Offener Brief der TheologInnen gegen S21 an Kretschmann

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte auf scharfe Kritik des Theaterregisseurs Claus Peymann am Zustand Stuttgarts hin in seiner Antwort an ihn erneut sein Nichtstun gegenüber S21 mit der Volksabstimmung begründet: Peymann müsse seine Kritik an das Volk wenden, nicht an ihn; er sei demokratisch verpflichtet, S21 zu unterstützen.

Aus diesem Anlass hat die Initiative „TheologInnen gegen S21“ einen Offenen Brief an ihn geschickt:

Offener Brief an MP Winfried Kretschmann

Beschädigen Sie nicht weiter die Demokratie!

Entziehen Sie S21 Ihre Unterstützung!

Stuttgart, im März 2018

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kretschmann,

wir wenden uns an Sie, weil Sie in Ihrer Antwort auf Claus Peymanns Kritik am Zustand Stuttgarts das Nichtstun der Landesregierung und der grünen Partei gegenüber den durch die S21-Bauarbeiten verursachten Zerstörungen einfach damit rechtfertigen, dass Sie aufgrund der Volksabstimmung gezwungen seien, das Projekt zu unterstützen.

Wir wollen dazu nicht schweigen, weil wir uns als Christ(inn)en mitverantwortlich wissen für Wahrhaftigkeit in der Politik und für ein funktionierendes Staatswesen.

Wir halten Ihre Haltung nicht nur für ein faktenwidriges, nicht hinnehmbares Abwälzen von Verantwortung, sondern wir sind der Auffassung, dass Sie damit der Demokratie in dreierlei Hinsicht schweren Schaden zufügen.

  1. Die Demokratie lebt davon, dass Abstimmungsergebnisse bei neuer Faktenlage grundsätzlich korrigierbar sind. Alles andere würde nicht nur den Abstimmenden geradezu prophetische Fähigkeiten abverlangen, sondern auch die Basis aller demokratischen Abstimmungen ignorieren, dass sie sich nämlich grundsätzlich auf konkrete Situationen und Fakten beziehen und nicht davon unabhängig Ewigkeitswert beanspruchen können.
  2. Die Demokratie lebt vom Streit der Meinungen – gerade der Meinungen von Minderheiten. Die Vorstellung, die Bevölkerung oder eine Partei dürfe nach Abstimmungen nicht mehr in Opposition gegen Mehrheitsmeinungen gehen, sondern müsse sich einer Mehrheitsabstimmung beugen, ist völlig abwegig. Sie stellt das demokratische System auf den Kopf: Es dürfte dann im Parlament nur noch die Mehrheitspartei sitzen, und Bürgerinitiativen und Parteien dürften sich nur noch für Ziele einsetzen, die ohnehin in der Bevölkerung eine Mehrheit haben.

Im Übrigen würde es eine Missachtung des Souveräns – der höchsten Instanz der Demokratie – bedeuten, wenn ausgerechnet dieser freie Souverän, das Volk, von dem alle Gewalt ausgeht, durch Abstimmungen gebunden würde.

Besonders schwer wiegt der Schaden, dass wegen Ihrer Äußerungen eine große Zahl wohlmeinender Bürger es fälschlich für ihre demokratische Pflicht hält, dem Projekt S21 keinen Widerstand mehr entgegen zu bringen.

  1. Die Demokratie lebt davon, dass eine gewählte Regierung für ihr Handeln die politische Verantwortung trägt. Bewusst hat der Gesetzgeber für Volksabstimmungen ein hohes Quorum gesetzt, damit sich Regierungen weder von Minderheiten in ihrem Handeln beeinträchtigen lassen müssen, noch sich hinter solchen Minderheiten verstecken können.

