Untaugliches Brandschutzkonzept bei S21: Kann eine potentielle Todesgefahr toleriert werden?

Rede von Stefan Otto, Druckerei Otto, Parkschützer aus Konstanz, auf der 382. Montagsdemo am 21.8.2017

Untaugliches Brandschutzkonzept bei S21: Kann eine potentielle Todesgefahr toleriert werden?

Liebe engagierte, hartnäckige und denkfähige Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger,

ich danke Ihnen dafür, dass Sie hier sind und für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bin vom Montags-Demoteam gebeten worden, heute einen Redebeitrag zum Thema Brandschutzkonzepte zu halten. Was ich gerne tun werde und was mir eine Ehre ist.

Im November 2016 fand, wie Sie wissen, im Stuttgarter Gemeinderat eine Erörterung der schwerwiegenden Brandschutzprobleme von S21 statt. In den betreffenden Protokollen fand ich die Darstellung des Branddirektors Herrn Dr. Knödler (CDU), der den Sachverhalt wie folgt dargestellt hat: Die geplante Entrauchung von S21 würde analog zur Entrauchung einer eingeschossigen Gewerbehalle funktionieren. Dies dünkte mich Wunders. Wie viele unterirdisch gelegene Industriehallen gibt es denn in Deutschland? Haben die Gemeinderäte wirklich nicht gemerkt, wie sehr sie da verkohlt wurden?

Ich habe mir die Sache etwas genauer angesehen. Im Zuge dieser Recherche fand ich detaillierte Angaben darüber, wie der Brandschutz in einer vergleichbar großen Industriehalle tatsächlich funktioniert. Es handelt sich dabei um die Industriehalle K-180 der Adam Opel AG in Rüsselsheim.

Die vom Stuttgarter Branddirektor behauptete Analogie beim Brandschutz erwies sich – vorsichtig formuliert – als nicht sonderlich in der Realität verankert. Oder anders gesagt, genauso gut könnte man behaupten: Die Lagerung von Schneebällen ist auf offener Fläche in der Sahara genauso problemlos möglich wie auf offener Fläche in der Antarktis.

Eine detaillierte Gegenüberstellung der Brandschutz- bzw. Entrauchungskonzepte von S21 und K 180 habe ich in einem vierseitigen Faltblatt zusammengefasst (Dieses ist hier bei mir und bei der Mahnwache erhältlich).

Die Unterschiede, die ich fand? Nun, sie sind drastisch und ihre Zahl ist Legion:

  • Bei der Opel-Halle K 180 können flüchtende Personen ebenerdig in alle vier Himmelsrichtungen das Gebäude verlassen. S21 liegt unterirdisch. Flüchtende Personen müssen unweigerlich einen Weg nach oben nehmen. Denselben Weg, den auch die giftigen Rauchgase nehmen.
  • Die Industriehalle K 180 verfügt über eine bauliche Brandabschnittsbildung, wie die Bauordnung dies vorschreibt. Dadurch wird die Ausbreitung giftiger Brandgase wirkungsvoll eingedämmt. Bei S21 ist so etwas nicht vorgesehen.
  • Die Industriehalle K 180 verfügt über ein beeindruckend wirksames System zur aktiven Absaugung giftiger Rauchgase aus dem Gebäude. Bei S21 ist so etwas nicht vorgesehen.
  • Die Industriehalle K 180 verfügt über zahlreiche NRWGs (Natürliche Rauch- und Wärmeabzugs-Geräte). Diese bei K 180 installierten NRWGs sind bauaufsichtlich geprüft und zugelassen. S21 soll gemäß der Planung des Architekten Ingenhoven mit NRWGs ausgestattet werden, die bauaufsichtlich nicht geprüft und nicht zugelassen sind.

Die Anzahl der Rauch- und Wärmeabzugsgeräte bei K 180 entspricht den sicherheitstechnischen Vorgaben des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer (VDMA). Bei S21 ist dies nicht der Fall. Die Anzahl der Geräte ist vielmehr um sage und schreibe 87% zu niedrig. Das heißt konkret: Es ist bei S21 nur der Einbau von 23 Geräten geplant. Die VDMA-Richtlinie schreibt für eine Halle dieser Größe aber 175 Geräte vor.

