Polizei ignoriert FRAPORT-Urteil – SeniorInnen gegen S21 erhalten DB-Hausverbot!

Ernest P. und zwei andere Parkschützer, die am gestrigen Dienstag  in den frühen Morgenstunden in der großen Schalterhalle des Stuttgarter Hauptbahnhofes Flyer  ("Ja zum Kopfbahnhof 21" und "Der wahre Fortschritt fährt oben!") an die Passanten verteilten, wurden von DB-Sicherheitskräften mit einem Hausverbot bis zum 30.11.2017 bedacht. Die von den Sicherheitskräften herbeigerufene Bundespolizei ignorierte die Berufung der Parkschützer auf das FRAPORT-Urteil mit der Bemerkung, dass sie das nichts anginge. Einem Passanten, so berichtet eine SeniorIn gegen S21, welcher kurz vorher noch einen Flyer von ihr erhalten hatte, wurde der Flyer von einem der Polizisten wieder aus der Hand gerissen mit der Bemerkung, dass er den nun ja nicht mehr benötige!

Umso mehr verwunderlich ist diese neuerliche Repression gegen Flyer-VerteilerInnen am Stuttgarter Hauptbahnhof, da das Polizeipräsidium ja selbst  mit Schreiben vom 28.4.14 das FRAPORT-Urteil bestätigte. Gestern hatte es allerdings den Anschein, als wäre dieses Urteil, an welches sich auch die Polizisten hätten halten müssen,  nicht bekannt oder würde einfach ignoriert. Ein skandalöses Verhalten!

Zur Information nochmals das Schreiben des Polizeipräsidiums vom 28.4.14, in welchem Bezug auf das FRAPORT-Urteil genommen wurde.

Antwort-Polizeipräsidium-wegen-Flyer-Stadtbahn

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2 Antworten zu Polizei ignoriert FRAPORT-Urteil – SeniorInnen gegen S21 erhalten DB-Hausverbot!

  1. Petek Ernest sagt:

    Hallo BAA Leser,
    danke an Ingrid für diesen Artikel besonders Ihre Schilderung wie der Polizist einem Passanten die Flyer aus der Hand gerissen hat.

    Allerdings möchte ich etwas richtigstellen. Ich bin nicht Gegner von
    S 21. Nein, ich bin der Befürworter des denkmalgeschützten Kopfbahnhofs und engagiere mich für den Erhalt des Parks mit seinem wunderbaren, alten Baumbestand als grüne Lunge im Zentrum der Stadt http://www.bei-abriss-aufstand.de/2015/06/09/rede-von-ernest-petek-bei-der-274-montagsdemo/

    Bei dem geschilderten Vorgang ist auch wichtig zu beachten:
    Polizei bestätigt „Fraport-Urteil“: Artikel vom 16. Mai 2014 von Ingrid
    http://www.bei-abriss-aufstand.de/2014/05/16/polizei-bestaetigt-fraport-urteil-verteilen-von-flyern-an-u-bahn-haltestellen-ist-erlaubt/
    darin das Schreiben des Polizeipräsidiums Stuttgart, mit Kommentaren
    4. 19. Mai 2014 um 11:43 und 6. 20. Mai 2014 um 17:41

    Wie wir alle am Mittwoch 18.11. am Verwaltungsgericht erleben konnten saß auf der Beklagtenbank für das Innenministerium der Leitende Regierungsdirektor Gerhard Groß, der in meinem Verfahren vor dem VerwG 5 K 4551/13 noch im Polizeipräsidium Stuttgart als Leiter der Verwaltung und des Referats Recht und Datenschutz die Unrechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes am 20.11.2012 zurückwies. Mit Datum 19.02.2015 am VerwG die Rechtwidrigkeit anerkannte, somit die Entscheidung des VerwG am 20.02. zu unseren Gunsten.
    http://www.parkschuetzer.de/statements/181306 – Zurückweisung durch
    Gerhard Groß PP REDAS
    http://www.parkschuetzer.de/statements/180738 – Anerkennung der Rechtswidrigkeit
    Was wird hier sichtbar? Wer sich im Polizeidienst gegen die GRUNDRECHTSBINDUNG stellt, der wird befördert, den er ist für Höheres berufen – siehe auch meine 4 Freisprüche vor dem LG S (alle vor dem 30.09.2010), Beförderungen für die vorsätzlichen Falschbeschuldiger, auch ins Innenministerium! http://www.parkschuetzer.de/statements/180399

  2. Ernest Petek sagt:

    Gestern früh, bei unserer regelmäßig stattfindenden Information der Öffentlichkeit an der Baustelle Kurt-Georg-Kiesinger-Platz, erlebten wir eine fast schon gewöhnliche Begegnung mit der Polizei.
    Um Passanten über das Geschehen mit Flyern zu informieren, haben wir Seniorinnen und Senioren für den Erhalt des Kopfbahnhofs (12), uns an der Baustellenzufahrt aufgestellt.
    Die herbeigerufenen Polizisten wollten uns dies untersagen! Dazu drohten sie mit einer Anzeige wegen Nötigung. Wir beriefen uns auf GG Art. 1-3, 5 sowie 25 „Vorrang des Völkerrechts“ |;-)
    Was allerdings besonders unerträglich wurde: Aussage eines Polizisten „Das interessiert mich nicht! Wir sind ein besetztes Land!“

    Auszug aus unserem GG 41. Auflage 2007 Beck Texte im dtv
    ISBN 978-3-423-05-003-6 Seite 79, 3. Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland
    Vom 12. Sept. 1990 (BGBl. II S 1318)
    Zwei-plus-Vier-Vertrag
    Art. 1 [Grenzen], Art. 2 [Verbot des Angriffskrieges]…
    Art. 7 [Aussetzung der Vier-Mächte-Rechte] (1), (2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

    Wundert sich jetzt noch jemand über unsere Polizisten/Polizistinnen?
    Es geht noch besser!!
    GemO „§ 1 Begriff der Gemeinde“, (1) Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates.“
    „§ 46 Wählbarkeit, Hinderungsgründe (1) …dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.“
    http://www.parkschuetzer.de/statements/184835

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