PFA 1.3 – Filderabschnitt: Flughafenbahnhof und Rohrer Kurve

Die Pläne des DB-Konzerns zum Planfeststellungsabschnitt 1.3 (PFA 1.3) liegen seit 6. Nov. öffentlich aus und sind im Internet unter folgender Adresse zu finden:

http://www.rpbwl.de/stuttgart/s21/

Der PFA 1.3 reicht von der Rohrer Kurve bis zum Flughafenbahnhof, betrifft aber nicht nur die Bewohner der Filder, sondern als Steuerzahler, Bahnfahrer, … alle Bürger. Bereits beim Filderdialog hatte die Mehrheit der ausgewählten Bürger für eine sinnvolle Anbindung des Flughafens ohne Mischverkehr, ohne Rohrer Kurve,  per S-Bahn und mit einem RE-Halt Stuttgart-Vaihingen gestimmt. Dennoch fehlt in den Planunterlagen unter vier Alternativen, die zum Vergleich mit der Antragstrasse herangezogen werden, genau diese Variante. Dies ist aber nicht der einzige Schwachpunkt der Planungen der Deutschen Bahn AG.

Die Vaihinger für den Kopfbahnhof, die Schutzgemeinschaft Filder und viele andere haben sich Gedanken gemacht, welche Auswirkungen, Nachteile und Risiken die Pläne haben. Daraus sind bei VK21 ein Flyer und ein Mustereinspruch entstanden. Mittlerweile gibt es noch einen weiteren achtseitigen Text, der auch als Einwendung verwendet werden kann, auf der Homepage von VK21. Ein weiterer Mustereinspruch ist auf den Seiten der Schutzgemeinschaft Filder e. V. zu finden.

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Darüber hinaus gibt es eine Sammlung von Argumenten, die gegen die Planungen der DB AG und für die beim Filderdialog von der Mehrheit geforderte Lösung sprechen. Den aktuellen Stand der Sammlung gibt es unter Stichwortsammlung: Einspruchverfahren Planfeststellungsabschnitt 1.3 unter www.vk21.de.

Ergänzen – Verbessern – Mitmachen

Sie können diese Sammlung gerne ergänzen und verbessern; wir sind für jeden weiteren Hinweis dankbar. Ein derart komplexes Thema kann man nur mit vielen Menschen und vielen verschiedenen Blickwinkeln und unterschiedlichem Expertenwissen einigermaßen umfassend behandeln. Wir sind also auch auf Ihre Mitarbeit angewiesen.

Lesen – verwenden – kopieren

Diese Sammlung können Sie auch einfach nur nutzen, darin lesen, sich Ideen für eigene Einwendungstexte holen oder abschnittsweise kopieren usw. Je vielfältiger und umfassender die Einwendungen, umso besser.

Der Vaihinger Bezirksbeirat hat die für Vaihingen schädlichen Planungen bereits abgelehnt.
Das ist ein politisches Signal, hat aber leider keine aufschiebende oder bindende Wirkung.

Mit den Einwendungen muss sich das Regierungspräsidium befassen. Im weiteren Verlauf – bei einem Erörterungstermin – werden die eingewendeten Punkte öffentlich besprochen. Allerdings nur die, die das Regierungspräsidium in einem Zusammenfassungsverfahren der Einwendungen aussucht. Darum ist eine häufige Nennung der wesentlichen Kritikpunkte so wichtig. Also nehmen Sie z. B. das mangelhafte Notfallkonzept und Verschlechterungen im Nahverkehr mit in Ihre Einwendung auf, auch wenn Ihnen aktuell „nur“ daran gelegen ist, dass Sie dort keine Steinpilze mehr sammeln können.

Es könnten von der Bevölkerung und dem Bezirksbeirat u. a. weitere Gutachten, Einhaltung von neueren Lärmschutzbestimmungen, bessere Risikoabschätzung, ein funktionierendes Notfallkonzept, Ausgleichsmaßnahmen und eine stichhaltige Planung für den zusätzlichen Baustellenverkehr auf öffentlichen Straßen gefordert werden.
Das sind aber alles Verschönerungen eines im Grundsatz falschen und unnötigen Bauvorhabens.

Darum lehnen wir die Pläne komplett ab und fordern die Einstellung des Bauvorhabens. Wir setzen uns für die kostengünstigere und sofort realisierbare Alternative mit RE-Halt in Vaihingen und S-Bahn-Ringschluss auf den Fildern usw. ein.

Dennoch ist es in jedem Fall wichtig, dass möglichst viele Einwendungen gegen den PFA 1.3 eingereicht werden. Wenn wir uns nicht zu Wort melden, müssen wir die uns vorgesetzte Suppe auslöffeln. Wir müssen uns auf vielfältige Weise wehren. Ihre Einwendung ist ein Teil davon.

Die Einsprüche sind bis zum 19. Dez. 2013 zu richten an das:

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung Wirtschaft und Infrastruktur
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

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