Bei K 180 werden die NRWG-Elemente regelmäßig gewartet und instand gehalten. Bei S21 ist eine Wartung und Instandhaltung dieser Maschinen aus baulich bedingten Gründen nicht möglich.

  • Noch gravierender als im technischen Bereich sind die Unterschiede bei den betroffenen Menschen. In der Industriehalle K 180 sind nur einige hundert Menschen anwesend. Darunter keine Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte oder Personen mit Kinderwagen. Die Arbeiter in der Industriehalle K 180 kennen zudem die Räumlichkeiten sehr gut, insbesondere auch die einfach erreichbaren Türen, durch die jederzeit eine Flucht ins Freie möglich ist.

Bei S21 können es weit über 10.000 Personen sein, die im Brandfall aus der unterirdisch liegenden Bahnsteighalle nach oben zu entkommen versuchen. Darunter viele mobilitätsbeschränkte Personen.

  • Bei S21 ist bezüglich Verrauchung der Fluchtwege ein Schutzziel definiert, bei dem sich die Frage stellt, ist dieses Schutzziel sicher oder ist es todsicher? Fluchtwege von 200 Metern Länge sind bei S21 geplant. Durch verqualmte Luft hindurch, bei der die Sichtweite nur noch 10 m beträgt. Die Verrauchung ist so stark, dass die giftigen Brandgase permanent Augen und Lunge reizen und bei den betroffenen Personen Panik verursachen. Dies alles wird bei S21 als akzeptabel definiert.

Hm, vielleicht sollte man die diversen Projektbetreiber und -profiteure einmal unter diesen Bedingungen Probe laufen lassen. 200 Meter. Durch echte Rauchgase hindurch. In derselben Dichte, wie sie für 21 als akzeptabel definiert wird. Möglicherweise sähen dann einige Dinge etwas anders aus.

Ich habe Herrn Branddirektor Dr. Knödler (CDU) gefragt, wie denn das konkret zu verstehen sei mit dieser Entrauchungs-Analogie zwischen S21 und Industriehalle, die er als fachkompetenter Branddirektor gegenüber dem Gemeinderat vorgetragen hat. Er hat mir darauf geantwortet, die Analogie bestünde darin, dass in beiden Fällen der Rauch nach oben abziehe und die Zuluft von den Seiten käme. Doch wirklich, ich habe das schriftlich.

Ist es Ihnen eventuell aufgefallen? Wortgenau dasselbe trifft auch für das Funktionsprinzip eines Krematoriums zu: Rauch steigt nach oben auf, Zuluft kommt von den Seiten.

Ich habe Herrn Dr. Knödler gefragt, ob er persönlich denn der Auffassung sei, dass ein solches Entrauchungs-Prinzip in der unterirdischen Bahnsteighalle S21 funktionieren könne. Er hat mir seine persönliche Auffassung nicht mitgeteilt, sondern nur erklärt, dass dies gutachterlich nachgewiesen sei. Nun ist es mit Gutachten so, dass sie in der Regel von einem zahlenden Besteller in Auftrag gegeben werden. In diesem Falle von der Deutschen Bahn AG. Somit ist es unabdingbar, dass ein Gutachten plausibel und nachprüfbar ist. Das von Herrn Dr. Knödler genannte Gutachten basiert jedoch auf CFD-Computersimulationen, die außer dem Gutachtenersteller selber niemand kennt oder nachvollziehen kann.

Ich habe Herrn Dr. Knödler nach seiner persönlichen Verantwortung gefragt. Immerhin ist er ja fachkundig. Immerhin hat er als Branddirektor das Konzept ja gegenüber dem Gemeinderat als funktionsfähig dargestellt. Ich habe ihn gefragt, ob er persönlich die Verantwortung dafür übernimmt, dass das Entrauchungskonzept von S21 wirklich funktionsfähig sei. Dass also nicht in einem Brandfalle Hunderte von Bahnreisenden einen qualvollen Erstickungstod sterben werden. Herr Dr. Knödler hat mir auf diese Frage keine Antwort gegeben.

