlich verwerflich und eines Rechtsstaates für unwürdig. Solange eine politische Motivation zum Handeln gegen Missstände besteht, so lange werden AktivistInnen nicht davon abgehalten, das ihrer Meinung nach Notwendige, Machbare und für sie Verantwortbare zu tun.
Strafe sollte allerdings auch nachvollziehbar sein. Im vorliegenden Fall führt ein und derselbe Sachverhalt bei gleichem kooperativen und gewaltfreien Verhalten der Angeklagten zu völlig unterschiedlich schweren Strafen und willkürlichen Tagessatzanzahlen und -höhen.

Schlußwort

Stuttgart 21 ist ein politisches Projekt.
Der Polizeieinsatz am 30. September 2010 war politisch gewollt.
Die sogenannte Volksabstimmung war ein politisches Manöver um den größten wissenschaftlich-technischen Betrug der deutschen Industriegeschichte vom Bürger nachträglich legitimieren zu lassen. Das nenne ich Demokratiemissbrauch!
Die Niederschlagung und Neutralisierung des Protests ist bis heute ein politisches Ziel.
Sowohl der alten wie der neuen Landesregierung, vor allem aber der Projektbetreiber.
Die Verfolgung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vor der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart dient in erster Linie dem politischen Ziel, den Protest von der Straße zu holen, vor allem aber, zivilen Ungehorsam durch abschreckend harte Urteile wie empfindliche Geldstrafen auf dem Wege der Einschüchterung zu beenden. Die Politik hätte gerne Ruhe über diesem Betrugsprojekt mit System. Sie möchte System 21 gern weiter laufen lassen.
Und deshalb sind alle diese Prozesse, egal ob Nötigung oder Hausfriedensbruch, sehr wohl politische Prozesse. Der Versuch sie auf ein paar Paragrafen zu reduzieren, ist nicht weniger als ein weiteres Ablenkungsmanöver vom eigentlichen Skandal 21, um sagen zu können: „Seht her – Die Straftäter!“
Eine Rechtspraxis die die Bürgerabwehr bzw. die Protestabwehr für die Eliten zum Ziel hat, erkenne ich nicht an. Ich kann erst dann wieder den Rechtsstaat erkennen und anerkennen, wenn sich diese Praxis geändert haben wird.
Ich beantrage Freispruch.

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Eine Antwort zu Einlassung von Peter Gruber – Verhandlung GWM-Blockade vom 29.2.2012 vor dem AG Stuttgart

  1. Peter Gruber sagt:

    Liebe Julia, der Text ist unvollständig. Kannst Du bitte den fehlenden Teil noch ergänzen ? Danke !

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