KONTEXT: S21 – Hält Stumpf den Kopf hin?

30.09.10 ©weiberg
In der aktuellen KONTEXTWOCHENZEITUNG ist am 28.1.2015 ein interessanter Artikel von Jürgen Bartle und Dieter Reicherter erschienen, der wiederholt die gelungene Schwaben-Connection zwischen Anklagebehörden und Lokalzeitungen (StN) aufzeigt.

Hält Stumpf den Kopf hin?

Auszüge:

Mehr als vier Jahre nach dem Schwarzen Donnerstag soll nun auch einer der Verantwortlichen den Kopf dafür hinhalten. Wenn Siegfried Stumpf, Stuttgarts ehemaliger Polizeipräsident, den gegen ihn beantragten Strafbefehl akzeptiert, dann ist er ganz billig weggekommen.

Die "Stuttgarter Nachrichten" (StN) hatten die Neuigkeit exklusiv. Am 20. Januar meldete das Blatt um 19 Uhr auf seinem Online-Portal, dass Stumpf "noch in dieser Woche" einen Strafbefehl wegen "Körperverletzung im Amt" zugestellt bekomme. Und mehr noch: Stumpf werde, wie es heiße, dagegen Einspruch erheben, was einen neuen Wasserwerferprozess zur Folge haben werde; diesmal mit Stumpf als Angeklagtem. Der Vorgang ist in mehrerlei Hinsicht bemerkenswert, und diverse Behauptungen sowie die Schlussfolgerung im Artikel sind wahrscheinlich unzutreffend. Deshalb lohnt es sich, genauer hinzusehen...

Unwahrscheinlich, dass Stumpf vorbestraft wäre
Eine erneute Aufdeckung der Chronik des staatlichen Versagens und der persönlichen Fehlleistungen seiner Diener durch einen weiteren Prozess könnte für diejenigen, die etwas zu befürchten haben, unerwünscht sein. Ob Stumpf aus Gründen der Staatsräson seinen Kopf deswegen wenigstens ein bisschen hinhält oder dieser hingehalten wird, darüber kann nur spekuliert werden. Disziplinarmaßnahmen hat Stumpf übrigens trotz einer Bestrafung nicht zu befürchten. Denn das Innenministerium des Landes hat auf Anfrage der Kontext:Wochenzeitung erklärt, solche Maßnahmen seien nicht angebracht, da Polizeibeamte, die wegen am 30. 9. 2010 begangener Straftaten verfolgt würden, durch die eingeleiteten Verfahren bereits genügend bestraft seien...den ganzen Artikel gibt es in der KONTEXTWOCHENZEITUNG HIER

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