Warum macht der CDU-Mann Knödler so etwas? Warum handelt er derart verantwortungslos, linientreu und kadavergehorsam?

Der Mappus hat 2010 als Ministerpräsident mit großer Zeremonie dem Branddirektor Knödler das Bundesverdienstkreuz verliehen. Ich will hier die Gelegenheit nutzen und es mit klaren Worten öffentlich sagen: Herr Dr. Knödler, ich empfinde Ihr Tun und Lassen betreffend das Brandschutzkonzept von Stuttgart 21 nicht nur als verantwortungslos, sondern vielmehr als kriminell. Sollten Sie dies als ehrabschneiderisch einstufen und darob einen Prozess gegen mich anstrengen wollen, so möchte ich Sie ausdrücklich dazu ermuntern, dies umgehend zu tun.

Ich habe Ihnen bereits mitgeteilt, dass ich als gelegentlicher Bahnreisender nach Stuttgart Ihr derzeitiges Handeln für meine Person als zukünftig potentiell lebensbedrohlich einstufe und dass ich dies nicht hinnehmen kann und werde.

Die Sache mit dem Brandschutz ist eine ernste Sache. Ich habe gegen Aufsichtsräte und Vorstände der DB AG Strafanzeige erstattet. Diese Strafanzeige begründete ich mit zwei Sachverhalten: Erstens habe ich den durch S21 geplanten Leistungsrückbau genannt, zweitens habe ich die Mängel beim Brandschutz genannt, die derart gravierend sind, dass eine Genehmigung des von der DB AG beantragten Konzeptes nicht erwartet werden kann. Ich habe ausgeführt, dass beide Sachverhalte ebenso deutlich erkennbar wie unweigerlich zu weiteren schwerwiegenden finanziellen Schäden für den DB-Konzern führen werden.

Ich hatte damit gerechnet, dass meine Strafanzeige möglicherweise einfach abgewiesen würde. Die Justizbehörden in Berlin haben mir jedoch vor einigen Wochen das Aktenzeichen mitgeteilt, unter dem der Vorgang „Ermittlungsverfahren gegen Ronald Pofalla, Dr. Richard Lutz und Prof. Dr. Dr. Utz-Hellmuth Felcht“ bei der Staatsanwaltschaft Berlin registriert worden ist.

Liebe Freundinnen und Freunde, scheitern wird Stuttgart 21 auf jeden Fall. Das Projekt ist zur Gänze ein planerischer Fehlgriff. Ein Fass ohne Boden. Unrealisierbar. Unrettbar. Es läuft momentan noch eine Weile lang weiter, wie eine Maschine, die sich nicht abstellen lässt. Bis ein Motorschaden eintritt, zum Beispiel in Form einer havarierten, einbetonierten Tunnelbohrmaschine. Oder bis die finanziellen Tanks leer sind, was bald der Fall sein wird.

Und deswegen ist es wichtig, dass ihr heute, wie jeden Montag, hier seid. Damit sich nicht irgendwelche grünen, schwarzen oder sonst wie gefärbten Politiker getrauen, Geld nachzufüllen.

Ich wohne in Konstanz und kann wegen der Entfernung nicht oder nur selten zur Montagsdemonstration kommen. Aber ich bleibe an der Sache dran. Ich bin hartnäckig, so wie ihr. Ich werde nicht nur dem Herrn Branddirektor weiter auf die Füße treten. Das verspreche ich euch.

Und eines kann ich mit Sicherheit und Überzeugung sagen: Wir werden oben bleiben!

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Eine Antwort zu Untaugliches Brandschutzkonzept bei S21: Kann eine potentielle Todesgefahr toleriert werden?

  1. Leselotte sagt:

    Radiodreyeckland:
    https://rdl.de/beitrag/h-llisch-hei-es-thema-s21

    >Wenn es brennt, kommt von unten keiner mehr hoch. Höllisch heißes Thema: S21<

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