Bei der Volksabstimmung im Jahre 2011 haben aber beide Seiten, die unterlegene und die siegreiche, dieses gesetzliche Quorum nicht erreicht. Damit hat sich durch diese Abstimmung rechtlich nichts geändert. Die Landesregierung bricht deshalb die demokratischen Spielregeln, wenn Sie sich dennoch von dieser Abstimmung abhängig macht und nicht selbst die Verantwortung für ihre Entscheidungen trägt.

Wir fordern deshalb Sie und alle das Projekt S21 unterstützenden Parteien auf, das zu tun, was wir als Bürger/innen von den politischen Akteuren erwarten dürfen: dass sie ihre Entscheidungen selbst verantworten – und zwar ausschließlich auf Basis der gegebenen Fakten. Die wesentlichen Fakten sind aber:

  • Der im Bau befindliche Tiefbahnhof wird deutlich mehr als das Doppelte kosten, gegenüber dem, über den 2011 abgestimmt worden ist.
  • Er wird – im Gegensatz zu dem Bahnhof, über den 2011 abgestimmt worden ist – nicht mehr, sondern weniger Bahnverkehr ermöglichen und deshalb Autoverkehr und CO₂-Ausstoß nicht vermindern, sondern vermehren.
  • Er wird – was den Abstimmenden im Jahr 2011 nicht bekannt sein konnte – voraussichtlich nur eine eingeschränkte Betriebsgenehmigung bekommen, weil er eine sechsmal so hohe Gleisneigung besitzen wird, wie nach Europarecht zulässig ist, und weil der Brandschutz für zu wenig Züge und Fahrgäste ausgelegt ist.

Wir fordern Sie auf, aufgrund der Fakten Ihre Unterstützung für das Projekt schnellstmöglich zu beenden – insbesondere, weil es eine hervorragende Modernisierungsalternative gibt, die billiger, leistungsfähiger und sicherer ist: Umstieg 21 (siehe www.umstieg-21.de).

Kehren Sie um! Beschädigen Sie nicht weiter die Demokratie, die Stadt und den Bahnverkehr!

Einen Fehler zu machen, ist menschlich – ihn nicht zu revidieren, dumm und gefährlich.

Mit freundlichen Grüßen im Namen der Initiative TheologInnen gegen S21
Martin Poguntke

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

3 Antworten zu Offener Brief der TheologInnen gegen S21 an Kretschmann

  1. Dr. Wolf Bergmann sagt:

    Endlich wird ausgedrückt, was ich dem Kretschmann schon lange mal sagen wollte, wenn er immer wieder mit seiner alten Leier von der Volksabstimmung ankommt. Die damaligen Fakten entsprechen schon lange nicht mehr den Tatsachen. Sich dann trotzdem hinter dieser sogenannten Volksabstimmung zu verstecken, ist ärmlich und dumm. Diese Abstimmung war nur ein Mittel für die Grünen, aus der Verantwortung rauszukommen. Es geht ihnen schon lange nicht mehr um die Sache, nur noch um den eigenen Honigtopf.

