Pressemitteilung: Mitglied der SeniorInnen gegen S21 in Erzwingungshaft

Pressemitteilung der SeniorInnen gegen S21 vom 19. Mai 2017

Seit heute Mittag ist ein Mitglied der Initiative der SeniorInnen gegen S21 für voraussichtlich zwei Tage in Haft. Ernest hatte eine Ladung zu zwei Tagen Erzwingungshaft erhalten und ist heute Mittag bei der Stuttgarter Polizei vorstellig geworden.

Grund ist eine Strafe über 75 Euro für seine Teilnahme am Frühstück am Bauzaun, das seit fast 7 Jahren jeden Dienstagmorgen vor der S21-Baustelleneinfahrt stattfindet. Im Dezember 2015 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Ernest und einem LKW-Fahrer. Obwohl eine andere Zufahrt zur Baustelle frei gewesen wäre, wollte der Fahrer die Einfahrt am Nordausgang des Bahnhofs erzwingen. Er fuhr mit seinem LKW langsam in Richtung Einfahrt und schob dabei Ernest etwa einen Meter, bis andere Kundgebungsteilnehmer den Fahrer zum Stoppen bringen konnten. Der LkW-Fahrer stieg dann aus dem Wagen und versuchte Ernest grob aus dem Weg zu zerren. Letztendlich räumte die Polizei die Einfahrt.

Bereits im April 2016 kam es zu einer Verhandlung vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Ernest wurde zu einer Bußgeldzahlung von 75 Euro verurteilt, weil er nicht freiwillig von der Einfahrt weggegangen war. Die Richterin ließ Ernest bei dem Prozess nicht zu Wort kommen oder eigene Zeugen laden. Das ist rechtlich nicht zulässig, doch eine Rechtsbeschwerde ist erst ab einer Strafe von 250 Euro möglich.

Ernest erklärt dazu: „Statt mich wegen 75 Euro zwei Tage ins Gefängnis zu stecken, sollten die Behörden lieber den LkW-Fahrer, der mich, weil er keinen Umweg fahren wollte, fast überfahren und weggezerrt hat, rechtlich belangen. Ich engagiere mich für den Stuttgarter Kopfbahnhof und die Parkanlagen. Der Vorgang, wie es zum Beschluss einer Tieferlegung des Bahnhofs kam, ist verfassungswidrig. Und es ist meine Pflicht, die Menschen in Stuttgart über den Hintergrund und die Fehler des Projekts S21 zu informieren. Mir wurde vor Gericht unzulässigerweise das Wort verweigert und nur, weil meine Strafe so gering ist, kann ich dagegen nicht vorgehen. Deshalb werde ich keine Zahlung freiwillig leisten.“

Am Dienstag, 23. Mai, steht ein weiterer Gerichtstermin in dieser Sache an: Ernest hatte den LkW-Fahrer wegen Körperverletzung angezeigt. Diese Anzeige wurde allerdings nicht verfolgt. Stattdessen wird Ernest "falsche Verdächtigung" des LkW-Fahrers vorgeworfen. Die Gerichtsverwandlung in dieser Sache ist am 23.5. um 9 Uhr im Amtsgericht, Sitzungssaal 103/1. OG.

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