  2. Alexander Abel sagt:

    Ich fühle mich veranlasst, zu den Totschlagargument der Volksabstimmung ein paar Fakten herauszustellen:
    Abgestimmt wurde nicht über den Bau oder dessen Unterlassung, sondern lediglich darüber, ob sie Stadt S. sich aus der Mitfinanzierung zurückziehen soll oder nicht. Inzwischen haben sich die Kosten mindestens verdoppelt, sodass die Abstimmung über die ~4,5 Mrd. Euro wegen des Wegfalls der Abstimmungsgrundlage hinfällig ist. Es müsste neu über den verdoppelten Betrag und die weiteren Kostenrisiken bzw. den Stuttgarter Anteil daran abgestimmt werden.
    Die S21-Befürworter u. -betreiber haben ihre Medienüberlegenheit dazu missbraucht, das Stimmvolk zu belügen, und zwar
    1. über die damals schon bekannten, aber verheimlichten Mehrkosten;
    2. über die (mindestens halbierte) Leistungsfähigkeit des Tiefbahnhofs + der gesamten Gleisanlagen;
    3. und die geologischen Risiken wurden einfach totgeschwiegen.
    Den Abstimmenden ist der Vorwurf zu machen, dass sie die offizielle Propaganda für bare Münze genommen genommen und weder nachgedacht noch sich umfassend informiert haben. Das ist ein verantwortungsloses Verhalten. Rechte bringen auch immer Pflichten mit sich. Da kann einem Angst werden vor einer direkten
    Demokratie.
    Spätestens seit Kohls „blühenden Landschaften“ und Schröders Wahlpropaganda 1998 war für jedes wache Hirn zu erkennen, dass Politiker lügen, wenn sie den Mund aufmachen. Das gesamte Volksabstimmungs-Schmierentheater war ein inszeniertes Betrugsmanöver! Meine letzte Anmerkung steht unter dem Vorbehalt, dass ich kein Jurist bin.
    Für S21 wurde eine Mischfinanzierung vereinbart. Nach dem BVerfG ist das unzulässig. Im BGB ist unmissverständlich klargestellt, dass Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, automatisch nichtig sind. Des Weiteren sind Verträge insgesamt nichtig, wenn auch nur ein Vertragsbestandteil nichtig ist. Daraus folgt, dass die gesamten Verträge über S21 nichtig sind, die Betreiber + Unterstützer also in einem rechtsfreien Raum operieren, den es in einem Rechtsstaat gar nicht geben darf.
    Wenn die Herren Kretschmann + Kuhn sich nun auf die erschwindelte Volksabstimmung berufen und mit dieser faulen Ausrede das Projekt weiter unterstützen, kann man das nur als Wildwestmanieren bezeichnen.
    Sogar die Justiz hat festgestellt, dass die Gewaltorgie am Schwarzen Do. unrechtmässig war. Gegen diesen Gewaltexzess verblasst sogar die Veruntreuung von Steuergeldern. Das ist der Zustand unseres sog. Rechtsstaates: Wasserwerfer,Pfefferspray + Politik vor Recht! Ob das nun schon ein Fall für Art.20.4 GG ist?
    aabel-s@gmx.de

  3. Petra B. sagt:

    Wir werden die Betonköpfe wohl kaum knacken können – noch nicht. Dennoch ist es immer und immer wieder wichtig, mit Argumenten – wie z.B. mit diesem TheologInnen-Brief an Kretschmann – zu antworten. Wie auch sonst bei so viel grüner Dreistigkeit und Anmaßung?
    Ich halte es für einen verwerflichen Missbrauch des Volkes, wenn man eben dieses Volk vorschiebt, indem „man“ (= Kretschmann z.B.) nun dem Volk den Schwarzen Peter zuschiebt und meint, „man“ könne gar nicht anders, als den angeblichen Willen des Volkes auszuführen. Dieser angebliche Wille wurde allerdings in das Abstimmungsergebnis hineininterpretiert. Das Volk wurde damit auf üble Weise benutzt. Wenn man „das Volk“ als Argument gut gebrauchen kann, tut man, was das Volk angeblich (!) will. Kretschmann verdreht den VE so, dass es ihm ins Konzept passt. Da er ja den S21-Bhf. bauen will, hätte er bei einem für ihn negativen Abstimmungsergebnis (58 % gegen eine Beteiligung an den Kosten)diese Abstimmung sicher als unverbindliches Meinungsbild interpretiert, an das er sich aber leider (!) nicht gebunden sieht, da ja leider (!) das Quorum nicht erreicht wurde.
    Dazu passt gut die Nachricht vom 28.3.18, dass nämlich der Berliner Senat den Volksentscheid zum Weiterbetrieb des Flughafens Tegel nicht in die Tat umsetzen will. 56,4 % der Wähler hatten für einen Weiterbetrieb gestimmt. Das wiederum wird nun als Meinungsbild interpretiert, nach dem Motto: „Danke für eure Meinung, aber ab in die Tonne.“

Kommentare sind geschlossen.